Nebenkosten (insb. Heizung) wenn eine Mietpartei verstirbt

12. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten (insb. Heizung) wenn eine Mietpartei verstirbt

Hallo zusammen,

wenn in einem Zwei-Parteien-Haus gegen Mitte des Jahres eine Partei verstirbt (kündigt), wie werden die Nebenkosten für dieses Jahr umgelegt? Muss die verbliebene Partei für den Rest des Jahres die Nebenkosten alleine tragen (auch wenn die leerstehende Wohnung z.B. weiter geheizt wird)?

Vielen Dank im Voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3316 Beiträge, 521x hilfreich)

Zitat (von DerPascal):
wenn in einem Zwei-Parteien-Haus gegen Mitte des Jahres eine Partei verstirbt (kündigt), wie werden die Nebenkosten für dieses Jahr umgelegt?

Nach einer Kündigung, egal ob Tod oder Kündigung sind es 3 Monate, außer es wurde etwas anderes vereinbart, liest man die Zähler ab oder lässt dies erledigen. Kündigt die Mülltonne falls der Mieter eine eigene hatte.
Ist danach ein Leerstand gehen anfallende NB zu Lasten des Vermieter und wenn neue Mieter einziehen, werden wiederum die Zähler abgelesen und entsprechen abgerechnet.
Überhaupt kein Problem.
Beim Allgemeinstrom, kann dieser auf den verbleibenden Mieter umgelegt werden, da er alleine im Haus wohnt.

-- Editiert von User am 12. April 2023 12:27

-- Editiert von User am 12. April 2023 12:32

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30539 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von DerPascal):
Muss die verbliebene Partei für den Rest des Jahres die Nebenkosten alleine tragen
NÖ. Die verbliebene Mietpartei muss weiterhin so wie bisher nur für seine eigene Mietsache zahlen.
Bei Heizung/WW dann seine Grundkosten und seine Verbrauchskosten, zB als BK-Vorauszahlung
Wenn die leerstehende Wohnung weiter geheizt wird, hat der Vermieter diese Heizkosten für diese Wohnung zu tragen. Er kann die Heizung auch abstellen bzw. auf minimal.

Zitat (von Loni12):
liest man die Zähler ab
Fragt denn hier der Vermieter?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3316 Beiträge, 521x hilfreich)

Die Zähler lesen in der Regel Mieter und Vermieter ab.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9690 Beiträge, 4413x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Beim Allgemeinstrom, kann dieser auf den verbleibenden Mieter umgelegt werden, da er alleine im Haus wohnt.
Rechtsgrundlage? Allgemeinstrom wird normalerweise pro Quadratmeter umgelegt und die ändern sich bei Leerstand nicht. Die leerstehende Wohnung wird weiterhin mit solchen Nebenkosten belastet.

Ich gehe mal davon aus, die verstorbene Partei war ein Mieter. Dann ändert der Tod erstmal nichts am Mietvertrag. Der läuft weiter, bis er gekündigt wird. Wer neuer Mieter wird oder bleibt, findet sich im BGB. Genauer in § 563 BGB und Folgende. Auch bei den Nebenkosten ändert sich erstmal wenig. Einzig wenn einzelne Nebenkosten pro Kopf umgelegt werden, reduziert sich eventuell die Anzahl der Köpfe, wobei auch für eine leerstehende Wohnung mindestens ein Kopf gezählt werden muss.

Man kann jetzt noch diverse Detailfragen zum Tod eines Mieters diskutieren. Aber ohne weitere Angaben erspare ich mir das.

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#5
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und ganz lieben Dank für die vielen Antworten!

Also hier fragt der Mieter :smile: , dem der Vermieter sagt, dass er ja nun alleine das Haus bewohnt und deshalb 100% der NK zu übernehmen hat. Zähler gibt es unglücklicherweise nicht, aber natürlich wurde die leerstehende Wohnung im Winter beheizt, damit das frisch verlegte Parkett nicht schimmelt oder die Rohre platzen.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9690 Beiträge, 4413x hilfreich)

Zitat (von DerPascal):
dem der Vermieter sagt, dass er ja nun alleine das Haus bewohnt und deshalb 100% der NK zu übernehmen hat.
Dann teile deinem Vermieter mit, dass sich an den einmal gewählten Abrechnungsmaßstäben absolut nichts durch Leerstand ändert. Wurde bisher nach Quadratmeter umgelegt, muss das jetzt immernoch passieren. Wurde pro Kopf umglegt, so muss die leerstehende Wohnung mit einem Kopf gezählt werden. Da es offenbar keine Zähler und damit keine individuellen Abrechnungen gibt, sehe ich keine anderen Abrechnungsmaßstäbe.

