Hallo Zusammen,
Ich habe eine Wohnung gemietet inclusive Tiefgarage, diese wird Tagsüber großteils auch von Kunden des unter
Unserer Wohnung befindlichen Supermarktes genutzt. Ebenso unser Treppenhaus und unser Aufzug.
Jedes Mal, wenn ein Supermarkt Kunde in unsere Tiefgarage fährt, geht das Licht an, ebenso hinterlassen die Kunden erheblichen Müll und sogar etliche mutwillige Beschädigungen sind jährlich zu beklagen.
Genau so wie im Aufzug und Treppenhaus welche zu gewerblich genutzten Räumen führt (Zahnarzt Steuerberater usw.)
Jedes Jahr müssen wir Mieter Hausmeister Kosten für die Reinigung der Tiefgarage und des Treppenhauses zahlen.
Sowie Wartungskosten für den Aufzug und den Strom für das öffentlich genutzte Treppenhaus und die Tiefgarage.
Jetzt die Frage, ein nicht unerheblicher Teil der Kosten wird also durch (Fremde) in einem öffentlichen Bereich verursacht. Auf meinender Nebenkostenabrechnung ist aber nicht ersichtlich, welche Kosten von dem öffentlichen Publikumsverkehr und welche Kosten von uns Mietern verursacht wurden, das zahlen alles wir Mieter.
Ist der Vermieter nicht verpflichtet darzulegen, welchen Anteil daran die Mieter haben?
Müssen wir Mieter die Kosten der Super Markt Kunden mit tragen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Nebenkosten öffentlicher bereich
5. November 2022
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Frage vom 5. November 2022 | 03:05
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten öffentlicher bereich
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. November 2022 | 07:45
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 145x hilfreich)
Zitatdas zahlen alles wir Mieter. :
Nach welchem Umlageschlüssel werden die Kosten denn verteilt? Wie geht daraus hervor, dass der Markt und die anderen gewerblichen diese Kosten nicht tragen?
#2
Antwort vom 5. November 2022 | 09:54
Von
Status: Unbeschreiblich (107580 Beiträge, 38042x hilfreich)
Zitatein nicht unerheblicher Teil der Kosten wird also durch (Fremde) in einem öffentlichen Bereich verursacht :
Und dieses Gerücht könnte man jetzt wie genau beweisen?
ZitatAuf meinender Nebenkostenabrechnung ist aber nicht ersichtlich, welche Kosten von dem öffentlichen Publikumsverkehr und welche Kosten von uns Mietern verursacht wurden, das zahlen alles wir Mieter. :
Supermarkt, Zahnarzt, Steuerberater usw. sind also keine Mieter sondern ... ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. November 2022 | 11:40
Von
Status: Unbeschreiblich (26578 Beiträge, 4935x hilfreich)
Diese Kosten werden dann vermutlich auf eure Wohnfläche umgelegt?ZitatJedes Jahr müssen wir Mieter Hausmeister Kosten für die Reinigung der Tiefgarage und des Treppenhauses zahlen. Sowie Wartungskosten für den Aufzug und den Strom für das öffentlich genutzte Treppenhaus und die Tiefgarage. :
Ich meine, genauso werden diese Kosten dann auf die Gewerbefläche der Gewerbemieter umgelegt. Ihr zahlt dann zB. für 70 m², die anderen für ihre gemietete Fläche.
p.s.
Etwas Gutes hat die ganze *Inflation*--- Mieter schauen sich ihre BK-Abrechnungen mal gründlicher an.

#4
Antwort vom 7. November 2022 | 20:23
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 1175x hilfreich)
IMO ist der Vermieter verpflichtet eine nachvollziehbare Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen. Daraus sollte dann die Höhe der Gesamtkosten und somit der individuelle Anteil eurer Wohnung ersichtlich sein. Hat man diese Zahlen, kann man abschätzen ob und wie "unbillig" der Eigenanteil evtl. ist.ZitatIst der Vermieter nicht verpflichtet darzulegen, welchen Anteil daran die Mieter haben? :
VG
Roland
#5
Antwort vom 7. November 2022 | 20:45
Von
Status: Junior-Partner (5827 Beiträge, 2237x hilfreich)
Zu jeder richtigen Betriebskostenabrechnung gehört die Angabe des Abrechnungsmaßstabes/Verteilerschlüssels
gem. § 556a BGB.
BIsher hat der Fragesteller dazu aber nichts angegeben.
Der Verteilerschlüssel kann sogar im Mietvertrag stehen !
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