Nebenkosten ohne Mietvertrag

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ChrisD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten ohne Mietvertrag

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich bin in dem Haus meine Oma aufgewachsen als diese Starb ging das Eigentum an meinen Onkel über der allerdings nicht selbst in diesem Haus wohnte. So war ich die einzige die die meiste zeit in dem 3 Familienhaus wohnte. Er kam mit seiner Familie an Wochenden und in den Ferien. Sie wollten mich nicht rauswerfen und keine Miete. Ich sollte lediglich 300 € im Monat zahlen um mich an den laufenden Kosten zu beteiligen also 300 € nur Nebenkosten eigentlich Strom kam ja noch obendrauf. Das wort Miete sollte ich auf keinen Fall auf den Überweisungsträger schreiben. Ich war zu dieser Zeit Student und hatte nicht viel und auch ziemlich mit dem Tod meiner Oma zu kämpfen. Nach guten einem Jahr kam dann die Rechung für die Hauskosten und das hatte mein lieber Onkel wohl unterschätzt. Es sollten wohl fast 3000 € nachgezahlt werden.
Daraufhin haben die beiden mich unter Drohungen den Kontakt abzubrechen und mich aus der Wohnung zu schmeißen überedet etwas zu unterschreiben das ich die summe zu zahlen habe da sie ja nichts von dem haus hätten. Heute hätte ich das natürlich auch nicht mehr gemacht.

Jetzt drohen sie mir mit "offiziellen" Schritten und meinen für die 3 Monate im neuen Jahr wären auch noch mal 2000€ fällig. (das war von Oktober 2013 bis März 2014).

Was soll ich tun muss ich tatsächlich zahlen oder sollte ich mit einen Anwalt nehmen?

Vielen Dank für alle Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>überedet etwas zu unterschreiben das ich die summe zu zahlen habe <hr size=1 noshade>


Das ist dann erst mal ein Vertrag, der zu erfüllen ist. Die Willenserklärung anfechten nach §123 BGB wird wohl mangels Zeugen nicht möglich sein und wäre womöglich nach §124 BGB eh verfristet.

quote:<hr size=1 noshade>und meinen für die 3 Monate im neuen Jahr wären auch noch mal 2000€ fällig <hr size=1 noshade>


Und womit begründen sie das?

Wenn es eine Vereinbarung über 300 EUR/Monat gibt (die ja sicherlich durch Überweisungen nachweisbar ist, auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt), dann kann die nicht mal eben abgeändert werden, erst recht nicht rückwirkend. Für Erhöhungen von Miete und Nebenkosten muß der VM schon den üblichen Weg gehen.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Vor allem, wenn offenbar eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist, d.h. du keine Nebenkostenabrechnung erhältst, sind mit dieser Pauschale dann auch alle Kosten abgegolten und Nachforderungen gibt es nicht.

Und wie rechnet der Onkel überhaupt die Zeiten raus, in denen er und seine Familie im Haus waren?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Sie wollten mich nicht rauswerfen und keine Miete. Ich sollte lediglich 300 € im Monat zahlen um mich an den laufenden Kosten zu beteiligen also 300 € nur Nebenkosten eigentlich Strom kam ja noch obendrauf.

Miete ist lediglich ein anderes Wort für Nutzungsentgelt - und das zahlst Du ja.

Egal wie der Onkel das gerne nennen möchte: Du zahlst ein Entgelt für die Nutzung - i.A. nennt man das eben Miete. Also besteht auch ein Mietverhältnis - sofern da keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gilt dafür das "nackte" Mietrecht des BGB ab § 535
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Wichtig für Dich > § 556
Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind mit dem vereinbarten Betrag auch sämtliche Betriebskosten abgegolten.

Von daher kommt es jetzt darauf an, was Du nun tatsächlich unterschrieben hast.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ChrisD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zunächst einmal danke für die Antworten.

Es war ein "einfacher" Zettel auf dem nur stand Nebenkosten für 2013. Ich habe aber auch nie ein offzielle Abrechnung gesehen weiß also gar nicht wie sich dieser Betrag zusammengesetzt hat. Den Betrag für 2014 haben sie mir auch nur mündlich genannt. Für das neue Jahr bekommen sie auf keinen Fall etwas wie beschrieben habe ich mich ohnehin nur aufgrund einer damals schwierigen lage überhaupt dazu drängen lassen etwas zu unterschreiben.
Wären sie nicht zumindest ist den Pflicht den Betrag aufzuschlüsseln und wenigstens meiner Wohung zuzuordnen?

Die Zeiten in denen er dar war rechnet er natürlich nicht ab. Auf dem Schreiben ist auch kein Zahlungszeitraum angeben können sie diesen einfach selbst bestimmen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nochmal: bei dieser Sachlage besteht keine Grundlage für irgendwelche Nachforderungen!

Falls der Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten berechtigt ist (das ist nur wenn dies vereinbart ist), dann ist er auch zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung verpflichtet = konform mit Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung.
Ein komplexes Thema > das bedeutet Verbrauchserfassung (Messgeräte) und ordnungsgemäße Berechnung der jeweiligen Wohnungs-/Nutzeranteile für jeden Abrechnungszeitraum (1 Jahr).
Nachforderungen werden nur nach einer ordnungsgemäßen Abrechnung fällig.

Auch aus einer einmaligen Anerkennung von unberechtigten Forderungen aus nicht-ordnungsgemäßer Abrechnung entsteht keine Rechtsgrundlage für weitere Forderungen.

Dir werden nur zwei Varianten bleiben
1) für das "gute" Verhältnis alles brav zahlen, was er will
2) zukünftig hart bleiben und der Onkel soll halt seine angedrohten "offiziellen" Schritte einleiten - dem kannst Du gelassen entgegen sehen (wenn Deine Schilderungen zutreffen)
Selbst wenn er das Mietverhältnis beenden möchte, bräuchte er dafür stichhaltige Gründe > BGB § 573
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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