Nebenkosten im Voraus?

16. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten im Voraus?

Hallo,

wir haben zum Ende dieses Monats unseren Mietvertrag gekündigt und nun die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen. Ein Posten darinnen bereitet mir aber Kopfschmerzen. Im Mietvertrag wird die jährliche Verglasungs-Reinigung des Wintergartens durch eine Firma erwähnt. Die Kosten trägt der Mieter. Wir sind letztes Jahr im April dort eingezogen, die Reinigung erfolgte im August und wir zahlten die 350€ mit den Nebenkosten am Ende des Jahres. Organisiert wird das durch den Vermieter, wir wählen nicht die Firma oder den Zeitpunkt.

Nun ist in unserer Abrechnung dieser Posten wieder aufgeführt als „Teilzahlung" also 175€. Inwiefern ist das rechtens? Die Leistung wurde ja gar nicht erbracht während wir dort wohnen? Im vergangenen Jahr zahlten wir auch nicht nur einen Teil des Preises sondern alles, obwohl wir nicht seit Januar dort wohnten? Meinem Verständnis nach liegt das nun in der Verantwortung des Nachmieters. Woher sollen wir wissen was die Reinigung dieses Jahr kosten wird, ob sie überhaupt erfolgt, das wieder im anschließenden Mietvertrag enthalten ist, etc.? Nach unserem Auszug dürfte das doch nicht mehr unsere Sache sein, oder?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
wir haben zum Ende dieses Monats unseren Mietvertrag gekündigt und nun die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen.


Wie geht denn sowas?

Der VM kann doch für 2020 noch gar nicht abrechnen. Zudem ist das Mietverhältnis noch nicht mal beendet.

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Amely-B):
wir haben zum Ende dieses Monats unseren Mietvertrag gekündigt und nun die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen.


Wie geht denn sowas?

Der VM kann doch für 2020 noch gar nicht abrechnen. Zudem ist das Mietverhältnis noch nicht mal beendet.


Laut unserer Vermieterin anscheinend schon. Die Schlüsselübergabe war auch noch nicht. Auf der Endabrechnung waren die üblichen Nebenkosten (Müll, Versicherungen, Wasser) und halt dieser Wintergarten Posten.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
Laut unserer Vermieterin anscheinend schon. Die Schlüsselübergabe war auch noch nicht. Auf der Endabrechnung waren die üblichen Nebenkosten (Müll, Versicherungen, Wasser) und halt dieser Wintergarten Posten.


Ich würd mir mal die Originalbelege dazu vorlegen lassen. ;)

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#4
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Amely-B):
Laut unserer Vermieterin anscheinend schon. Die Schlüsselübergabe war auch noch nicht. Auf der Endabrechnung waren die üblichen Nebenkosten (Müll, Versicherungen, Wasser) und halt dieser Wintergarten Posten.


Ich würd mir mal die Originalbelege dazu vorlegen lassen. ;)


Das ist ja mein Problem. Sie stellt mir jetzt eine Leistung in Rechnung die noch gar nicht erbracht wurde. Was weiß ich ob sie den Wintergarten dieses Jahr reinigen lässt, von wem, wieviel es kosten wird? Und höchstwahrscheinlich lässt sie sich das vom nächsten Mieter dann wieder zu 100% erstatten, egal ob wir vorher schon die Hälfte zahlten.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Laut unserer Vermieterin anscheinend schon.


Die Nebenkostenabrechnung 2020 kann erst im Jahr 2021 erstellt werden. Die Abrechnung ist daher offensichtlich unwirksam.

Zitat:
Wir sind letztes Jahr im April dort eingezogen, die Reinigung erfolgte im August und wir zahlten die 350€ mit den Nebenkosten am Ende des Jahres.


Ihr hättet nur 3/4 der Jahresrechnung zahlen müssen. Da die Frist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist, sollte Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt werden.

Zitat:
Nun ist in unserer Abrechnung dieser Posten wieder aufgeführt als „Teilzahlung" also 175€. Inwiefern ist das rechtens?


Beim Auszug zum 30.6. müsst Ihr die Hälfte der Jahreskosten zahlen unabhängig davon, ob die Rechnung bzw. die Leistung vor oder nach Eurem Auszug erfolgt ist.

Genauso müsst Ihr beim Einzug zum 1.4. nur 3/4 der Jahresrechnung bezahlen. Das ist letztlich auch der Grund, warum die Abrechnung 2020 erst in 2021 erstellt werden kann.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
Das ist ja mein Problem.


Nö, das Problem der VM.

So lange sie, auf Aufforderung, keine Originalrechnungen vorlegt ist eine evtl. Nachzahlung nicht fällig.

Ich kann mir nicht vorstellen das die VM schon alle Rechnungen für das Jahr 2020 hat.

