Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart, ja/nein?

4. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)
Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart, ja/nein?

Hallo liebe Forumsnutzer,

ich habe das leidige Thema Nebenkosten. Diesmal nicht die Abrechnung an sich, sondern die Frage, ob Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurden oder nicht.

Die Suche hat mich leider nicht weiter gebracht.

Folg. Text steht im Mietvertrag:

Neben der Miete trägt der Mieter folg. Betriebskosten 1)

[x] Die Betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlich anfallenden Höhe umgelegt. Der Mieter ist verpflichtet auf die Betriebskosten monatlich Vorauszahlung in Höhe von 90,- pro Monat zu entrichten. Die Betriebskosten werden -sofern nicht die Umlegung nach unterschiedlichem verbrauch oder Verursachung erfolgt - nach
[ ] der Anzahl der Wohnungen oder
[ ] der Zahl der Nutzer oder
[ ] der unterschiedlichen Nutzung verteilt.

(hier ist nichts angekreuzt)

Zu der 1) steht als Fußnote ganz unten auf der Seite:

1)Betriebskosten detailliert benennen bzw Hinweis auf die Betriebskostenverordnung aufnehmen.


Es sind keinerlei Betriebskosten an irgendeiner Stelle des Mietvertrags aufgelistet worden.


Wie verhält sich das nun ? Besteht die Miete aus Mietzins plus die 90 Euro Pauschale Nebenkosten ?
Oder macht man dann einfach eine Nebenkostenabrechnung die der Mieter dann zahlen muss ?

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
Viele Grüße


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Rechtsdogmatisch können Willenserklärungen auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden, das mittelbar den Schluss auf einen bestimmten Rechtsfolgewillen erlaubt.

Das erscheint mir hier gegeben, da für die Betriebskosten ausdrücklich eine Vorauszahlung vereinbart ist. Über Vorauszahlung wird jährlich abgerechnet, im Gegensatz zu einer Pauschale , die eine pauschale Abgeltung darstellen würde. Heiz- und Warmwasserkosten können ohnehin nicht pauschaliert werden (bis auf geringe Ausnahmen in Sonderfällen, die in der Heizkostenverordnung näher erläutert sind).


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#2
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Vielen dank für deine Antwort.

Es wurde nun doch ein befreundeter Anwalt dazu befragt von meinem Freund. Der schaut sich die Sache mal genauer an.
Es scheint aber so wie ich vermutet habe.

Trotzdem danke für deine Antwort.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wo ist das Problem, es steht doch alles im Vertrag:

quote:
Der Mieter ist verpflichtet auf die Betriebskosten monatlich Vorauszahlung in Höhe von 90,- pro Monat zu entrichten. Die Betriebskosten werden -sofern nicht die Umlegung nach unterschiedlichem verbrauch oder Verursachung erfolgt - nach
[ ] der Anzahl der Wohnungen oder
[ ] der Zahl der Nutzer oder
[ ] der unterschiedlichen Nutzung verteilt.


1. es gibt eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 90 Euro.
2. Es erfolgt eine Umlegung nach unterschiedlichem Verbrauch oder Verursachung.

Spannend wird es erst, wenn die erste Abrechnung kommt, und dort nicht nach Verbrauch, sondern nach einem der nicht angekreuzten Punkte abgerechnet wird...

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