Hallo,
die Kosten für den Bezug von Heizöl haben sich seit letztem Jahr verdoppelt.
Ist es möglich, in laufenden Mietverträgen die Vorauszahlung zu erhöhen? Ich meine also nicht, nach der nächsten Nebenkostenbrechnung für 2021, sondern bereits früher?
Wir mussten nun Heizöl zu einem sehr hohen Preis beziehen und diese Kosten werden wir, da das Abrechnungsjahr fast rum ist, erst über die Abrechnung 2022 umlegen können, wenn nicht nun erhöht werden kann.
Wir sind, was die Vorfinanzierung des Öls für die Mieter angeht, leider an unseren Grenzen angelangt :-(.
Grüße
Morcheeba
Nebenkosten erhöhen wegen Verdopplung der Heizkosten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Nach Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraumes kann erhöht werden, vorher nicht. Wann endet denn der aktuelle Abrechnungszeitraum? 31.12.2021?Zitatdiese Kosten werden wir, da das Abrechnungsjahr fast rum ist, erst über die Abrechnung 2022 umlegen können :
§560 Absatz 4 BGB ist da ziemlich eindeutig.
Möglich ist das, aber unterjährig wohl nur mit Zustimmung des Mieters. Wenn der Mieter nicht zustimmt, dann kommt die große Kelle für den Mieter halt mit der nächsten Abrechnung (hohe Nachzahlung und große Erhöhung der Vorauszahlung).
Ich würde hier ganz offen mit dem Mieter kommunizieren und ihn mit detailierter Begründung (Stichworte: Kosten erhöhen sich, wird am Ende eh auf Dich umgelegt) um Leistung einer höheren Vorauszahlung bitten, aber wenn der Mieter halt nicht will, dann will er nicht.
Was Du aber in so einem Fall machen könntest:
Du könntest mal detailiert prüfen, ob die Höhe der Kaltmiete wirklich angemessen ist oder nicht vielleicht eine Erhöhung möglich (oder aus steuerlichen Gründen sogar notwendig) ist. Dass Du durch den einmaligen (oder wie oft musst Du im Jahr nachtanken?) teureren Bezug von Heizöl schon an den Rande von finanziellen Schwierigkeiten kommst deutet da zumindest ein bisschen drauf hin, dass das Vermietungsgeschäft als solches nicht ganz wirtschaftlich betrieben wird (fehlende Rücklagenbildung für derartige Überbrückungen).
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Vielen Dank!
Leider zahlt die eine Mietpartei schon die Nachzahlung für 2020 nicht und wir haben über einen Anwalt Klage einreichen lassen. Für dieses Jahr kommt die entsprechende Nachzahlung noch obendrauf und dazu dann nun noch die erhebliche Kostenerhöhung.
Nein, die Kaltmiete kann nicht erhöht werden. Wir sind auf dem Land und die Mieten sind ganz gering.
Tatsächlich ist es so, dass die Nebenkosten im Vergleich zur Kaltmiete mittlerweile schon die Hälfte oder mehr ausmachen. Die Energiepreise etc. steigen halt überall in Deutschland, während die Kaltmieten gering bleiben.
Es ist halt bitter: Ich habe hier nun eine Rechnung über mehrere 1.000 Euro liegen, während ich selbst schon mit Tausenden in Vorleistung gegangen bin.
Grüße
Morcheeba
Das ist so aber nun einmal in D geregelt. Wie du aber selbst geschrieben hast ist der Abrechnungszeitraum bald zu Ende und dann kannst du auch die monatliche Nebenkostenvorauszahlung erhöhen.ZitatEs ist halt bitter: Ich habe hier nun eine Rechnung über mehrere 1.000 Euro liegen, während ich selbst schon mit Tausenden in Vorleistung gegangen bin. :
Aber nur max. um 1/12 der Nachzahlung die der Mieter dann zu leisten hat.
Aber wie Kalanndok bereits geschrieben hat: Eine freiwillige höhere Vorauszahlung wäre natürlich möglich. Darum geht es dir aber glaube ich nicht.
Vorab: Das Kommende ist eine eher theoretische Spitzfindigkeit. In den allermeisten Fällen hat Laie Recht. Aber streng genommen ergibt sich seine Aussage nicht aus dem Gesetz. Die Vorauszahlung muss angemessen sein. Ein pauschaler Sicherheitszuschlag ist nicht erlaubt. Aber wenn der Vermieter im Einzelfall plausibel begründen kann, dass im kommenden Abrechnungsjahr höhere Nebenkosten zu erwarten sind, dann kann er auch höhere Vorauszahlungen fordern.ZitatAber nur max. um 1/12 der Nachzahlung die der Mieter dann zu leisten hat. :
In der Praxis wird es häufig sehr aufwendig sein, so eine Begründung zu finden. Realistisch möglich wäre es, wenn z.B. eine Gebäudeversicherung nach einem Schadensfall bereits für die kommende Abrechnungsperiode eine höhere Versicherungssumme angekündigt hat. Dann kann der Vermieter diese bereits klar absehbare Erhöhung gleich mit berücksichtigen. Oder wenn eine Hausmeisterfirma bereits jetzt eine Preiserhöhung fürs kommende Abrechnungsjahr angekündigt hat. Oder wenn eine Erhöhung der Grundsteuern bereits beschlossen worden wäre.
Hier geht's aber ja offenbar um Heizkosten. Da müsste der Vermieter begründen, dass im kommenden Abrechnungsjahr sicher höhere Heizkosten als dieses Jahr anfallen werden. Das halte ich für aussichtslos. Wenn das Frühjahr oder die Wintermonate mild werden, sinkt der Verbrauch. Daher wären selbst bei gestiegenen Heizölpreisen die Kosten nicht sicher vorhersagbar.
Hallo,
ich muss das alles einmal überdenken. Die Situation ist einfach sehr schwierig, wenn man aktuell nicht die Möglichkeit hat, vermieteten Wohnraum durch andere Einnahmen quer zu finanzieren, gleichzeitig aber Mietrückstände vorliegen, die sich aus der letzten Abrechnung ergebene höhere Vorauszahlung nicht gezahlt wird und dann zu so hohen Kosten Öl gekauft werden musste. Die Mieter bestehen natürlich auf durchgehender Beheizung.
Du wolltest ja etwa August 21 die Mieter-Angelegenheit an deine Anwältin abgeben, hattest du hier geschrieben.ZitatNebenkosten erhöhen wegen Verdopplung der Heizkosten? :
Macht die nun weiter in der verfahrenen Mieterangelegenheit?
Oder haben diese Mieter wenigstens endlich rechtzeitig zum Herbst/Winter 21 einen Kaminofen reingestellt?
Und wie gehts weiter mit der Insolvenz?
Das hat zwar mit deiner heutigen Frage nichts zu tun, aber es schaut ja nicht so aus, als bekämst du diese Mieter in absehbarer Zeit raus...egal, wie teuer das Vermieten noch wird.
ZitatDa müsste der Vermieter begründen, dass im kommenden Abrechnungsjahr sicher höhere Heizkosten als dieses Jahr anfallen werden. :
Naja, steigende CO2 Abgaben, Angespannter Heizölmarkt, Probleme mit den Lieferketten ...
Ein paar mehr Argumente hat man diese Jahr ja schon, ein Selbstläufer ist es eher nicht.
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