Hallo,
ich lese hier immer nur ueber Probleme mit Nebenkostenabrechnungen die falsch/zu hoch sind etc...
Unser Fall wird da wohl etwas anders liegen: Wir werden ab 01.06 eine Wohnung in einem 2-Familienhaus beziehen. In der einen Wohnung werden die Vermieter wohnen, in der anderen wir. Beim aufsetzen des Mietvertrags haben wir uns geeinigt, dass wir als Mieter die Nebenkosten eigenstaendig mit den Versorgern abrechnen. Also Wasser, Strom, Gas. Das ist beiden Seiten sehr recht, da wir dadurch hoffen, dass Verbrauchsgerecht abgerechnet wird und somit keine Streitereien aufkommen.
Nun habe ich aber noch nie von einer solchen Konstellation gelesen. Geht das ueberhaupt, dass wir fuer alles einen eigenen Versorgungsvertrag abschliessen? Gibt es irgendwelche Gruende, die gegen solch ein Vorgehen sprechen wuerden?
Wenn dies moeglich ist, muesste ich dann einfach nur die jeweiligen Versorger anrufen und denen Bescheid sagen?
Danke,
Schalkefan
Nebenkosten direkt mit Versorger abrechnen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
diese Konstellation gibt es oft. Wenn ihr eigene Wasser-, Strom- Gasuhren habt, ist das doch prima.
Hallo Schalkefan (Du hast Nerven)
Geht das ueberhaupt, dass wir fuer alles einen eigenen Versorgungsvertrag abschliessen?
Hätte man das nicht besser vor dem Vertrag klären sollen ?
Wie ist das denn bisher in dem ZFH geregelt gewesen ?
Existieren dort überhaupt entsprechende getrennte Versorgungsübergabepunkte ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hätte man das nicht besser vor dem Vertrag klären sollen ?[i/]
Naja, wir haben natuerlich schon im Vorfeld abgeklaert, dass falls es nicht geht, wir auf Plan B (Nebenkostenabrechnung durch Vermieter) zurueckfallen. Insofern ist es einfach nur eine kurze Frage der Informationsbeschaffung. Klar werde ich die naechsten Tage bei allen Versorgern anrufen und nachfragen - aber da hier ja soviel geballtes Wissen mitliest, dachte ich, kann es nicht schaden, schonmal auf Erfahrungen anderer zurueckzugreifen.
[i]Wie ist das denn bisher in dem ZFH geregelt gewesen ?
Gar nicht. Das war vorher eine Wohnung und ein Geschaeftsbuero. Die Bueroraeume haben sie jetzt zu einer Wohnung umgebaut (da das Geschaeft nicht mehr existiert) und wollen da nun einziehen. Wir ziehen damit in deren ehemalige Wohnung. Die haben also noch keine Erfehrung mit Mietern und wir nicht mit Privat-Vermietern (Haben bisher ueber eine Genossenschaft gemietet, da waren die Nebenkosten ueber die gelaufen und abgerechnet. Daher kenne ich es nur so und weiss halt einfach nicht, ob es auch anders geht).
Existieren dort überhaupt entsprechende getrennte Versorgungsübergabepunkte ?[i/]
Ja, es gibt getrennte Zaehler fuer alles. Die mussten ja Wohn- und Geschaeftsbereich damals auch getrennt behandeln wegen Absetzbarkeit von Steuern oder sonstigen Gruenden.
Sorry, irgendwie ist das mit dem zitieren bei mir danebengegangen. Ich hoffe, man kann erahnen, welches zitate sind und welches meine Anmerkungen
Erst / und dann i
Wenn alles getrennt existiert, steht Euren Plänen nichts im Wege.
Das betrifft natürlich nur die Verbrauchskosten. Die übrigen Nebenkosten müssen schon noch abgerechnet werden.
Ps. Wer gießt eigentlich den Garten ?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Dann streng Dich gefälligst mehr an.
(Nur die Harten kommen in den Garten)
-- Editiert von Mortinghale am 24.05.2007 21:11:42
Die übrigen Nebenkosten müssen schon noch abgerechnet werden.
Uebrige Nebenkosten sind mit einer monatlichen Pauschale abgegolten (Anteil Grundsteuer, Kaminkehrer, Versicherung). Ansonsten sollte eigentlich nix hinzukommen.
Ps. Wer gießt eigentlich den Garten ?
Wie muss ich die Frage verstehen? Wir haben keine Gartennutzung also giesst wohl der Vermieter. Und der wird ja wohl seinen Schlauch an seinen Wasseranschluss anschliessen (wenn es das ist, worauf du hinaus willst?)
Wir haben keine Gartennutzung also giesst wohl der Vermieter. Und der wird ja wohl seinen Schlauch an seinen Wasseranschluss anschliessen
und damit die ganzen Kosten tragen.
Das wäre jetzt ein herrlicher Einstieg in eine Diskussion über die notwendige Verteilung dieser Kosten.
@schalkefan
Ich kenne die Konstellation der Eigenversorgung auch so!
Bei uns in der Stadt muß allerdings der Vermieter zur Stadtverwaltung und unterschreiben, dass für Wasser und Abwasser durch den Mieter direkt die Vorauszahlungen geleistet werden und der Mieter dann auch die Jahresabrechnung direkt bekommt.
Strom muß ja sowieso selbst angemeldet werden.
Bei uns wird Strom und Gas vom gleichen Anbieter geliefert und die direkte Abrechnung kann sogar telefonisch beauftragt werden und kommt dann schriftlich noch zur Bestätigung.
Grüße
Cora
@Cora,
super, dann werde ich jetzt mal die einzelnen Versorger anrufen und klaeren, wie das hier ablaeuft.
@Mortinghale
und damit die ganzen Kosten tragen.
Aber er ist ja auch der alleinige Gartnenutzer. Warum soll er nicht die ganzen Kosten fuer die Gartenpflege tragen? (Die Frage ist ernst gemeint, ich will mich nicht um Kosten druecken, wenn ich sie denn tatsaechlich bezahlen muesste, nur weiss ich es eben nicht. Bin fuer jeden Tip dankbar)
Das wäre jetzt ein herrlicher Einstieg in eine Diskussion über die notwendige Verteilung dieser Kosten.
Nur zu!
Im Uebrigen: Der Vorschlag mit der komplett getrennten Abrechnung erfolgte von den Vermietern, nicht von uns. Uns ist das nur recht, aber genau deshalb frage ich ja, ob es Probleme geben kann oder Gruende, die dagegen sprechen.
Aber er ist ja auch der alleinige Gartnenutzer.
Das ist eben die Frage. 'Nutzung' ist ein weites Feld.
Handelt es sich um einen Nutzgarten (Kartoffelanbau oder dergleichen), trägt der Nutzer die Kosten alleine; handelt es sich aber um einen Ziergarten bzw. begrünte Freifläche, bei der die Mieter von der eigenen Nutzung lediglich ausgeschlossen sind, können die Kosten verteilt werden (u.a. weil die Mieter auch den optischen Nutzen haben).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
24 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten