Nebenkosten hoch Drei....???

12. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vandal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkosten hoch Drei....???

Immer wieder eine schöne Jahreszeit, wenn die neuen Nebenkostenabrechnungen sich in die Briefkesten legen und wahre Freude ins traute Heim bringen.

Ich bin vor ca. 1,5 Jahren in die neue Wohnung eingezogen mit meiner Lebenspartnerin und ihrer Tochter. Nur das die Tochter nicht bei uns lebt, sondern in einer Einrichtung 150km entfernt. Bis Mitte 2006 ist das Kind (16) nur alle 14 Tage am Wochenende Zuhause gewesen und ab August dann jedes Wochenende, von Freitag Abend bis Sonntag Nachmittag.

Das dies so ist, wurde dem Vermieter mitgeteilt und er war auch damit einverstanden. Somit wurde uns für das Jahr 2005 die Abrechnung für zwei Personen gemacht.

Nun für 2006 wurde NACHTRÄGLICH, ohne das zu besprechen diese Vereinbarung geändert. Der Vermieter hat rückwirkend :???: für das Jahr 2006 nun 3 Personen berechnet.
Wahrscheinlich auf Gerede der Nachbarn hin. Man muß noch dazu sagen das in dem Haus 6 Personen in 3 Parteien leben und nur eine Wasseruhr exestiert, EINE!!! Nach dieser Wasseruhr wird nun der Wasserverbrauch berechnet.

Vorher wurde die Summe geteilt durch 6 x 2 und
jetzt wird die Summe nun geteilt, durch 7 x 3. Auch alle anderen Summen die durch die Personen geteilt werden wie Müll, oder Versicherung werden so aufgeteilt, nach diesem Schlüssel.

Klar ist die Tochter, auch wenn sie in einem Heim wohnt, bei uns polizeilich gemeldet. Aber wie schon erwähnt, das wurde mit dem Vermieter alles besprochen.

Kann ich nun vom Vermieter verlangen das er eine Abrechnung macht in der die Tochter nicht eingerechnet wird?
Ist es überhaupt richtig das der Vermieter diese Vereinbarung einfach rückwirkend ändern kann?
Er hätte das doch vorher mit uns besprechen müßen, dann wäre es ja garnicht zu einer Nachzahlung gekommen.

Auf der anderen Seite kann ein Mensch der 4 Tage und ab August
8 Tage im Monat "zu Besuch" ist, voll angerechnet werden?

Ich bräuchte da Dringend ein paar Ratschläge.

Vielen Dank euch im Voraus.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

ein vereinbarter Schlüssel zur Abrechnung der NK kann nicht einseitig vom Vermieter geändert werden.
Aber ich gehe mal davon aus, dass hier nur eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde?
Aber auch die ist gültig.
Besuch für diese kurze Zeit kann nicht angerechnet werden.

Wenn der VM für 2005 den vereinbarten Schlüssel verwendet hat, müsste er diesen m.E. auch für 2006 nehmen, falls sich an dem Zustand nichts geändert hat.

Gruß

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Das hat nun nichts mit Änderung des Umlageschlüssels zu tun. Umlageschlüssel ist hier nach Personen und der wurde vom Vermieter nicht geändert.
Ich hoffe mal, die Absprache mit dem Vermieter ist nicht nur mündlich. Es ist natürlich möglich, dass sich nach der letzten Abrechnung andere Mieter beschwert haben. Es ist im Allgemeinen auch nicht üblich, dass polizeilich gemeldete Personen nicht in der Abrechnung erscheinen. Im Zuge dieser Absprache könnte andere Mieter auch Minderung verlangen, wenn z.B. Rentner im Winter Langzeiturlaub machen oder man längere Zeit im Krankenhaus verbringt.

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"MfG
Susanne"

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#3
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

ich habe nichts von einer Änderung des Umlageschlüssels geschrieben sondern von der Vereinbarung ...2 statt 3 Personen.

Gruß

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Doch, Irene, Du hast lediglich von einem veränderten Umlageschlüssel geschrieben. Das Lesen Deines Textes würde Dir sicherlich weiterhelfen, falls Du Deine Hieroglyphen noch entziffern kannst.

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"MfG
Susanne"

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#5
 Von 
Vandal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Erst mal Danke für die Antworten.

Es ist so, das im Vertrag nur 2 Personen aufgelistet sind.
Die Tochter würde dann wenn sie wieder bei uns ist (dieses Jahr im Sommer) dann voll in den Vertrag aufgenommen werden. Das ist die Absprache.
Der Vermieter war ausdrücklich damit einverstanden, das es so gemacht wird und hatte ja die Einsicht das eine Person die 4 Tage im Monat und seit August 8 Tage im Monat dort wohnt, nicht eingerechnet werden kann.
Klar kommt das von den Nachbarn, aber die bewässern den Garten auch mit dem Wasser und wir dürfen den Garten ausdrücklich nicht nutzen. Sollen aber dennoch das Wasser dafür bezahlen.

