Nebenkosten unbestrittene Positionen zahlen

26. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten unbestrittene Positionen zahlen

Guten Tag.
Ich habe eine sehr hohe Nebenkosten Nachzahlungsforderung erhalten. Sollte ich erst mal die unbestrittenen Beträge zahlen?
Vorteil? Nachteil?
Danke für zielführende Beträge.

-- Editiert von User am 26. August 2025 12:32




26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Ich habe eine sehr hohe Nebenkosten Nachzahlungsforderung erhalten. Sollte ich erst mal die unbestrittenen Beträge zahlen?


Man kann auch die Nebenkostenrechnung anfechten, verschafft sich Belegeinsicht und entdcheidet dann wie es weitergeht

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zahlungsfrist ist 1 Monat. Die drohen schon mit Inkasso.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10829 Beiträge, 4756x hilfreich)

Zielführend wäre es, wenn du zunächst selber überprüfst, ob die Nebenkostenabrechnung wenigstens formal korrekt ist. Im Internet findest du diverse Hilfsseiten dafür. Wenn die Abrechnung nicht formal wäre, dann kannst du sie am besten nachweisbar mit Begründung pauschal zurückweisen. Bis zum Erhalt einer formal korrekten Abrechnung musst du keine Nachzahlung leisten.

Wenn die Abrechnung formal korrekt ist, dann musst du sie dir inhaltlich anschauen. Du hast das Recht auf Belegeinsicht. Wenn du dieses zügig geltend machst und einen Terminwunsch zur Einsicht formulierst, dann muss der Vermieter auch Einsicht gewähren. Tut er das nicht, ist die Abrechnung solange auch nicht fällig.

Wenn der Vermieter die Einsicht in die Belege gestattet, dann musst du selber prüfen. Alles, was plausibel begründet und umlegbar ist, solltest du zahlen. Alles, was nicht plausibel begründet oder nicht umlegbar ist, musst du nicht zahlen. Du musst also selber rechnen, sofern alle notwendigen Informationen vorhanden sind.

Sollte es dir schwerfallen, die Abrechnung selber zu prüfen, empfehle ich einen Mieterverein vor Ort zu kontaktieren.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40244 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Zahlungsfrist ist 1 Monat. Die drohen schon mit Inkasso.
Schon gleich bei Vorlage der NK-Abrechnung wurde gedroht?

Zitat (von Bärbel1234):
Sollte ich erst mal die unbestrittenen Beträge zahlen?
So würde ich das tun, sofern ich selbst erkenne, welche Beträge unbestritten sind. Der Vorteil wäre, dass ich wegen der (albernen) Drohung Zeit gewinne und könnte parallel zur Zahlung Einsicht in die Belege fordern, die ich für strittig halte.
Dadurch dürften sich grds. keine Nachteile ergeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abrechnung ist vor 7 Wochen gekommen.
Sind unterschiedliche Verteilerschlüssel bei Betriebskosten und Kaltwasserkosten zulässig?
Kaltwasser wurde mit m² Wohnfläche abgerechnet. Hier wurde die m² Fläche mit Balkonen gerechnet und die restlichen Betriebskosten mit Verteilschlüssel ohne Balkone. Nicht jede Wohnung hat einen Balkon. Die Wasserzähler konnten aus technischen Gründen nicht abgelesen werden. Flächenanteil 30% der Heizung wurde ohne Balkon gerechnet.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40244 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Die Abrechnung ist vor 7 Wochen gekommen.
Vor 7 Wochen wurde schon mit dem Inkasso gedroht?
Zitat (von Bärbel1234):
Sind unterschiedliche Verteilerschlüssel bei Betriebskosten und Kaltwasserkosten zulässig?
Was steht im Mietvertrag zur BK-Abrechnung ?

Balkone gehören nur teilweise zur Wohnfläche.
Balkone gehören nicht zur beheizten Wohnfläche.
Die KW-Kosten hätten uU geschätzt werden können, wenn nur 1x aus techn. Gründen die Ablesung nicht klappte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abrechnung ist vor 7 Wochen, die Erinnerung vor 2 Wochen gekommen.
Ablesen der Wasserzähler nicht möglich, weil Funkablesung nicht funktioniert. Keiner kümmert sich.
Darum wurde auf m² Wohnfläche gerechnet.

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Ich sehe hier (massive) Versäumnisse auf beiden Seiten.
Einfach den Kopf in den Sand stecken hilft nicht, nach 5 Wochen ist eine Mahnung durchaus berechtigt. Man müsste aktiv gegen die Abrechnung vorgehen, nicht nur nicht zahlen.

