Hallo,
ich bin vor kurzem aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe im April die NK-Abrechnung für 2004 erhalten. Nach einigem Hin und Her mit dem Vermieter wurden unzulässige Posten der Heizkostenabrechnung gestrichen. Ein weiterer Punkt war die Gemeinschaftsantenne auf dem Dach, die mit fast 120€/Jahr abgerechnet wurde. Auf mein Verlangen sollte mir der Vermieter die Unterlagen über die angefallenen Kosten zusenden, das geschah jedoch nicht. Stattdessen schickte er mir ein Schreiben der Abrechnungsfirma, das bestätigte, dass für die SAT-Anlage die ortsübliche Gebühr für Kabelfernsehen als Grundlage genommen wurde. Das sind ),90€/Monat.
Der Strom für die Anlage läuft über den Hausstrom und auch Wartungen wurden nei durchgeführt, sagte der Mieter, durch dessen Wohnung man aufs Dach gelangen kann.
Kann der Vermieter ohne jemals laufende Kosten gehabt zu haben, einfach einen utopischen Betrag verlangen, als wäre er das Kabelunternehmen?
Liegt hier nicht die Betriebskostenverordnung zugrunde und auch im Mietvertrag steht nichts über eine solche Gebühr. Immerhin wohnen 9 Mietparteien im Haus und der Vermieter verdient so ein nettes Zubrot zur Miete.
Danke für die Hilfe.
Nebenkosten für SAT-Anlage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Sehr komisch. Ich selber als Mieter, hatte 6 Jahre, 2 Sat-Schüsseln und die haben mich an Gebühren Euro 0,00 gekostet.
Der Vermieter muss TV anbieten. Wenn weder Kabel, noch eine Gemeinschaftsantenne anwesend ist, kann er eine Sat-Schüssel anbringen. Ob er dann eine einmalige Gebühr verlangen kann weiß ich nicht.
Doch die Rechel bei Umlagen gilt: Der Vermieter muss per Unterlagen nachweisen müssen, wieso er welchen Posten berechnet hat. Tut, oder kann er das nicht, sollte dieser Posten bis zur Klärung von Seite des Vermieters nicht bezahlt werden. Das sollte man dem Vermieter aber schriftlich mitteilen.
Die Mietervereine sagen selber, dass die meiste Arbeit welche sie haben, die Überprüfungen der Nebenkostenabrechnungen ist. Eine sehr große Prozentzahl von denen sind falsch. Mein Vermieter wollte mir 2000, 60,- DM für eine Antenne berechnen, die nicht mal für das Radio funktionierte. Die Umlagennachzahlungen von 2003 und 2004 habe ich auch nicht bezahlt, weil er die entsprechenden Unterlagen nicht vorlegen konnte. Somit habe ich mir fast Euro 300,00 an Nachzahlungen gespart.
Mein Tipp: Mitglied beim örtlichen Mieterverein werden und die Umlagenabrechnung dann kostenlos überprüfen lassen.
Danke Franceska.
So habe ich mir das auch gedacht, ich werde diesen Posten nicht zahlen. Zu dumm, dass der Vermieter die offene NK-Abrechnung gleich mit der Kaution verrechnet hat und ich jetzt um mein Geld kämpfen muss.
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Hallo Frischling!
Was ist denn aus der Sache geworden???? Ich habe exakt den gleichen Fall jetzt.
Viele Grüße, pc-floh
Selber Frischling !
Was auch immer aus dem o.g. Fall geworden ist, so darf der Vermieter keine fiktiven Kosten umlegen.
Wenn eine Abrechnungsfirma die Kosten für den Betrieb einer solchen Anlage abrechnet, was durchaus möglich ist, so müssen die Betriebskosten, also der Strom, auf der anderen Seite wieder abgezogen werden.
Ansonsten würdet ihr alle den Strom 2 x bezahlen.
nachfrage:
ich zahle jedes Jahr 120 Euro für die SAT-Anlage und da hängen über 70 Wohnungen dran. Kann das sein? Erscheint mir dann aber ziemlich teuer?
@Medoc
Weißt Du, was eine SAT-Anlage für 70 Wohnungen kostet ?
Klar, das geht dann Lichtjahre über die Privathausbastelei (1,2 oder 3 Receiver) hinaus.
Es sind teilweise extrem teure Komponenten verbaut, ein riesiges Kabelnetz mit Repeatern etc. hängt dahinter. All das will gewartet werden.
Das kann dann auch nicht 'SAT-Heinz' von umme Ecke sondern Techniker mit Stundensätzen jenseits der 100 Euronen...