Und wie angesprochen, klar war es eine mündliche Absprache aber unter mehr als nur einem Zeugen.

Die Nachbarn sind eben Snops und meinen das ihnen das Haus gehört. Die verlangen eine Hausordnung, die von Ihnen aber nicht eingehalten wird. Der einzige der in dem Jahr Schnee geaschaufelt hat, war ich. Aber nicht weil nur in meiner Woche der Schnee lag. Sondern weil ich morgens der Erste bin und ich dem Vermieter den Ärger ersparen wollte, wenn es jemanden vor dem Haus auf´s Gesicht schlägt.

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn die mündliche Absprache beweisbar ist, gibts ja kein Problem.
Bei nur einer Wasseruhr und Gartenbewässerung muss dafür natürlich vorab eine Pauschale abgezogen werden, da würde ich auch den VM drauf hinweisen, da die anderen Mieter den Garten offenbar mitgemietet haben.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#7
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Was habe ich denn geschrieben?
Wenn der Umlageschlüssel so vereinbart wurde (mündlich) kann er nicht einfach einseitig geändert werden.

Es wurden 2 Personen vereinbart, also kann nicht auf einmal auf 3 geändert werden.

Gruß

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#8
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Ähm, wenn nun aber jemand darauf besteht, daß eben Drei Personen da sind und das auch so gemeldet ist ... schon schwierig.

Was sagt denn der VM zum Schnee schaufeln, etc.? Und warum, läßt der sich von den anderen Mietern reinreden, die kennen doch die Absprachen nicht???

Komisch, komisch .... :???:

feuerelfe

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"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

@Irene-Marie
Der Umlageschlüssel besagt nur, dass nach Personen abgerechnet wird.

Man kann zwar eine Vereinbarung über die Zahl der Bewohner treffen, das wäre dann keine Vereinbarung über den Umlageschlüssel.

Wahrscheinlich haben auch die anderen Bewohner die Kopfzahl als Umlageschlüssel vereinbart. Damit haben sie das Recht, dass in ihrer jeweiligen Abrechnung alle Bewohner, als auch der gemeldete Sohn berücksichtigt werden.

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#10
 Von 
Vandal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Also nach nochmaliger Prüfung des Mietvertrages und einem Gespräch mit einem Freund der alles mitbekommen hat, ist folgendes Fakt.

Die Tochter ist nicht im Vertrag enthalten, weil mit dem Vermieter abgesprochen wurde, wenn es so weit ist ein neuer Vertrag geschrieben werden sollte.

Zudem wurde 2005 auch so abgerechnet, da kam man mit dem Geld so aus, jetzt weil andere Nachbarn da sind, soll das nicht mehr gehn.
Es ist auch so das meine Freundin und ich den ganzen Tag unterwegs sind, abend eher selten kochen ausser am WE. Diese Nachbarn sind den ganzen Tag Zuhause, kochen, essen jeden Tag und wieviel Wäsche die waschen weis keiner so genau.
Und das alles auf meine Kosten.
NÖ, einfach Nö, das geht mal gar nicht.

Morgen um 20.00 Uhr ist Termin mit dem Vermieter...
Werde ich dann berichten.

Gruß an euch alle

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#11
 Von 
Vandal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja und es kam wie es kommen musste.

Der Vermieter bleibt natürlich bei seiner Meinung das die NK gerechtfertigt seien. Es wird wohl das Beste sein sich nun ein paar Profis hinzu zu ziehen.

Der Vermieter geht eben von den "Erzählungen" der Nachbarn aus und für ihn ist das keine rückwirkende Änderung des Vertrages.
Das Kind ist dort gemeldet und fertig. Das Kind ist aber auch NACHWEISBAR nur 8 Tage im Monat da.

Im Gegensatz zu den Nachbarn die Rentner sind und den ganzen Tag Zuhause sind. Zuhause Essen kochen, Geschirr spülen, Wäsche waschen.

Naja, auf in die nächste Runde. Wenn jemand noch Fragen hat oder Antworten weis, nur immer her damit.

So long

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#12
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Sorry, das tut mir leid für Dich, allerdings mindert mein Vermieter auch nicht meine Nebenkosten, weil ich nachweislich jedes 2. WE auswärts verbringe, nachweislich mind. 2 Wochen wg. Urlaub abwesend bin und Weihnachten grundsätzlich bei meinen Eltern verbringe.

Alternative ist, eine Abrechnung nach BGB zu verlangen, das BGB legt als Umrechnungsschlüssel die qm Wohnfläche zugrunde.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#13
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Die beste Lösung wäre, Du lässt - ggf. auf eigene Kosten - eine Wasseruhr für Deine Wohnung legen. Dann ist Schluss mit Lustig.