So, dann zur Seite des Vermieters. Kaltwasser nach Quadratmetern ist eine interessante Abrechnung... Man müsste die Wasserzähler doch auch optisch auslesen können, oder? Warum wurde das nicht gemacht?

Zitat (von Bärbel1234):
Sind unterschiedliche Verteilerschlüssel bei Betriebskosten und Kaltwasserkosten zulässig?

Ja, solange sie nicht völlig daneben sind. Betriebskosten können auch nach Personenzahl oder pro Wohnung abgerechnet werden (was eben sinnvoll ist), Kaltwasser üblicherweise nach Verbrauch... Da sieht man schon, dass unterschiedliche Verteilerschlüssel angewendet werden.
Daneben wäre z.B. Grundsteuer über Gradtage abzurechnen.

Bis auf Kaltwasser scheint (nach der Beschreibung) alles korrekt abgerechnet worden zu sein. Und auch beim Kaltwasser sind Quadratmeter soweit ausnahmsweise OK, wenn es wirklich nicht anders geht.
Und du bist bereits in Verzug. Es wird Zeit!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#9
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also:

Rest Betriebskosten: Alle 1630m² / Mein Anteil 71m²

Kaltwasser: 1590m² / 68m²

30% Heizkosten: 1590m² / 68m²

Kann ich mich da auf formalen Fehler
berufen?

Meine Eingangsfrage war:
Bin ich bei Zahlung der unstrittigen Posten mmer noch im Verzug?

-- Editiert von User am 26. August 2025 17:40

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#10
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Meine Eingangsfrage war:
Bin ich bei Zahlung der unstrittigen Posten mmer noch im Verzug?

Natürlich. Das ist kein formaler Fehler. Wenn, dann ist der inhaltlich.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40244 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
die Erinnerung vor 2 Wochen gekommen.
Eine Erinnerung ist erlaubt. Eine Drohung ist etwas anderes.
Zitat (von Bärbel1234):
Ablesen der Wasserzähler nicht möglich, weil Funkablesung nicht funktioniert
Also in 2024 einmal Verschulden des Vermieters? Dann sollte der Kaltwasserverbrauch anhand der Vorjahresverbräuche geschätzt werden.
Zitat (von Bärbel1234):
Bin ich bei Zahlung der unstrittigen Posten mmer noch im Verzug?
Das war zwar nicht deine Frage, aber ja. ICH würde nun zeitnah die unstrittigen Beträge zahlen.

Zitat (von Bärbel1234):
Kaltwasser: 1590m² / 68m²
ICH kann daraus keine €-Kosten errechnen. Der Vermieter müsste es dir nachweisen, zB durch Belegeinsicht. Jemand wird das ja ausgerechnet haben.
Wieviel € für Kaltwasser will der Vermieter denn für die 68 m² haben? ---> Und wieviel € wurden voriges Jahr als KW-Kosten in m³ verlangt/berechnet? Nach manueller oder Funkablesung?

ODER darf man fragen, wieviel € du zurückhalten möchtest?

Der Balkon wird mit 3m² bei der WF berücksichtigt....Könnte korrekt sein (wie groß ist der Balkon?)
Die Wohnfläche von 68 m² ist die beheizte WF. Ist auch korrekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die rege Beiligung.
Es geht nicht ums schätzen oder ähnliches.
Frage: Ist es korrekt das Kaltwasser ausnahmsweise auf m² Wohnfläche incl. Balkon und die restlichen Betriebskosten nach m² ohne Balkon abzurechnen?
Ich soll ca. 1100€ nachzahlen bei monatlicher Vorauszahlung von 228€.
Es sind noch mehrere Ungereimtheiten, ich hatte aber wegen den Unterschiedlichen m² gehofft mich auf formalen Fehler zu berufen.
Vorjahre ist es immer etwa aufgegangen mit Vorauszahlung, wohne seit 9 Jahren dort. 2 Personen. Zentralheizung Gas.
Warmwasser dezentral Elektro, Strom wird an Versorger gezahlt.





-- Editiert von User am 26. August 2025 18:37

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#13
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Es ist klar, dass die warmen Betriebskosten ohne Balkon gerechnet werden und es spricht nichts dagegen, wenn es nicht anders geht, den Kaltwasserverbrauch nach Quadratmetern abzurechnen. Und da kann der Vermieter dann auch die gesamte Wohnfläche heranziehen. Oder auch nicht. Deshalb wird daraus kein formaler Fehler.

