Nebenkosten für Besuchszeiten meines Sohnes

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
HannaMala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten für Besuchszeiten meines Sohnes

Hallo.

Möchte mich hier mal umhören ob hier jemand etwas dazu sagen kann.

Mein Sohn, der bei seiner Mutter lebt, kommt alle 14 Tage am Wochenende zu Besuch zu mir. Er bleibt also von Freitags bis Sonntags bei uns und das alle 2 Wochen.

Nun wurde ich von unserer Vermieterin angesprochen, dass die anderen Mieter, wir wohnen in einem Zweiparteienhaus, es möchten, das diese Besuchszeiten in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden.

Ist das so vorgesehen? Hat in so einem Fall schon jemand Erfahrungen gesammelt.

Ich, bzw. meine Frau und ich können uns nicht vorstellen, das dies so vorgesehen ist.

Gruß und Danke für Antworten

HannaMala

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Warum hast Du denn ein Problem damit ?



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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist wieder eine typisch sinnfreie Gegenfrage, die trapper als alter einsamer Rächer der Vermieter vorbringt, ohne auch nur ansatzweise dem fragesteller damit zu helfen.

Warum der Fragesteller ein Problem damit hat, kann wohl eindeutig beantwortet werden: Nämlich, weil hier versucht wird, auf rechtswidrige Art und Weise höhere Zahlungen zu verlangen.

Die Nebenkosten dürfen natürlich nicht erhöht werden. Zusammen ergibt sich ein Besuch von 4 vollen Tagen im Monat. Damit liegt er meilenweit (!) entfernt von Besuchszeiten, die eine Rechtfertigung für eine entsprechende Nebenkostenkorrektur ergeben könnten. Natürlich kann Dauerbesuch zu einer Erhöhung der Nebenkosten führen, aber auf keinem Fall in vorliegendem Fall.

Der Fragesteller sollte die Forderung der Vermieterin freundlich zurückweisen und hierbei auch darauf verweisen, dass 2 Wochenenden im Monat bei weitem nicht ausreichend sind, eine Erhöhung der Nebenkosten zu rechtfertigen. Sollte die Vermieterin dennoch darauf bestehen, hilft wohl nur ein Weg zum Anwalt.







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"justice"

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#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
als alter einsamer Rächer der Vermieter


:???: Was hat denn der Vermieter davon ?

quote:
von 4 vollen Tagen im Monat.

Möglicherweise auch sechs. Es gibt Fernfahrer oder Monteure, die auch nicht öfter zuhause sind.

Was wird sich bei der geringen Anwesenheitsquote wohl für ein Betrag ergeben ?

Lohnt es sich wirklich, sich dafür Stress mit seinen Mitmietern ins Haus zu holen ?




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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dann sollte aber jeglicher anderer Besuch bei den Mitmietern auch regestriert und entspr. der Anwesenheit mitberechnet werden. Wenn schon kleinlich, dann richtig.




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" "

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

um welche Nebenkosten geht es denn??

Ich kenne es, dass "Umgangskinder" mit dem zeitlichen Anteil der Anwesenheit aufs Jahr gerechnet bei den Nebenkosten berücksichtigt werden.
Find ich auch in Ordnung. Schließlich nutzen die Zwerge die Wohnung auch in dieser Zeit mit.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ein Besuch kann vom Vermieter nicht untersagt werden. Der Junge hat ja nicht seine Meldeadresse vor Ort.

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"sika0304"

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#7
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Rechtlich kann hier kein Zusatzbetrag erhoben werden. Die zweite Wohnung im Haus könnte fiktiv ja auch von drei Personen bewohnt werden, würde ja auch an den NK nichts ändern, es sei denn, einige Positionen, z.B. Wasser, sind noch wie im Mittelalter nach Köpfen berechnet, der Schnüffelstaat lässt grüßen. Für "Umgangskinder" einen erhöhten Betrag zu nehmen ist unmoralisch. Es gibt VM/Verwalter über die ich nur den Kopf schütteln kann. Ich nehme einmal an, hier wohnt in der zweiten Wohnung der VM? Also ein nettes abweisendes Gespräch mit dem VM führen.

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"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Ich nehme einmal an, hier wohnt in der zweiten Wohnung der VM?


quote:
Nun wurde ich von unserer Vermieterin angesprochen, dass die anderen Mieter, wir wohnen in einem Zweiparteienhaus, es möchten


Stimmt, die Vermutung liegt nahe.

quote:
Für "Umgangskinder" einen erhöhten Betrag zu nehmen ist unmoralisch.


Weshalb ?



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HannaMala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke das hier die Diskussion so schnell aufgenommen wird.

Grundsätzlich hätte ich natürlich kein Problem damit anteilmäßig dafür zu zahlen, dass mich mein Sohn besucht. Das steht ja ausser Frage. Die Frage ist halt, ist dies so rechtens. Ich glaube kaum, dass auch hier irgend jemand einfach so für etwas zahlen würde, wenn er es nicht bräuchte.

Die Initative kam allerdings auch nicht vom Vermieter, sondern von der anderen Partei die auch zur Miete wohnt.

Welche Nebenkosten davon genau betroffen sind muss ich auch nochmal nachsehen. Wasser wird zumindest getrennt über 2 Wasseruhren abgerechnet.

Wir waren auch wie vor den Kopf gestoßen als wir davon erfahren haben, das sich unsere Mitmieter per Anwalt an den Vermieter gewandt haben um diese anteilmäßige Beteiligung an den Nebenkosten zu erreichen. Zu uns kam kein Wort.

Wir werden das ganze erstmal auf uns zukommen lassen. Im Moment wird das ganze noch zwischen der anderen Mietpartei und dem Vermieter, der auch kaum glaubt das dies zulässig ist, geklärt.

Schönen Dank schonmal an alle für die zum Teil sehr informativen Tipps.

....so bin dann mal bei Immobilienscout. Eigentum muss her, wobei da die Probleme ja wahrscheinlicher nicht wesentlich kleiner werden.





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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

@Trapper John
Manchmal könnte man meinen, Dein einziges Ziel ist es, hier eine Beschäftigungstherapie für andere Forenschreiber zu veranstalten.
Wenn das Kind nicht beim Umgangselternteil gemeldet ist, macht es keinen Unterschied zum Besuch der Tante. Und da würde auch keiner auf die Idee einer Beteiligung kommen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Wenn das Kind nicht beim Umgangselternteil gemeldet ist, macht es keinen Unterschied zum Besuch der Tante


Stimmt, wenn diese "Besuche" im gleichen Umfang erfolgen, ist die Problematik dieselbe.

Was das aber mit der Frage, wer wo gemeldet ist, zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Weil das ein deutliches Indiz für einen dauerhaften - und nicht nur besuchsweisen - Aufenthalt in der Wohnung darstellen würde. Deshalb spielt die Meldeadresse eben sehr wohl eine Rolle, auch wenn sie natürlich nicht allein ausschlaggebend sein kann.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Deshalb spielt die Meldeadresse eben sehr wohl eine Rolle, auch wenn sie natürlich nicht allein ausschlaggebend sein kann.


Ist das jetzt so etwas wie "ein bißchen schwanger" ?

Nach gängiger Rechtsprechung kannst Du die Meldeadresse "vergessen".



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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.02.2010 14:55:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

ein "normales Umgangskind" verbringt ca 25 % des Jahres beim Umgangselternteil. Ich finde es daher durchaus legitim und fair, bei allen personenbezogen abgerechneten Nebenkosten (so es sie denn gibt, ich meine mich an die Müllgebühren zu erinnern) diesen Anteil auch zu berechnen. Ein Umgangskind mit vorübergehendem Besuch zu vergleichen, finde ich unangemessen.

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"Viele Grüße mikkian"

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