Gruß
Don Camillo

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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#14
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Der VM muss sich natürlich grundsätzlich mit allen Mietern über den Umlageschlüssel einigen.
Baut ein Mieter selbst eine Wasseruhr ein, hat er kein Anrecht auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Der VM kann selbstverständlich nicht den einen Haushalt über den Personenschlüssel abrechnen und den anderen über den tatsächlichen Verbrauch.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#16
 Von 
Vandal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich hätte nun kein Problem mit den ganzen Kosten, wenn die Person mehr DA als WEG ist. Aber jemande der 22 Tage jeden Monat NICHT da ist? Oder noch besser 26 Tage NICHT da ist. nö, das kann nicht sein. Zudem sie nicht im Vertrag steht.
Wenn ich dann wenigstens eine anständige Abrechnung hätte, wäre das ja ok!
Aber mit nur einer Wasseruhr im ganzen Haus, zahle ich wohl die Zeche der anderen.

Da muss nun keiner kommen: ja wenn ich 2 Wochen nicht da bin oder jedes zweite WE bin ich nicht Zuhause, da kann ich ja auch nicht sagen,.....! Da denke ich das der Blickwinkel nicht ganz so stimmt.

Was aber eben auch nicht richtig ist vom Vermieter, den Vertrag einfach rückwirkend zu ändern ohne uns in Kenntniss zu setzten.
Ich denke nicht das jemand damit einferstanden sein muss, wenn z.B. die Miete rückwirkend erhöht wird und man dann am Jahresende alles zahlen soll.
Das wird niemand mit sich machen lassen, oder??? Oder wohnt hier jemand in seiner Traumwohnung???

Wenn mein Vermieter wusste, das er uns eben mit 3 Personen abrechnen will, dann denke ich muss ein solcher Vertrag auch umgeschrieben werden und nun nicht kommen, "Ja die Abrechnung ist nun fertig und ich lass die nicht nochmal berechnen!"

Leider wird wohl kein Weg am Mieterschutzbund :zoff: vorbei gehen. Sehr Leider :bang: :( !

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Was steht denn eigentlich genau im Vertrag?

Eine Festlegung auf 2 Personen unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Bewohner wäre sehr ungewöhnlich. Und nur dann hättest Du Recht.

Wenn nur allgemein eine Umlage nach Personen vereinbart wurde, dann musst Du für 3 Personen zahlen. Da kann Dir auch der Mieterschutzbund nicht helfen.

Ein Vertragsänderung wäre dann dafür übrigens ebenfalls nicht nötig. Insofern ist der Vertrag auch nicht rückwirkend geändert worden. Der Vertrag kann sowieso nicht einseitig vom Vermieter geändert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Vandal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

So unglaublich das auch klingen mag, im Vertrag sind nur 2 (in Worten "zwei" ) Personen beinhaltet.
Da ja der Vertrag in diesem Jahr hätte geändert werden sollen, wenn die Tochter wieder zu uns zieht.
Der Vermieter bezieht sich darauf das die Tochter bei uns gemeldet ist, das aber wusste er schon beim Einzug.

Die Tochter wohnt aber in einem Heim, 150km entfernt und kann damit nicht jeden Tag bei uns sein.
Das war so vereinbart. Es ist ja nun nicht so das da irgend etwas dem Vermieter beim Einzug verschwiegen wurde.

Und für mich stellt sich das nun so dar, wie wenn der Vermieter den bestehenden Vertrag einfach geändert hat, weil ein andere Mieter behauptet die Tochter öfter zu sehen.

Bei anderen Mietpateien im Haus, sind Rentner und in den meisten Fällen den ganzen Tag Zuhause. Kochen, waschen, duschen.
Unsere Tochter nicht! Weil sie weit weg ist.
Aber ich soll die volle Rechnung bezahlen!
So wie wenn sie genauso den ganzen Tag da ist wie die anderen.
Ich bin 14 Stunden am Tag unterwegs. Gehe morgens, duschen, und am WE wird auch mal gekocht.
Meine Freundin ist 7 Stunden unterwegs und sie kocht nicht für sich alleine.
Wie kann da eine solche Aufteilung des Wasseres richtig sein.

Kann das so gehen, oder geht das so nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Das Problem ist, daß die Tochter eben bei euch gemeldet ist, und somit auch als Mitbewohner zählt. Sicherlich steht im Vertrag, daß da nur zwei Personen wohnen, aber wenn ich Familienzuwachs bekomme, wird der Vertrag auch nicht geändert.

Du könntest dem VM einen Kompromiß vorschlagen. Die Tochter wird nur als halbe Person gezählt, und die Mieter mit dem Garten erhalten eine Wasseruhr am Gartenanschluß, so daß die Bewässerungskosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Im schlimmsten Fall wird Dir nur der Gang zum Rechtsanwalt bleiben.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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