[color=black]Hallo,
ist es zulässig als Vermieter pro Jahr 30 Euro vom Mieter für die Nutzung der Sat-Anlage zu verlangen?
Es ist zwar nicht soviel wie man von manch anderem hört, aber mich interessiert, ob der Vermieter nur die Anschaffungskosten umlegen darf oder wirklich eine monatliche Nutzungsgebühr?
Vor allem wenn es sich um eine ganz billige mit geringem Anschaffungswert handelt und die 30 Euro pro Jahr nun schon seit mittlerweile 10 Jahren gezahlt werden? Und selbst vor 10 Jahren war die Sat-Anlage nicht neu. Es entstehen dem Vermieter auch keinerlei laufende Kosten, das Ding wird nicht gewartet, zeigt kein einwandfreies Bild und ist noch analog. Es handelt sich um mittlerweile 300 Euro in 10 Jahren, die Anschaffungskosten sind schon 10fach gedeckt.
Falls es nicht zulässig ist, gibt es da eine Frist wie lange man rückwirkend zurück fordern kann oder geht rückwirkend gar nicht sondern nur ab sofort?
Viele Grüße
Sandra[/color]
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Nebenkosten für Sat-Anlage - monatliche Nutzungsgebühr?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die Kosten der Einrichtung einer Gemeinschafts-Sat-Antenne kann der Vermieter als Modernisierungskosten umlegen, darüber hinaus noch eine Gebühr zu verlangen ist m.E. nicht zulässig. Warte bitte auf weitere Beiträge von Leuten, die alles besser wissen! Natürlich sind die angefallenen Betriebskosten umzulegen!
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
-- Editiert am 19.05.2010 15:13
quote:
ob der Vermieter nur die Anschaffungskosten umlegen darf
Hat er das denn ?
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Ich weiß nicht, ob er die Anschaffungskosten umgelegt hat... wir sollen einfach jährlich 30 Euro zahlen (in 10 Jahren = 300 Euro) Wir haben nie eine Quittung zu sehen bekommen bzw. selbst wenn sind die Anschaffungskosten sicher um einiges mehr schon gedeckt... 3 Mietparteien und dann trotzdem 300 Euro und die 30 Euro werden ja auch noch die nächsten Jahre verlangt... Wartungsarbeiten o. ä. sind auch nie durchgeführt worden.
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Hast du denn in der Wohnung gewohnt, als die Anlage errichtet wurde?
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
Hast Du Dir denn auch schon ausgerechnet, in wieviel Jahren Dir Deine Wohnung gehört (über die Miete abbezahlt) ?
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Als wir einzogen, gab es die Sat-Anlage schon... es sind seither keine laufenden Kosten in Form von z.B. Wartung oder ähnliches entstanden...
Natürlich hab ich mir schon ausgerechnet was bereits an Miete investiert wurde, aber das steht hier ja grad nicht zur Diskussion ;-)
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--- editiert vom Admin
Nun ist "umlegbar" so ein Wort, das schnell in die falsche Richtung führen kann.
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D. h. also ich kann die Quittungen verlangen... der Betrag der sich daraus ergibt, ist dann auf die 3 Parteien im Haus zu verteilen und den Rest muß ich nicht bezahlen?
Wie sieht es aus mit dem, was wir bisher bezahlt haben. Geht da irgendwas rückwirkend?
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--- editiert vom Admin
Es steht einfach nur 30 Euro für Sat-Anlage... also nicht aufgeschlüsselt in Anteile oder Wartungskosten etc. auch keine Quittungen oder ähnliches.
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--- editiert vom Admin
soweit ich weiß nur auf der Nebenkosten-Abrechnung... ich gucke aber mal nochmal genau, was im Mietvertrag steh... aber ich glaub, dort stand nichts... bzw. wie wäre es denn, wenn es dort auch stehen würde? Wäre es dann nicht trotzdem so, daß der Vermieter nur Kosten verlangen kann, die er auch belegen kann? Also nicht einfach mal pauschal 30 Euro ohne daß die ausgegeben wurden?
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