Nebenkosten u. leere Wohnung

21. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
rhinox
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten u. leere Wohnung

Hallo!
Bei mir im Haus steht seit geraumer Zeit eine Wohnung leer. Nun lese ich überall das Nebenkosten für leerstehende Wohnungen vom Vermieter getragen werden müssen. Um welche Nebenkosten handelt sich es hierbei genau? Z.B. Grundsteuer - Straßenreinigung -Hausversicherung?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
paloema
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das interessiert mich auch dringend. Hat keiner Ahnung davon?

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#2
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Natürlich hat der Eigentümer die Nebenkosten zu tragen, wenn die Wohnung leersteht.

ALLE Nebenkosten werden umgelegt, als wäre die Wohnung mit NULL Personen bewohnt, außer die Teilungserklärung besagt was anderes.

Also: Sämtliche Kosten die nach qm oder Anteile umgelegt werden, hat der Eigentümer zu tragen.

Die nach Mieter umgelegen Kosten entfallen eben.

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#3
 Von 
paloema
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super. Danke für die Antwort. Noch eine Frage: Es gibt meines Wissens dazu eine Gerichtsentscheidung. Die finde ich nur nicht. Kennst du die vielleicht?

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#4
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Die Kosten der leer stehenden Wohnungen eines Mietshauses dürfen sich nicht in der Nebenkostenrechnung niederschlagen. Wer das bemerkt, sollte sofort Einwand erheben (Urteile: LG Köln, WM 1979, 207; LG Hamburg WM 1980, 256; LG Wuppertal vom 14.04.93-8S16/93). [/I]

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#5
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Kostenverteilung bei leerstehenden Wohnungen

Grundsätzlich muss der Vermieter die Betriebskosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen, selbst tragen. Eine Ausnahme kann es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Zwickau (2 C 264/00 ) geben bei verbrauchsabhängigen Kosten, zum Beispiel bei Wasser.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) erklärte das Amtsgericht Zwickau, dass bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung grundsätzlich der Vermieter die anteiligen Betriebskosten in seinem Haus für leerstehende Wohnungen zahlen muss. Er darf bei einer Verteilung der Kosten nach Quadratmetern beispielsweise die Gesamtfläche nicht um diejenige der nicht vermieteten Wohnungen reduzieren. Dies gilt auch bei Betriebskostenarten, wie Hausbeleuchtung, Treppenhausreinigung oder Aufzug.

Das Gericht erklärte, dass der Grundsatz gelte, dass den verbleibenden Mietern keine Kosten entstehen sollten, die sie nicht hätten, wenn alle Wohnungen belegt wären. Dieser Grundsatz dürfe aber nach Auffassung des Gerichts nicht dazu führen, dass die verbleibenden Mieter ihren individuellen Verbrauch nicht mehr bezahlen müssen. Es könne nicht sein, dass ein Mieter im Extremfall nur ein Zehntel seines in der Wohnung entstandenen Wasserverbrauches bezahlt, nur weil neun von zehn Wohnungen leerstehen. Da aber andererseits auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den nicht bewohnten Wohnungen Wasser entnommen worden ist, muss ein entsprechender Abschlag von den Kosten für die Bewohner des Hauses gemacht werden. (Quelle: Deutscher Mieterbund e.V / Mietrecht)

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#6
 Von 
paloema
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super! Vielen, vielen Dank. Das hilft mir ungemein weiter!

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#7
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Das ist dann Dein Problem ;)

Welche Umlagen werden denn nach Mieter umgelegt?
Und warum hättest Du damit ein Problem?

Angenommen Wasser wird nach Mieter umgelegt, wieso hättest Du dann ein Problem damit?

Keine Mieter, kein Wasserverbrauch.

Natürlich gibt es gewisse Ausnahmen, aber die sollte man dann selbst erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die NK werden für eine leerstehende Wohnung so berechnet, als wäre 1 Pers. Mieter. Also die NK werden auf 1 Pers. umgerechnet.

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#11
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Die Antwort ist leider nicht ganz richtig.

Die Nebenkosten werden für eine leerstehende Wohnung nur dann auf eine fiktive Person umgelegt, wenn es "anders nicht geht".

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

schau dir mal diesen Thread von Gruwo an:

Welcher Verteilerschlüssel für Oberflächenentwässerungskosten (bei Leerstand) [123recht.net Forum]

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#13
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Ja, super.

"Oberflächenentwässerungskosten".... noch exotischer geht's wohl nicht.

Ich schreibe hier von "normalen Wohnungen" und "normalen Abrechnungen".

Man muss nur lange genug suchen, dann findet man immer irgendwo eine Abweichung, die vielleicht auf 1 Promille dann zutrifft.

Ich kann Dir auch Abweichungen nennen, die aber selten zutreffen.

Ich habe mir das Posting nicht angesehen, da ich keine Lust habe das zu suchen.
Eine Url wäre wohl ganz einfach gewesen.

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#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Habe Probleme mit URL. In diesem Beitrag geht es nicht nur um Oberflächenwasser sondern auch darum, wie Leerstand berechnet wird.
Also hier ein Auszug von Gruwo (hoffentlich ist er mir nicht böse)
- Abrechnung nach Personenschlüssel:

Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen. ; AG Köln 201 C 609/96 , WM 98, 290 ; vgl. auch Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 556a BGB Rn 55, 56.




-- Editiert von Eirene113 am 02.01.2006 22:35:28

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#15
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)


- Abrechnung nach Personenschlüssel:[/B]
Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen.


Das Gericht erklärte, dass der Grundsatz gelte, dass den verbleibenden Mietern keine Kosten entstehen sollten, die sie nicht hätten, wenn alle Wohnungen belegt wären

Bei uns gibt es z.B. nur einen einzige Posten, der nach Personen abgerechnet wird.

Wenn aber eine Wohnung leersteht, fallen für diese Wohnung für diesen Posten NULL Kosten an.

Somit entstehen den anderen KEINE MEHRkosten. Sondern sie zahlen genau nur den Teil, den sie auch zahlen würden, wenn alle anderen Wohnungen mit 5 Personen belegt wären.

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