Nebenkosten nach Auszug für Mitbewohner zahlen?

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
HerrHorst
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkosten nach Auszug für Mitbewohner zahlen?

Hallo,

ich nehme mal an, Fragen in der Art, gibt es schon öfters, aber zu dem Fall, wie es bei mir ist, habe ich noch nicht ganz etwas gefunden.

Und zwar war ich in einer WG und bin am 14.12.10 ausgezogen.
Dazu habe ich passend beim Strom- und Gasanbieter angerufen, die Zählerstände durchgegeben und eigentlich gekündigt, wie ich dachte. Aber mit dem Hinweis, dass meine Mitbewohnerin vorerst noch in der Wohnung ist und das alles nur noch über sie läuft.

Jetzt bekam ich vor etwa einem Monat, vielleicht auch mehr, noch eine zweite Schlussrechnung, vom Zeitraum vom 14.12.10 bis 1.4.11, also die Zeit, bis Ablauf der Kündigungsfrist. Knapp 600€ sind das.

Das hatte ich kommentarlos an meine Ex-Mitbewohnerin weitergeleitet und dachte, es hätte sich erledigt.
Jetzt bekam ich aber eine Mahnung, dass die Hälfte noch nicht überwiesen wurde.

Vermutlich geht sie davon aus, dass ich das zahlen soll...

Dem Anbieter wird das egal sein, wir standen beide als Hauptmieter im Vertrag.

Kann ich da zur Not erfolgreich klagen?
Es ist Fakt, dass ich nicht mehr in der Wohnung war, also auch nichts verbraucht haben kann.
Die Zählerstände habe ich ihr vorgelegt, so wie ich sie abgelesen habe, zur Kontrolle. Da war also nichts "heimliches" bei.
Es gab eine erste Schlussrechnung ab Dezember schwarz auf weiß.
Sie hat in der Zwischenzeit hingegen auch gerne mal unkontrolliert Parties gefeiert, also noch mal mehr verbraucht.

Und ich sehe jetzt nicht ein, warum ich den Verbrauch, den 100%ig nur sie und ihr Besuch verursacht haben, zahlen soll.

Wie gesagt, dem Anbieter wirds egal sein, aber wenn ich gegen die Mitbewohnerin klage, hätte ich Erfolg?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wer hat den Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen?
Sie haben den Anbieter angerufen und telefonisch gekündigt?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

quote:
und eigentlich gekündigt, wie ich dachte.

Da dein Vertragspartner diesbezüglich offenbar anderer Meinung ist, wäre der genaue Wortlaut der Kündigung interessant und ob es einen Zugangsnachweis gibt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HerrHorst
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wer hat den Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen?
Sie haben den Anbieter angerufen und telefonisch gekündigt?

quote:
Da dein Vertragspartner diesbezüglich offenbar anderer Meinung ist, wäre der genaue Wortlaut der Kündigung interessant und ob es einen Zugangsnachweis gibt.


Anfangs wir beide.
Dann habe in angerufen und gefragt, wie das ist, wenn nur ich ausziehe, was ich tun müsste. Da hieß es, einfach die Zählerstände durchgeben - was ich später per Mail getan habe.
Kurz darauf gab es die schriftliche Schlussrechnung (Dezember), die wurde beglichen, und ich dachte, ich sei aus der Nummer raus.

Als ich dann die 2. Schlussrechnung bekam, hatte ich auch wieder Mailkontakt, habe denen gesagt, dass ich EXTRA schon im Dezember was gemacht habe bzw. den Fall noch mal geschildert, und bekam dann diese Antwort:

quote:
Den Zeitraum vom 30. September 2010 bis 13. Dezember 2010 haben wir mit der
Schlussrechnung vom 28. Dezember 2011 unter K-XXXX1 A- XXXX1
abgerechnet.

Im Januar 2011 hat uns Frau G. mitgeteilt, dass der Mietvertrag für
Sie, Herr M. und Frau G., in der Verbrauchsstelle
H.-H.-Str. weiterhin
Bestand hat. Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2010 bis 2. April 2011
waren Sie noch in Besitz der Schlüssel, so dass gemäß StromGVV § 2 der
Versorgungsvertrag durch Entnahme von Energie durchaus zustande gekommen
ist. Unter K-XXXX2 A-XXXX2 haben wir Sie ab 14. Dezember 2010 als
gemeinsame Vertragspartner wieder aufgenommen. Die Vertragsbestätigung
haben wir am 21. Januar 2011 nach Hannover versendet. Bitte beachten Sie
dazu auch unsere E-Mailnachricht vom 26. Mai 2011.


Und die Mail vom 26.Mai:

quote:
Sehr geehrter Herr M.,

die unter der oben genannten Kundennummer erstellte Schlussrechnung vom
20.05.2011 ist Ihnen zugestellt worden, weil das Vertragsverhältnis von
Ihnen nicht gekündigt wurde.

Erst durch Mitteilung des Verwalters am 02.05.2011 haben wir von dem
Mieterwechsel erfahren und eine Vertragskündigung zum 02.04.2011
aufgenommen sowie eine Schlussrechnung erstellt.


Was ich 1. absolut daneben finde, dass mir bei diesem Vertragswechsel, den es im Januar gegeben haben soll, NICHTS gesagt wurde - dabei hatten die meine neue Adresse schon für die Dezember-Schlussrechnung.
Und 2. finde ich es Quatsch, dass denen niemand gesagt haben soll, dass ich kündige. Ich hab das im Dezember mitgeteilt. Wenn die mir nicht sagen, dass ich wieder im Vertrag drin bin, kann ich auch nicht wissen, dass ich noch einmal kündigen muss.