Der Vermieter könnte eventuell in Zukunft Zähler installieren und dann ganz oder teilweise individuell abrechnen. Aber das ist Zukunftsmusik.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6448 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von DerPascal):
Also hier fragt der Mieter , dem der Vermieter sagt, dass er ja nun alleine das Haus bewohnt und deshalb 100% der NK zu übernehmen hat.


Wunschtraum des Vermieters. Der Mietvertrag mit dem verbleibenden Mieter ändert sich ja nicht. Auch an den Berechnungsgrundlagen ändert sich nichts...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9690 Beiträge, 4413x hilfreich)

Vielleicht noch eine Argumentationshilfe: Wenn der Mieter vor Mietende auszieht oder länger abwesend ist, muss er auch weiter die Nebenkosten zahlen. Auch wenn ein Mieter z.B. immer nur im Dunkeln den Flur benutzt, so wird er die allgemeinen Stromkosten fürs Flurlicht dennoch bezahlen müssen. Die Nebenkosten fallen an, egal ob die Wohnung oder die konkrete Leistung nun genutzt wird oder nicht. Das mag in diesem Fall für den Eigentümer nachteilig sein. Aber in vielen Fällen ist das auch zu seinem Vorteil, siehe oben.

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#9
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die liebe und fachkundige Hilfe!

Ich hoffe es ist nicht dreist, wenn ich noch eine Zusatzfrage stelle, weil dieses Forum wirklich sehr hilfreich ist.

Es ist mietvertraglich vereinbart, dass sich der Hauptmieter um die Heizölbeschaffung zu kümmern hat und die Rechnung dann nach Wohnfläche in die NK-Abrechnung einfließt. Nun ist nach dem Einzug folgendes passiert:

Der Vormieter hat im Jahre seines Auszuges für 6.000,- EUR Heizöl bestellt. Der neue Hauptmieter hat im Folgejahr (also im ersten Jahr seines Einzuges) für 3.000,- EUR den Heizöltank vollgemacht.

Nun veranschlagt der Vermieter in der ersten NK-Abrechnung eben jene 6.000,- EUR und zieht die 3.000,- EUR ab, d.h. lässt den Nachmieter für das viel zu teure Öl des Vormieters haften. Ist das so rechtens?

Nochmals Danke und viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9690 Beiträge, 4413x hilfreich)

Bei Nebenkostenabrechnungen bin ich hier im Forum immer sehr vorsichtig. Es ist besser, die z.B. von einem Mieterverein vor Ort prüfen zu lassen. Das ist eigentlich deren täglich Brot.

Rein grundsätzlich erscheint mir Folgendes problematisch

Zitat (von DerPascal):
Es ist mietvertraglich vereinbart, dass sich der Hauptmieter um die Heizölbeschaffung zu kümmern hat und die Rechnung dann nach Wohnfläche in die NK-Abrechnung einfließt.
Der Mieter hat kein Vertragsverhältnis mit den Bewohnern der anderen Wohnung. Es muss also eigentlich alles über den Vermieter laufen. Der Vermieter muss sich meiner Meinung nach auch um die Kontrolle des Füllstandes und die Neubeschaffung kümmern, wenn es mehr als eine Mietpartei gibt.

Aber das alleine bedeutet nicht, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Die sollte man wie gesagt von einer Fachperson vor Ort überprüfen lassen.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4094 Beiträge, 475x hilfreich)

Letztendlich wird es darauf ankommen, welcher Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart wurde. Und da ist es durchaus möglich, dass der Hinterbliebene Mieterteil 100 % der bisherigen NK tragen muss, wenn zB nach qm abgerechnet wird. Mit Ausnahme der Kosten, die eh nach Verbrauch abgerechnet werden, zB die Heizung.

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