Hallo ich habe folgendes Problem.Mein neuer Vermieter ( Hauskauf) hat mir heute den Mietvertrag ausgehändigt und was die Grundmiete betrifft alles von meinen vorhergehenden Vermieter übernommen.Doch meine Nebenkosten haben sich vervierfacht von 40,-auf sage und schreibe 160,-EUR erhöht !Meine Frage daher welche Posten sind gerechtfertigt die ich anteilmäßig mit tragen muss.Gebäuversicherung,Haftplicht,Hausmeister,Wasser Abwasser,Müllentsorgung unsw.Ich soll zbsp.19,-und 14,-EUR im Monat alleine für die Versicherung bezahlen wie gesagt Gesamtsumme 160,-mein Maß,Wasser und Müll das sehe ich ja ein aber manch andere Posten ?Ich kann mir das nicht leisten dann muss ich ausziehen die Wohnung mit 350,-ginge ja aber die Hälfte nochmal falls Nebenkosten bei einer Person?Ich hoffe das mir da jemand weiterhelfen kann danke Heinz W.
Nebenkosten privat Miete
30. Juli 2016
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Frage vom 30. Juli 2016 | 01:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten privat Miete
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#1
Antwort vom 30. Juli 2016 | 07:22
Von
Status: Unparteiischer (9899 Beiträge, 4486x hilfreich)
ZitatMein neuer Vermieter ( Hauskauf) hat mir heute den Mietvertrag :
Kauf bricht nicht Miete. Der Abschluss eines neuen Mietvertrages ist nicht notwendig. Der alte Mietvertrag gilt mit den gleichen Konditionen weiter, nur eben mit einem anderen Vermieter.
Welche Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, muss sich aus dem alten Mietvertrag ergeben. Was steht denn da zu den Nebenkosten drin?
#2
Antwort vom 30. Juli 2016 | 08:35
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Einfache Lösung des Problems, Mietvertrag nicht unterschreiben.
Denn Du hast ja schon einen. Daran, außer Name und Bankverbindung des Vermieters, ändert sich durch den Verkauf nichts.
Kauf bricht nicht Miete ist keine Redensart, sondern Gesetz. BGB § 566
Allerdings solltest Du mal in den Mietvertrag den Du mit dem ehemaligen Vermieter abgeschlossen hast schauen ob und was da zu Betriebskosten vereinbart ist.
Sind da die genannten Kostenarten vereinbart oder einfach nur vereinbart das Du Betriebskosten zahlen mußt, darf der neue Vermieter die Kosten umlegen, auch wenn der ehemalige das nicht getan hat.
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