Ob dieser 2. Vertragsabschluss so rechtens ist, wie er abgelaufen ist, würde mich auch mal interessieren.
Und wenn es nur um die Schlüssel ging; hätte man mir das gesagt, hätte ich die ganz abgeben können.




Vielleicht allgemein noch mal, weil Nebenkosten u.U. falsch klingt: Die Miete + Nebenkosten, wie sie an den Vermieter geht, habe ich natürlich gezahlt. Es geht nur noch um die reinen Verbrauchskosten für Strom und Gas, die an ein anderes Unternehmen gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

Findet sich eine Formvorschrift zur Kündigung in den vertraglichen Vereinbarungen?



quote:
wie das ist, wenn nur ich ausziehe, was ich tun müsste.

In das einholen solcher Information wird man beim besten willen keinen Kündigung hinein interpretieren können.
Schlicht weil zum einen keinen Willenserklärung erkennbar ist, zum anderen weil sich aus der verwedeten Zeitform in der Anfrage nure eine theoretische Möglichkeit für die Zukunft ergibt.

Insofern wundert es mich, das hier eine Kündigung erfolgt sein soll?


Wurde vom Kunden in irgendeiner andern Kommunikation sich in Richtung Vertragsbeendigung geäußert?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
HerrHorst
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Findet sich eine Formvorschrift zur Kündigung in den vertraglichen Vereinbarungen?



quote:wie das ist, wenn nur ich ausziehe, was ich tun müsste.


In das einholen solcher Information wird man beim besten willen keinen Kündigung hinein interpretieren können.
Schlicht weil zum einen keinen Willenserklärung erkennbar ist, zum anderen weil sich aus der verwedeten Zeitform in der Anfrage nure eine theoretische Möglichkeit für die Zukunft ergibt.

Insofern wundert es mich, das hier eine Kündigung erfolgt sein soll?


Wurde vom Kunden in irgendeiner andern Kommunikation sich in Richtung Vertragsbeendigung geäußert?


Tut mir Leid, das ist nur mein momentaner Erzähl-Stil.
Das Telefonat lief da konkreter ab:

"Ich ziehe am 14. aus, meine Mitbewohnerin bleibt in der Wohnung. Wie kann ich Kündigen, so dass es nur noch über sie läuft?"
"Schicken Sie uns einfach noch einmal eine Mail mit den Zählerständen und wir machen eine Schlussrechnung".

Also so in etwa. Ich hab gefragt, was ich tun muss, und habe es dem entsprechend getan.
In der Mail stand mein Fall auch noch einmal konkret drin. Und schließlich gab es diese Dezember-Schlussrechnung auch.
UND sie schreiben selbst, dass ich aus dem Vertrag raus war, sie mich aber dann doch einfach wieder reingepackt haben, nach dem Telefonat mit meiner Mitbewohnerin.

Also war es - so war meine Auffassung - schon eindeutig, mit meiner Kündigung.


Meine Ex-Mitbewohnerin hat "noch" rein gar nichts dazu gesagt.
Ich habe nur die Mahnung der Stromanbieter bisher bekommen und daraus interpretiert, dass sie wohl denkt, ich soll die Hälfte zahlen, da die Mahnung sich auf genau 50% des eigentlichen Betrages bezieht. Die anderen 50% scheint sie schon gezahlt zu haben.
Bei gesundem Menschenverstand sollte sie eigentlich eingestehen, dass ich nichts verbraucht habe.
Aber sie dachte auch, ich hätte ihr Macbook gehackt, als sie mal das Passwort vergessen hatte...
In dem Sinne bin ich Gespannt, was von ihr kommt, aber noch ist das hier schon mal ein theoretischen Einholen von Informationen, was ich machen könnte, wenn sie sich weigert, die anderen 50% auch zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

quote:
Aus welchem Grund ist sie der Meinung, dass du noch nach dem 14.12. weiter bezahlen sollst?


Eventuell deshalb:
quote:
Und zwar war ich in einer WG und bin am 14.12.10 ausgezogen.

Ein einfaches ausziehen ist halt keine Kündigung.


Wenn er Pech hat, nimmt ihn der Vermieter auch noch in Haftung, falls die Ex-Mitbewohnerin mal nicht die Miete zahlt oder Schäden in der Wohnung anrichtet.



quote:
Es ist Fakt, dass ich nicht mehr in der Wohnung war, also auch nichts verbraucht haben kann.

Was man denn auch nicht nur behaupten, sondern auch beweisen müsste.
Gegenüber Dritten wäre es aber unerheblich, da eine gesamtschuldnerische Haftung besteht.





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"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

Aha, dann sieht es schon anders aus.
Zusammen mit der Schlussrechnung ergibt sich dann ein stimmigeres Gesamtbild.


Ich würde daher dem Unternehmen kurz und knapp per Einschreiben-Rüchschein mitteilen, das meinen Kündigung von ihnen akzeptiert wurde und das ich keinen neuen Vertrag abgeschlossen habe und auch niemnaden dazu bevollmächtigt hätte und man schi bitte an die Vertragspartnerin wenden solle.

Desweitern hätte ich nach der Kündigung keinen Strom entnommen.

Die rein theoretische Möglichkeit einern Entnahme scheidet zur Begründung eines Vertrages aus, da der Gesetzgeber in StromGVV § 2 ausdrücklich von der tatsächlichen Entnahme spricht und nicht von der theoretischen.





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