Formal ist eine Abrechnung korrekt, wenn sie folgendes enthält:
Aufstellung der Gesamtkosten,
Verteilerschlüssel nach denen abgerechnet wurde, ggf. mit Erklärungen (falls notwendig, meistens eher nicht)
auf den Mieter entfallender Kostenanteil,
Abzug der Vorauszahlungen.

Damit sind die allermeisten Abrechnungen zumindest formell richtig.
Mehr dazu (auch zu unterschiedlich angesetzten Flächen): BGH, Urteil vom 29.01.2020, Aktenzeichen: VIII ZR 244/18

Du kannst inhaltlich Einwendungen erheben. Formell ist das Ding nach Schilderung wohl durch. Und du bist in Verzug. Zumindest, wenn du bisher einfach nichts gemacht hast.

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Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

1.) Es wäre schlau gewesen, auf die in einigen Antworten gestellten Fragen zu antwoten.
2.) Scheinbar ist es nicht die erste Abrechung für dieses Mieverhältnis oder doch ?
3.) Was ist denn nun genau über die Abrechnung im Mietvertrag vereinbart ?
4.) Sind die Ausgabenbelege beim Vermieter eigentlich eingesehen worden oder stimmen die Ausgaben und es geht nur um die Verteilung ?
5.) Machen denn die "unbestrittenen Positionen" bereits eine Nachzahlung erforderlich ?
6.) Wenn man die Abrechnung nicht versteht, wäre ein Weg zu einem Anwalt oder dem Mieterverein sinnvoll.

-- Editiert von User am 26. August 2025 19:25

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#15
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Oder die Abrechnung einscannen / fotografieren und die persönlichen Daten (Adressen, Namen, Kundennummern, etc.) schwärzen. Dann bei einem Bilderhoster hochladen und hier verlinken.

Eventuell benötigte Kennzahlen (Wasserverbrauch (auch warm), Quadratmeter, Anzahl der Personen, etc., also alles, was man zum Nachvollziehen braucht) wären dann hilfreich.

Und hast du schon irgendwas wegen der Abrechnung unternommen?

Was soll noch falsch sein?

Man müsste die Wasserzähler doch auch optisch auslesen können, oder? Warum wurde das nicht gemacht?

Außerdem noch folgende Fragen beantworten:

Zitat (von Spezi-2):
2.) Scheinbar ist es nicht die erste Abrechung für dieses Mieverhältnis oder doch ?
3.) Was ist denn nun genau über die Abrechnung im Mietvertrag vereinbart ? [Eigene Anmerkung: Bitte den Wortlaut posten!]
4.) Sind die Ausgabenbelege beim Vermieter eigentlich eingesehen worden oder stimmen die Ausgaben und es geht nur um die Verteilung ?
5.) Machen denn die "unbestrittenen Positionen" bereits eine Nachzahlung erforderlich ?



Dann könnte man vielleicht konkret was sagen.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40244 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Ist es korrekt das Kaltwasser ausnahmsweise auf m² Wohnfläche incl. Balkon
Das Kaltwasser wird auf 68 m² berechnet, also ohne Balkonanteile. Wegen der beheizbaren Wohnfläche.
Ja, ausnahmsweise darf der Vermieter das mit den KW-Kosten machen.
Zitat (von Bärbel1234):
und die restlichen Betriebskosten nach m² ohne Balkon abzurechnen?
Die restlichen kalten BK sind mit 71 m², also mit Balkon abzurechnen. Wegen deiner gesamten Wohnfläche.

Zitat (von Bärbel1234):
Ich soll ca. 1100€ nachzahlen bei monatlicher Vorauszahlung von 228€.
Danke. Endlich kommt mal der konkrete Verdacht, was da nicht stimmt.

Ich weiß noch nicht, ob du nun 1100,- für alle BK nachzahlen sollst... oder nur für Kaltwasser und Heizung über Gas?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kommt kein Ableser weil Funk.
Das funktioniert aber nicht. Das geben die zu. Es sind 30 Wohnungen. Ich vermute HKV Funk funktioniert auch nicht bei allen, da ich große Nachzahlung habe. Viele Nachbarn haben "0" Einheiten, obwohl sie heizen. Bei "unbestrittenen" hätte ich etwa 150 € Nachzahlung, das werde ich sofort erledigen.
Die gesammte geforderte Nachzahlung ist für alles.
Ich weiß was Gradzahltage sind, kann aber nicht nachvollziehen warum das in einer Antwort steht. Es geht um 12 volle Monate 2024.
Vermieter und Verwaltung sehr negativ.