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Das Gesetz schreibt eine Abrechnungsperiode von 12 Monaten zwingend vor. Betrifft die Abrechnung denn den Zeitraum vom 1.7.2019 - 30.6.2020 ??
Auch wenn in einem Abrechnungszeitraum 2 Mieter wohnen, muss dennoch über 12 Monate abgerechnet werden. Die Abrechnung muss dann auch eine Aufteilung mit den jeweilgen Anteilen der beiden Mieter enthalten.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Betrifft die Abrechnung denn den Zeitraum vom 1.7.2019 - 30.6.2020 ??


Auch dann ist es sehr unwahrscheinlich das Anfang/Mitte Juni 2020 schon alle notwendigen Rechnungen dem VM vorliegen.

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#9
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
wir haben zum Ende dieses Monats unseren Mietvertrag gekündigt und nun die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen. Ein Posten darinnen bereitet mir aber Kopfschmerzen. Im Mietvertrag wird die jährliche Verglasungs-Reinigung des Wintergartens durch eine Firma erwähnt. Die Kosten trägt der Mieter.


Für die NK-Abrechnung gilt die Abrechnungszeit von 12 Monaten, für die jeweilige Berechnung der Nutzungszeitraum. In Deinem Fall wären das von 1.1.-30.6. 6 Monate.
Sollte Dir nun eine NK-Abrechnung vorliegen würde sich der VM ja selbst benachteiligen, indem er die Rechnungen, die es noch garnicht gibt, nicht in den NK berechnen kann. Es wird vom Mieter nur das bezahlt, was auch
geliefert wurde.
Die Verglasungsreinigung des Wintergartens fällt hier nicht an, das wäre der Fall, wenn die Abrechnung Ende 2020/Anfang 2021 erfolgen würde und die Verglasung getätigt worden wäre. Den Betrag hättest Du für Deinen Nutzungszeitraum von 6 Monaten zu begleichen.

Ob Du nun den Betrag der Verglasung aus der NK-Abrechnung einfach herausnimmst und den Restbetrag an den VM überweist ist Deine Überlegung. In diesem Fall müsste Dich der Vermieter auf Zahlung verklagen, was er sich gut überlegen würde.

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Meine persönliche Meinung.

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
In Deinem Fall wären das von 1.1.-30.6. 6 Monate.


Es könnten auch 12 Monate sein. Nämlich vom 1.7.2019 - 30.6.2020

Signatur:

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#11
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für eure Antworten!

Der Abrechnungszeitraum auf dem Schreiben ist der 1.1. 2020- 1.6.2020. Sie hat einfach alle Kosten auf 6 Monate umgerechnet.

Die Reinigung der Verglasung zahlten wir letztes Jahr komplett, obwohl wir erst im April eingezogen sind. Vermutlich macht sie das bei den Nachmietern ebenso und kassiert dann noch zusätzlich die 50% von uns.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
Vermutlich macht sie das bei den Nachmietern ebenso und kassiert dann noch zusätzlich die 50% von uns.
Vermuten kann man viel. Und was willst du tun?
Möglichkeiten:
1. Du könntest die Vermieterin darauf hinweisen, dass du letztes Jahr ab April gewohnt hast und für die Reinigung die vollen Kosten gezahlt hast.
2. Du könntest die Kosten 175,- einfach bezahlen.
3. Du könntest diese Kosten erst nach Vorlage der Rechnung bezahlen.
usw.

Ich würde mich mit Möglichkeit 3 anfreunden.

Wenn du 175,- für dein halbes Jahr und die Nachmieter für ihr halbes Jahr zahlen (also jeder 175,-), dann wäre es doch ok. Du kannst den Nachmietern keine Kosten ersparen. Du wirst aber deine anteiligen Kosten zahlen müssen
ODER nachweisen, dass deine Vermutung zutrifft.

p.s.
wegen der Frechheit der Vermieterin aus dem anderen Beitrag würde ich eine andere Möglichkeit wählen: Die 175,- gegen die Mietzeit bis 30.6. verrechnen und die übrigen BK erst nach tatsächlicher Abrechnung/Nachweis zahlen.

-- Editiert von Anami am 16.06.2020 15:14

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
Der Abrechnungszeitraum auf dem Schreiben ist der 1.1. 2020- 1.6.2020. Sie hat einfach alle Kosten auf 6 Monate umgerechnet.


Da hat jemand nicht richtig formuliert, denn der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate, der Nutzungszeitraum -und das hat wohl die Vermieterin
nicht beachtet - ist in diesem Fall 1.1. - Ende Juni; auch da wurde wieder gewurschtelt, es dürfte nämlich der 30.6. sein, wenn auf 6 Monate umgerechnet wurde.

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Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal Danke an alle!

Könntet ihr mir bitte einen Tipp geben wo ich die Bestimmung über den gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten finde? Damit ich das als Grundlage zur Argumentation habe?

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#15
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
Noch mal Danke an alle!

Könntet ihr mir bitte einen Tipp geben wo ich die Bestimmung über den gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten finde? Damit ich das als Grundlage zur Argumentation habe?


BGB § 556

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