Nebenkosten an Hausverwalter

12. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Andreas.sch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten an Hausverwalter

Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe und Rat.
Darf der Mieter direkt an den Hausverwalter nur die Nebenkosten von seinem Konto überweisen?
Die Kaltmiete wird an den Vermieter bezahlt.
Der Hausverwalter sagt, die Nebenkosten müssen nur vom Konto des Vermieters überwiesen werden?
Braucht man was extra dafür abschließen oder jemand bevollmächtigen oder ist es generell nicht möglich?
Vielen Dank im Voraus
Andreas

Fragen zur Miete?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3304 Beiträge, 518x hilfreich)

Zitat (von Andreas.sch):
Darf der Mieter direkt an den Hausverwalter nur die Nebenkosten von seinem Konto überweisen?

Warum sollte sich die Hausverwaltung damit beschäftigen?
Sie müsste dann dem Mieter die Betriebskosten/Heizung zusenden und falls es eine Nachzahlung gäbe, dieser nachlaufen oder bei Guthaben dem Mieter zurücküberweisen.
All das ist nicht auf Aufgabe einer Verwaltung sondern muss der Vermieter erledigen.
Die Hausverwaltung kann nicht die NK erhöhen, wenn die bisherigen nicht mehr reichen.
Es gibt doch Verträge mit der Hausverwaltung und da stehen deren Aufgaben/Pflichten.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6283 Beiträge, 2290x hilfreich)

@Loni12

Ist die Frage

Zitat:
Darf der Mieter direkt an den Hausverwalter nur die Nebenkosten von seinem Konto überweisen?

nicht genau anders rum ?
@Andreas.sch
Oder muß man davonausgehen, daß es hier einen Schreibvfehler gibt, denn
Zitat:
Die Kaltmiete wird an den Vermieter bezahlt.


Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas.sch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Darf der Mieter direkt an den Hausverwalter nur die Nebenkosten von seinem Konto überweisen?

Ja. die Frage war richtig.
Ob der Mieter direkt an den Hausverwalter die Nebenkosten von seinem Konto überweisen darf?
Darf oder nicht... Nebenkosten an Hausverwalter und die Kaltmiete an der Wohnungseigentümer,
bzw. an der Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas.sch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum sollte sich die Hausverwaltung damit beschäftigen?

mit was? Der Hausverwalter bekommt das Nebenkosten direkt vom Mieter

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andreas.sch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie müsste dann dem Mieter die Betriebskosten/Heizung zusenden und falls es eine Nachzahlung gäbe, dieser nachlaufen oder bei Guthaben dem Mieter zurücküberweisen.


Das ist klar, es wird so gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andreas.sch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die Hausverwaltung kann nicht die NK erhöhen, wenn die bisherigen nicht mehr reichen.

darum geht´s nicht

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Andreas.sch):
mit was? Der Hausverwalter bekommt das Nebenkosten direkt vom Mieter


Also überweist man Miete und NK getrennt voneinander auf unterschiedliche Konten. Sehr interessant.

Grundsätzlich darfst du überall hin überweisen, wenn du die entsprechende Kontonummern kennst. Ob dadurch dann aber der Zahlungsverpflichtung genüge getan wurde, ist fraglich. Hier hilft ein Blick in den Mietvertrag, denn dort sollte genau stehen, wohin was zu überweisen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
Der Hausverwalter sagt, die Nebenkosten müssen nur vom Konto des Vermieters überwiesen werden?
Dann ist die Sache doch klar. Die HV hat nichts direkt mit den Nebenkosten des Mieters zu tun.

Was steht im Mietvertrag, wohin die NK zu überweisen sind? Daran hat sich der Mieter zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von Andreas.sch):
Darf der Mieter direkt an den Hausverwalter nur die Nebenkosten von seinem Konto überweisen?

Zitat (von Andreas.sch):
Braucht man was extra dafür abschließen oder jemand bevollmächtigen oder ist es generell nicht möglich?

Das würde sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Andreas.sch):
Der Hausverwalter sagt, die Nebenkosten müssen nur vom Konto des Vermieters überwiesen werden?

Dann scheint die HV entsprechende vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermieter zu haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3304 Beiträge, 518x hilfreich)

Zitat (von Andreas.sch):
mit was? Der Hausverwalter bekommt das Nebenkosten direkt vom Mieter

Hausverwaltungen erstellen die NK, rechnen aber doch nicht mit dem Mieter ab.
Die Grundsteuer erhalten die Hausverwaltungen nicht, selbige werden beim Vermieter abgebucht, dann müsste der Vermieter der Hausverwaltung mitteilen um welche Summe es sich handelt...
Bei vielen Wohnungen wäre das ein erhebliche Mehraufwand für die Verwaltungen.
Wie ich bereits schrieb, richtet es sich nach dem Vertrag mit der Hausverwaltung. Üblich übernehmen Hausverwaltungen keine direkte Abrechnung mit den Mietern.
Es ist doch auch kein Problem, ich erhalte von der Hausverwaltung alle Unterlagen, die Nebenkostenabrechnung den Mieter betreffend, gebe ich dem ihm, plus der Grundsteuer für das Abrechnungsjahr.

-- Editiert von User am 12. August 2023 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hausverwaltungen erstellen die NK, rechnen aber doch nicht mit dem Mieter ab.


Doch mitunter haben sie auch diesen Auftrag, kommt auf den Vertrag an.

Zitat (von Loni12):
Die Grundsteuer erhalten die Hausverwaltungen nicht, selbige werden beim Vermieter abgebucht, dann müsste der Vermieter der Hausverwaltung mitteilen um welche Summe es sich handelt...


Du gehst von einer WEG aus, ich von einer normalen Hausverwaltung, also ein Eigentümer der Liegenschaft, der diese von einer Hausverwaltung betreuen lässt.

Zitat (von Loni12):
Üblich übernehmen Hausverwaltungen keine direkte Abrechnung mit den Mietern.


Das kenn ich aber anders, es kommt auf den Vertrag an (haben wir beide ja schon erwähnt), und es ist keineswegs unüblich, dass die HV auch die NK direkt mit den Mietern abrechnet.

Bleibt nach wie vor das Rätsel, wie es denn nunn mietvertraglich vereinbart wurde.

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