Nebenkosten für Wasser!!!!!!!!!!!!

17. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 179x hilfreich)
Nebenkosten für Wasser!!!!!!!!!!!!

Alle Forumsteilnehmer!!

Heute abend kam bei WISO im Fernsehen, dass man bei den Nebenkosten
für Wasserverbrauch nur 7% zahlen muss(Mwst)und keine 19%.
Sollte jemand mehr bezalt haben,kann er dies bei den Lieferranten
reklamieren und RÜCKFORDERN!

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 133x hilfreich)

Ich glaube, da haben Sie was falsch verstanden. Der Mehrwertsteuersatz von 7 % für den Wasserverbrauch (wie bei übrigen Lebensmitteln) war nie umstritten.

Im Streitfall ging es vielmehr um die Kosten der Verlegung eines Wasser-Hausanschlusses durch das Versorgungsunternehmen. Da hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass diese Anschlusskosten auch unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen; da hatte das Bundesfinanzministerium bislang eine gegenteilige Meinung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 179x hilfreich)

Hallo Senior!

Bei WISO wurden aber ausdrücklich die Wasserkosten genannt.Ich werde
den Lieferanten auf jeden Fall mal anschreiben.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 133x hilfreich)

Schauen Sie doch einfach auf die letzte Jahresabrechnung. Da müsste der angewandte Steuersatz ausgewiesen sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45036 Beiträge, 16029x hilfreich)

Dann schaue wenigstens in vorher in Deine letzte Wasserrechnung. Es macht wenig Sinn, einen MWSt-Satz von 7% beim Lieferanten zu fordern, wenn dieser den schon immer angewendet hat.

Ich vermute ebenfalls, dass Du den Beitrag in WISO falsch verstanden hast. Alternativ kann es auch sein, dass es von WISO falsch dargestellt wurde. Es ist zwar richtig, dass auch für die Wasserversorgung ein MWSt.-Satz von 7% angewendet werden muss, jedoch kenne ich keinen Versorger, der das nicht macht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.582 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.800 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen