Nebenkosten an EX geltend machen!?

23. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)
Nebenkosten an EX geltend machen!?

Hallo, angenommen Person a lebt mit Person b in einer gemeinsamen Wohnung! Beide sind auch im Mietvertrag eingetragen! Nun zieht Person B aus. Soweit alles ok aber Person A bittet Person B mehrmals dieses dem Vermieter mitzuteilen! Person B versäumt das aber mehrere Monate lang, sodass Person A immernoch einen Abschlag an Nebenkosten für Person B bezahlen muss! Laut Auskunft des Vermieters musste Person B, sprich die ausgezogene Person, einen schrieb aufsetzen und den Austritt aus dem Mietvertrag beantragen! Somit waren Person A die Hände gebunden! Kann Person A nun diese Nebenkosten geltend machen?
Ähnliches ist es bei der Hausrat und Haftpflicht! Person B hatte für Person A und B die Versicherung abgeschlossen ( zwecks Prozente) nun wohnte ja Person B nicht mehr dort aber Person A hat die Beiträge weiter gezahlt! Kann Person A auch dieses an Person B geltend machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

Genaugenommen ist es so, dass sich ein einzelner Mieter nicht einfach aus einem gemeinsam abgeschlossenen Vertrag herauskündigen oder einfach austragen lassen kann. Normalerweise geht so etwas nur, wenn beide Mieter kündigen. Dem Vermieter ist es dann freigestellt, mit dem verbleibenden Mieter einen neuen Vertrag abzuschließen, oder er kann, sofern beide Mietparteien und er selber einverstanden sind, einen Vertragszusatz fertigen, nachdem die zweite Person aus dem Mietverhältnis entlassen wird (der kluge Vermieter tut das nur, wenn der verbleibende Mieter mit Gehaltsauszügen und Schufa, also genau wie bei einer Wohnungsbewerbung, nachweisen kann, dass er alleine in der Lage ist, die Miete zu tragen). Solange also B noch im Vertrag steht ist B weiterhin und unverändert für die Zahlung der hälftigen Miete und Nebenkosten verantwortlich. Diese Kosten kann A von B klagweise eintreiben, wenn die Kohle nicht freiwillig rüberwächst.

Wenn B sich weigert, dann muß A B auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Diese Kosten kämen auf B dann auch noch zu.

-- Editiert Anjuli123 am 23.01.2014 09:12

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#2
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle Antwort! Das heißt Person A könnte Person B darauf im Nachhinein verklagen, die Monatsmieten, der letzten Monate verklagen, in der Person B schon ausgezogen war? Interessant!

Das mit dem Nachweis etc für den neuen Mietvertrag wurde gestern von Person B nach länger zeit und mehrmaligen drängeln von Person A endlich in Gang geschoben!

Wie verhält es sich mit der Haftpflicht und Hausrat! Weil Person A war ja nur als Mitnutzer eingetragen! Hat aber nach dem Auszug von B eine eigene Versicherung abgeschlossen !! Musste aber weiterhin, den Beitrag für Versicherung der Person B bezahlen, da auch bei diesem Person B nicht in Wallung kam die Kontonummer ihres Bankkontos neu bei der Versicherung anzugeben !

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

quote:
Das heißt Person A könnte Person B darauf im Nachhinein verklagen, die Monatsmieten, der letzten Monate verklagen, in der Person B schon ausgezogen war?


Ja. Ebenso eventuelle Nachzahlungen aus noch erfolgenden Nebenkostenabrechnungen. (Guthaben sollten dann aber auch gerecht geteilt werden.)

Bei Versicherungen kenn ich mich jetzt nicht so aus.

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