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"Hättest du mich mal früher gefragt,
dann hätte ich dir gleich
keine Antwort geben können."
Hallo,
unser Vermieter hat die im Jahre 2005 instalierte Sat-Anlage(450,00)in die Betriebskostenabrechnung 2006 voll mit eingerechnet.Wir mußten (6 Parten)75,00€ bezahlen.
Ist das rechtens?
Muß nicht ein Vermieter die Möglichkeit schaffen, das die Mieter Fernsehen schauen können?
Wartungskosten für die Sat-Anlage würde ich ja noch verstehen, aber gleich die komplette Anlage sich von den Mieter bezahlen zu lassen....
Vorher waren wir an einer Gemeinschaftsantennenanlage angeschlossen, die aber Ende 2005 abgeschalten wurde(hatte aber mit dem Vermieter nichts zu tun)
Danke im voraus für alle Antworten!
-- Editiert von olit1 am 27.01.2008 11:16:43
Muß nicht ein Vermieter die Möglichkeit schaffen, das die Mieter Fernsehen schauen können?
Nö, muß er nicht. Er darf es nur nicht verhindern.
Für 75 € bekommt Ihr nicht einmal ein halbes Jahr lang Kabelfernsehen.
Danke "Morthinggale" für Deine Antwort.
Der Vermieter muß dem Mieter doch die Möglichkeit schaffen Informationen irgendwoher(auch über evtl. Radio)zu bekommen.
Wen wir ausziehen bekommen wir ja die 75€ auch nicht mehr zurück und die nächsten Mieter schauen dann kostenfrei Fernsehen!
Plant Ihr denn einen baldigen Auszug ?
Warum soll der VM nicht eine Sat-Anlagen Gebühr erheben können? Wenn es im Mietvertrag gesondert aufgeführt wird. Bei Unterschrift habt ihr dem zugestimmt.
Genau wie Miete für einen Stellplatz, oder für eine Garage.
Wartung der Anlage muss natürlich angemessen sein, und nachgewiesen werden.
Lasse mal das Thema wieder neu aufleben...
Zitat: >"Wartung der Anlage muss natürlich angemessen sein, und nachgewiesen werden."
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Bin Informationselektroniker und komme somit aus dieser Branche und weiss daher das Sat.-Anlagen komplett Wartungfrei sind. Es kommt schon mal vor das elektronische Bauteile kaputt gehen, die aber in einem Mehfamilienhaus ( max. 10 Parteien ) nicht mehr als 500 € kosten.
Meine Frage:
Mein Vermieter verlangt 100€/Jahr für die gemeinsame Sat.-Anlage. In unserem Haus wohnen 4 Parteien. Das sind also 400€/Jahr.
Auf meine Frage wofür diese Kosten sind, Antwortete er verärgert das die Anlage 2800€ kostete und die Anlage gewartet werden müsse und der Verteiler im Keller 1000€ Kosten würde.
Was ist wenn ich von dem Vermieter verlangen würde mir Beläge für diese Kosten zu zeigen, er dies aber nicht kann. Kann ich dieses Geld dann einfach behalten.
Danke schonmal!
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Wir haben seit etwa 2007 eine neue Satanlage für 6 Mieter. Im Gegensatz zu Anderen Blöcken des selben Vermieters , die zahlten einmalig 200€ x24 Mieter.
Wir zahlen seit 2007 je Mieter 168 € und es ist kein Ende abzusehen. Der Fernsehanschluß ist nur im Wohnzimmer und ich muß über 20 m Kabel verlegen um im Kinderzimmer einen Fernseher aufzustellen. muß man sich das gefallen lassen? ein 24er Block zahlt einmalig 2400€ und wir haben bis jetzt schon 8000€ bezahlt. Schreibt mir mal. Gruß gundi
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quote:
Schreibt mir mal. Gruß gundi
Warum hängst du dich an einen fast 10 Jahre alten Thread an? Du solltest besser einen eigenen beginnen, denn Trittbrettfahrer sind in Foren nicht gern gesehen.
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quote:<hr size=1 noshade>muß man sich das gefallen lassen? <hr size=1 noshade>
Nö, man kann ausziehen.
quote:<hr size=1 noshade>Im Gegensatz zu Anderen Blöcken des selben Vermieters , die zahlten einmalig 200€ x24 Mieter. <hr size=1 noshade>
Unerheblich, denn es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung/gleiche Mietverträge für alle.
Ob Nebenkosten gerechtfertigt sind, kann man durch Belegeinsicht ermitteln.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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