Hallo miteinander,
ich habe ein paar Fragen zu folgendem fiktiven Fall:
Ein Mieter kündigt den Mietvertrag zum 30.09.2007. Der Auszug erfolgt bereits zum 31.07.2007, die Wohnung wird also 2 Monate leer stehen, sofern in dieser Zeit kein Nachmieter gefunden wird.
Meine vermutlich leichten Fragen:
1. Die Nebenkosten hat der Mieter bis 30.09.07 zu zahlen, abgerechnet wird dies in der NK-Abrechnung für das Jahr 2007? (Die Frage ist glaube ich einfach mit einem "ja" zu beantworten?)
2. Heizkosten: Wenn die Heizkosten über Verdunstungsröhrchen ermittelt werden, sollte der Vermieter am Auszugstag (31.07.) oder besser am Ende des Mietzeitraumes (30.09) gemeinsam mit dem Mieter die Röhrchen ablesen?
Danke für Antworten, viele Grüße Christoph
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"Alles wird gut!"
Nebenkosten nach Kündigung
25. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juli 2007 | 08:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten nach Kündigung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2007 | 08:26
Von
Status: Master (4957 Beiträge, 466x hilfreich)
Hallo Chris,
1. Ja.
2. 30.9. Gemeinsames Ablesen bringt nichts, das wird von der Ablesefirma nach Gradtagen aufgeteilt.
Und jetzt?
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