Nebenkosten im Untermietvertrag

30. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hotte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten im Untermietvertrag

Hallo liebe Ratgeber,

die meiner Frage zugrundeliegenden Fakten sind:
* unbefristeter Untermietvertrag
* 1-Familien-Haus, in dem 1 Zimmer untervermietet wird (keine Einliegerwohnung!)
* das Zimmer hat KEINE Abgeschlossenheitsbescheinigung, keine separaten Strom-, Heizungs- oder Wasserzähler
* teilweise gemeinsame Bad-Benutzung
* im Untermietvertrag sind extra und separat ausgewiesen:
- Betrag der Grundmiete (ohne NK)
- NK-Pauschale

Meine beiden Fragen sind:
1. Wenn der Untermieter sein gemietetes Zimmer über Monate hinweg nicht bewohnt, muss er dann trotzdem die NK-Pauschale zahlen? Es werden ja eigenltich keine NK erzeugt (die Stecker sind aus den Steckdosen gezogen, die Heizung ist aus, Wasserverbrauch=0).
2. Wenn der Untermieter in dem langen Zeitraum des "Nichtbewohnens" für ca. 1-2 Mal im Monat für jeweils eine Nacht dort schlafen würde, rechtfertigt das die Abrechnung der gesamten Pauschale, oder darf dann die NK-Pauschale auch gestaffelt werden (z.B. eine NK-Pauschale pro Nacht)?

Ich weiss, dass das Untermietverhältnis von allen das mit den wenigsten Rechten ist... aber muss man sich trotzdem alles gefallen lassen?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Hotte

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nalaleinchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe selbst untervermietet, und auch meine NK sind als Pauschale im Untermietvertrag ausgezeichnet.
Ich muss auch sagen: wenn jemand das Zimmer nicht nutzt, muss er trotzdem die NK-Pauschale bezahlen. Schliesslich wäre es den Wohnungsbewohnern gegenüber unfair, sie auf den (dann natürlich) höheren Kosten sitzen zu lassen. Schliesslich ist es eine Pauschale und keine monatliche Abrechnung. Und eine Pauschale bleibt nunmal gleich - erst bei der Abrechnung wird sich herausstellen, ob und um wieviel die Pauschale im nächsten Jahr gekürzt werden kann (weil du eben nicht in dem Zimmer gewohnt hast)

Also wenn mein Untermieter mir so kommen würde, würde ich mich ziemlich "herzlich" bedanken.

Viele liebe Grüsse
Natascha

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hotte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wäre sehr interessant zu erfahren, welche Mehrkosten Dir als Vermieter dadurch entstehen! Verbrauchst Du durch meine Abwesenheit mehr Wasser? Mehr Strom oder wird das Essen teurer?
Diese angeblich höheren Kosten lassen sich doch bestimmt nachweisen, oder?

Aber Dein Posting ist ein sehr schönes Beispiel für die faktisch nicht vorhandenen Rechte der Untermieter.

Wenn sich mein Vermieter auf die von Dir beschriebene "herzliche" Art und Weise "bedankt", dann wird er in Zukunft wohl ohne meine Miete auskommen müssen. Für mich ist das ein Kündigungsgrund!

Liebe Grüße,
Hotte

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