Nebenkosten als Pauschale im Mietvertrag vereinbart

13. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurafreak
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 22x hilfreich)
Nebenkosten als Pauschale im Mietvertrag vereinbart

Guten Tag,

wenn im Mietvertrag die Nebenkosten als Pauschale z.B. in Höhe von 150,- EUR vereinbart sind, muss der Vermieter dann trotzdem nachweisen, dass Nebenkosten in dieser Höhe angefallen sind oder ist die Pauschale fortlaufend immer wirksam?

Z.B. wenn der Vermieter selbst eine kleinere Wohnung im Haus bewohnt, es nur eine Anzeige für Gas/Wasser gibt und er die Nebenkosten für das ganze Haus (also seine Wohnung mit inbegriffen) auf den Mieter umlegt?

Wäre das rechtens oder wäre in diesem Fall dann die Vereinbarung über eine Nebenkostenpauschale rechtlich unwirksam?

Gibt es eventuell Urteile darüber?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Heizung muss immer ausgewiesen werden.
Aber vielleicht kommst du mit der Pauschale ganz gut weg, denn der Vermieter kann nie eine Nachforderung stellen, da ja alles abgedeckt ist. Kommt auf die Wohnungsgröße an (wg. Heizung) - da dürfte er nämlich auch nichts nachfordern, dass dürfte er nur, wenn er genau aufgeschlüsselt hätte für was du welche "Vorauszahlung" leistest.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@,sika0304

Wieso muss Heizung immer ausgewiesen werden?
Wo ist das geregelt?

@ jurafreak,

wenn man eine Pauschale vereinbart muss man gerade nichts im Einzelnen nachweisen.
Sonst wäre es ja keine Pauschale sondern ein Abschlag.

Und diese ist auch regelmäßig wirksam, wenn sie nicht im krassen Missverhältnis zu den tatsächlich anfallenden Nebenkosten steht. Und hierfür ist kein Anhaltspunkt.

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Bei einer Pauschale gibt es keine NK-Abrechnung.
Du bezahlst 150 € Pauschale. Ob du jetzt mehr verbrauchst oder weniger spielt keine Rolle. Du brauchst auch nicht nachzuzahlen.

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