Nebenkosten im Vertrag festgelegt - gilt das?

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
kmller
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten im Vertrag festgelegt - gilt das?

Hallo,
meine Freundin möchte demnächst eine neue Wohnung beziehen. Dazu habe ich mir den Vertrag durchgelesen (ich muss ihn unterschreiben, da sie im Ausland ist) und bemerkt dass dort unter dem Punkt "Nebenkosten" aufgelistet wird, dass die Entfernung von Graffiti und anonym abgestelltem Hausmüll dazu gehören. Laut Rechtslage ist es aber meiner Meinung nach so, dass diese Dinge nicht einfach auf die Hausgemeinschaft umgelegt werden können (das wäre in unserer Gegend auch ziemlich unfair da Graffiti hier ein echtes Problem darstellt).

Daher meine Frage: müssen diese Nebenkosten bezahlt werden, wenn man den Vertrag so unterschreibt, oder ist die Klausel ohnehin unwirksam wenn die Sache gesetzlich anders geregelt ist? Falls ersteres zutrifft muss ich wohl darauf bestehen, dass dieser Passus aus dem Vertrag entfernt wird. Lieber wäre es mir allerdings mich deswegen nicht mit der Hausverwaltung zu streiten. Wenn ich also wüsste, dass die Klausel ohnehin unwirksam ist würde ich nichts sagen und einfach unterschreiben.

Weiß jemand hier im Forum, wie die genaue Rechtslage dazu aussieht?

Danke & Grüße,
KM

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47 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Wenn ich also wüsste, dass die Klausel ohnehin unwirksam ist würde ich nichts sagen und einfach unterschreiben...


immer wieder erstaunlich.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#3
 Von 
guest123-1047
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Praktikant
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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Dachrinnenreinigung und sonstige Betriebskosten
Kosten einer Dachrinnenreinigung können als sonstige Betriebskosten nach Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II. BV a.F. (jetzt: § 2 BetrKV ) auf den Mieter umgelegt werden. Sonstige Betriebskosten i.S. v. Nr.17 der Anlage 3 zu § 27 II BV. a.F. (jetzt: § 2 BetrKV ) sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.
BGH Urteil vom 7.4.2004, Az: VIII ZR 167/03

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#6
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#8
 Von 
guest123-1047
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Praktikant
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#9
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#10
 Von 
kmller
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Beiträge bisher. Meine grundsätzliche Frage bleibt jedoch: ist das entscheidend, was im Vertrag steht, oder das was gegenwärtige Rechtsprechung ist?

- Zum Thema Sperrmüll gibt es meine ich ein aktuelles Urteil das eben genau sagt, dass es NICHT Sache der Mieter ist für Sperrmüll beseitigung aufzukommen.

- Graffiti: dazu gibt es vom Mieterverein einen Artikel in dem steht, dass das den Mietern nicht aufgehalst werden kann, da die nicht darüber entscheiden, ob was weggemacht wird oder nicht. Das finde ich auch logisch, denn wenn ich das zB bei meinem Haus entscheiden würde, würde ich nie und nimmer alle 5 Monate das Haus neu streichen. Es ist ein Ärgernis, aber mit neuer schöner Fassade wird man für Sprayer nur interessanter.

@de11: was willst Du mir mit Deinem Beitrag sagen?

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#11
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

nix

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#12
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
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#13
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

- Graffiti: dazu gibt es vom Mieterverein einen Artikel in dem steht, dass das den Mietern nicht aufgehalst werden kann, da die nicht darüber entscheiden, ob was weggemacht wird oder nicht. Das finde ich auch logisch

Was soll denn daran logisch sein ?

Wenn die Mieter es bezahlen müssen, entscheiden sie, daß nichts gemacht wird.
Und wenn lange genug nichts gemacht wurde, kommen sie mit Mietminderungen.
Das ist logisch.

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#15
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#16
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#17
 Von 
kmller
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

@mortinghale: es ist deswegen logisch, weil Mieter keine Mietminderung wegen Graffiti am Haus einfordern können.

KM

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#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Es soll Mieter geben, die nehmen auch unberechtigte Mietminderungen vor.

Je nach Gegend und Einzelfall kann zudem Graffiti ein Mietminderungsgrund sein.


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#19
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Haste 'nen Spezi ?

:grins:



-- Editiert von Mortinghale am 25.06.2007 14:49:41

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#21
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja, kaum ist er weg, fehlt er einem irgendwie.

:devilangel:

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#23
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#24
 Von 
kmller
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Interessant, aber das führt alles ein bisschen in die Irre, wir haben ja gar nicht vor die Miete wegen Graffiti zu kürzen, wir wollen nur nicht dafür bezahlen, dass nachher jeden Monat die Fassade gereinigt wird (weil das in unserer Gegend leider total sinnlos ist).

Deshalb noch mal: gilt das was im Vertrag als Nebenkosten vereinbart wurde oder das was allgemein als Nebenkosten betrachtet wird?

Leider gibt es zum THema Graffiti immer nur diese eine Erwähnung vom Mieterbund (z.B. hier http://www07.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/330907.phtml)
. Das ist schön, nur was der Mieterbund sagt, muss ja nicht rechtsverbindlich sein. Gibts denn niemanden hier, der sich damit auskennt?

Grüße,
KM

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#25
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das hilft Dir bei Deiner Frage jetzt zwar auch nicht weiter, aber (so merkwürdig es sich anhört)

weil das in unserer Gegend leider total sinnlos ist

ist falsch.

Untersuchungen wie auch eigene Erfahrungen zeigen, daß, wenn man die Schmierereien sofort wieder entfernt, von den 'Künstlern' weniger oft behelligt wird.
Diese Knallknöpfe wollen sich schließlich 'verewigen'.



-- Editiert von Mortinghale am 29.06.2007 17:21:10

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#26
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Grundsätzlich musst Du Dir aber überlegen, ob Du diese Diskussion jetzt führen willst oder erst nach der ersten Nebenkostenabrechnung. Ich würde sie jetzt führen.

Det11 wollte Dich darauf hinweisen, dass Du u.U. Mieter wirst und nicht Deine Freundin, wenn Du den Mietvertrag unterschreibst.

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#28
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#29
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Scalar

:grins: :grins: :grins:

Hinzu kommt, daß Det11 auch noch ein wahnsinnig schlechter Vertragspartner ist (stänkert immer nur rum)

:grins: :grins: :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kmller
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber Mortinghale,
das Problem ist, das die Sprayer in unserer Gegend Deine Untersuchungen weder gelesen noch daran teilgenommen haben.

Ich wollte auch keine Diskussion über die beste Strategie zur Graffiti-Vermeidung anzetteln sondern nur wissen wie das mit den im Vertrag festgelegten Nebenkosten ist.

@Tao: Dein Hinweis lässt darauf schließen, dass eine Diskussion nach der Vertragsunterzeichnung zumindest möglich ist, ja?



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