Nebenkosten pro Wohnung oder pro Person

2. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 45x hilfreich)
Nebenkosten pro Wohnung oder pro Person

Hallo,

ich habe in den letzen Tagen meine Nebenkostenabrechnung bekommen und bin jetzt etwas am grübeln.

Ich wohne in einem Haus mit drei Wohnungen, wobei in einer Wohnung eine Person lebt und in den beiden anderen jeweils zwei. Der Vermieter hat die Nebenkosten wie Müllabfuhr und Fixe Hauskosten auf die im Haus lebenden Personen und nicht auf die Wohnungen umgelegt.

Ist das so korrekt und rechtens? In meinem Mietvertrag steht bzgl. Betriebskosten: " Der Verteilungsschlüssel ist nach dem Verhältnis der Wohn und Nutzflächeen (§§ 42-44 Zweite Berechnungsverordnung) vereinbart."

Ich würde mir sehr viel Geld sparen, wenn die Berechnung pro Wohnung wäre.

Danke für alle Tips und Hilfen,
J.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Prinzipiell ist beides zulässig.

Da im Mietvertrag aber eine Verteilung nach Wohn- und Nutzfläche vereinbart wurde, muss sichder Vermieter auch daran halten.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragensteller29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 45x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Ich muss aber da wirklich sicher sein, nicht dass ich die Pferde unnötig scheu mache. Hier nochmal der gesamte Passus aus meinem Mietvertrag:
"Die monatlichen Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten werden nach Ablauf des jährlichen Abrechnungszeitraumes nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet und ausgeglichen. Der Verteilungsschlüssel ist nach dem Verhältnis Wohn- und Nutzflächen (§§ 42-44 Zweite Berechnungsverordnung), bei Eigentumswohnungen der Miteigentumsanteile vereinbart."


Was bedeutet das nun für mich, Nebenkostenabrechnung..
- pro Wohung?
- pro Quadratmeter Wohnfläche?
- pro Person je Wohnung?

42x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Pro qm Wohnfläche

-----------------
"MfG
Susanne"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragensteller29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 45x hilfreich)

Hm,
ich habe das jetzt meinem Vermieter eröffnet und ihm auch gesagt, dass er z.B. Instandhaltungskosten wie z.B. Treppenhaus streichen nicht als Betriebskosten abrechnen darf.
Er meinte darauf, dann müsste aber, da ja im Vertrag "...Wohn- und Nutzflächen..." steht, auch Treppenhaus, Garage und Keller dazugerechnet werden. Weil ja das Treppenhaus vom Mieter genutzt wird, muss er auch die Kosten für das streichen zahlen.

Ein weiteres Beispiel: Er muss die Müllabfuhr pro Person im Haus bezahlen und hat deshalb immer diese Kosten auf die Bewohner umgerechnet. Was ist mit diesen Kosten, kann er das so berechnen?

Schön langsam bin ich der Meinung schlafende Hunde geweckt zu haben. :(
Danke für jede Hilfe!

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Garagen, Keller und Treppen zählen nicht zur Wohnfläche der angemieteten Wohnung!

Meines Erachtens ist es (vom rechtlichen Empfinden her) richtig, wenn die Müllgebühren durch die Personenanzahl geteilt werden. Vor allen Dingen, wenn der Vermieter auch die Gebühren pro Person entrichten muss. I.d.R. verursachen zwei Personen mehr Müll als eine oder sieht das hier jemand anders? Ich habe das bei meinen Mietern so gemacht, dass jeder eine eigene Tonne erhält. So gibt es keinen Streit. Und da die Müllgebühren (hier bei uns) für eine 120-Liter-Tonne (für bis zu 4 Personen) doppelt so hoch ist wie für eine 60-Liter-Tonne (für bis zu 2 Personen) zahlt also letztlich jeder denselben Preis.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-fox-
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
also Gemeinschaftsräume wie Trockenkeller, Fahrradkeller oder Treppenhaus sind Renovierungskostenmäßig nicht auf die Mieter umzulegen.
Heizkosten werden nach m² und tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Sofern keine separaten Wasseruhren pro Wohnung vorhanden sind, wird das Wasser, Abwasser und die Müllgebühren nach Personen bezahlt. Wenn eine 6 köpfige Familie eine genau gleiche Wohnung wie ein kinderloses Ehepaar bewohnt, wäre es ja sehr ungerecht, die Kosten auf Wohnungsgröße umzulegen.


-----------------
"Gaby"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Gaby

...und wenn im Mietvertrag etwas anderes steht?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Gesetzlich erden alle diese Kosten nach Wohnfläche umgelegt. Wenn etwas anderes gelten soll, dann muss das im Mietvertrag vereibart werden.

Die Müllgebühren werden ohne gesonderte Vereinbarung auch dann nach qm umgelegt, wenn sie durch die Stadt nach Personenzahl berechnet werden. Ob das gerecht ist, darauf kommt es nicht an.

Das Treppenhaus und die Gemeinschaftsräume gehören weder zur Wohn- noch zur Nutzfläche der gemieteten Wohnung.

2x Hilfreiche Antwort

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