-- Editiert von User am 26. August 2025 20:58

-- Editiert von User am 26. August 2025 20:59

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#18
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Du kannst das doch auch manuell ablesen! Warum machst du das nicht?

Und es gibt noch ca. 10 weitere Fragen...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Viele Nachbarn haben "0" Einheiten, obwohl sie heizen.


Es bezahlen also die, bei denen die Ablesung geklappt hat. Bei wem die Ablesung nicht geklappt hat, der bekommt was wieder.
Herrlich!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Viele Nachbarn haben "0" Einheiten, obwohl sie heizen.

Woher weißt du das?

Da aber viele Fragen unbeantwortet bleiben, wird das wohl nichts mehr werden.

Zitat (von Bärbel1234):
Ich weiß was Gradzahltage sind, kann aber nicht nachvollziehen warum das in einer Antwort steht.

Das war ein Beispiel für einen ungeeigneten Verteilerschlüssel. Kaltwasser nach Quadratmetern (auch wenn's schräg ist) geht. Nach Gradtagen geht das z.B. nicht.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#21
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher weißt du das ?
"Tratsch im Treppenhaus"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 877x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Danke für zielführende Beträge.


Die kann es nur geben, wenn man gestellte Fragen sachlich beanntwortet.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin.
Klar bin ich im Mieterbund. Nur dauert das mit Gesprächstermin und Belegeinsicht. Darum wollte ich mich hier schlau machen, ob es sinnvoll ist, zunächst die unbestrittenen Positionen zu begleichen. Beträge ausrechnen kann ich selbst. Möchte nur Klage oder Inkasso vermeiden. Zahlung innerhalb 4 Wochen ist sehr knapp.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4396 Beiträge, 729x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Möchte nur Klage oder Inkasso vermeiden. Zahlung innerhalb 4 Wochen ist sehr knapp.

Man könnte um Ratenzahlung bitten.
Zitat (von Bärbel1234):
Die Abrechnung ist vor 7 Wochen gekommen.

Wenn man allerdings 7 Wochen nichts unternimmt, muss der Vermieter auch nicht entgegenkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12322.09.2025 02:31:30
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich sofort an den Mieterbund gewandt, aber das dauert immer etwas mit Gesprächstermin und schreiben.
Nicht meine Schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40244 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1234):
Es kommt kein Ableser weil Funk.
Logisch. Deshalb darf der Vermieter ausnahmsweise über die Wohnfläche abrechnen...statt über die abgelesenen verbrauchten m³ Kaltwasser... und auch Warmwasser für Heizung. Dabei hat er sich wahrscheinlich ziemlich verrechnet. Schätzen wäre leichter gewesen.

Zitat (von Bärbel1234):
Bei "unbestrittenen" hätte ich etwa 150 € Nachzahlung, das werde ich sofort erledigen.
Ahh, jetzt wirds heller. Ja, das solltest du zeitnah tun. Aber es würde auch noch kein Inkasso klingeln, wenn du das ein paar Tage später überweist.
Zitat (von Bärbel1234):
Die gesammte geforderte Nachzahlung ist für alles.
So langsam kommen wir zum Kern. :smile:
1.100,- minus 150,- sind 950,-. Das ist eine sehr hohe und sicher streitige Nachzahlung. Umso mehr, wenn die Ursache nur die defekte Funkablesung ist.

Zitat (von Bärbel1234):
Klar bin ich im Mieterbund.
Auch klasse.
Dann scheint dein Problem lösbar zu sein.
1. Du zahlst die unstreitigen BK in Höhe von 150,- zeitnah an Vermietung/Verwaltung.
2. Forderst gleichzeitig Belegeinsicht wegen der noch streitigen (nicht nachvollziehbaren) Wasser-Verbrauchs-Kosten.
3. Bevor dir jemand von der HV antwortet oder ne Mahnung schickt, ist der Zeitpunkt für den Mieterbund-Termin schon da, dort wird dir weitergeholfen...aber die Angst vor Mahnung oder Inkasso... ist mE völlig unbegründet.

Zitat (von Bärbel1234):
Möchte nur Klage oder Inkasso vermeiden.
Jetzt sogar noch Klage?
Zitat (von Bärbel1234):
Zahlung innerhalb 4 Wochen ist sehr knapp.
Deshalb hat die negative Verwaltung dir ja auch nach 5 Wochen erstmal --nur eine Erinnerung-- geschickt.

Ich denke, du hast dich völlig unbegründet in absurde Ängste und Recherchen drängen lassen.

Viele Wege führen nach Rom.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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