Nebenkosten ungerechtfertigt

21. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten ungerechtfertigt

Hallo
Habe folgendes Problem.
Meine Mieterin ist im November 2018 ausgezogen ohne mir ihre neue Adresse mitzuteilen.
Als ich für die anderen Parteien die nebenkostenabrechnung gemacht habe ist,mir aufgefallen dass ich die Adresse von der ex Mieterin nicht habe.
Jetzt habe ich einen schreiben vom Amtsgericht bekommen das ich die kompletten erhaltenen nebenkosten zurückzahlen soll.
Wie soll ich mich verhalten.
Sie hat ja die nebenkosten genutzt.
Die nebenkostenabrechnung war ja erstellt hab sie zur alten Adresse geschickt in der Hoffnung das sie eine Brief Umleitung bei der Post hinterlegt hat.
Danke für die Antworten

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ich1982123):
Jetzt habe ich einen schreiben vom Amtsgericht bekommen das ich die kompletten erhaltenen nebenkosten zurückzahlen soll.
Aus welchem Grund?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Anwalt

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Ich1982123):
Wie soll ich mich verhalten.
Bitte erst mal die Fragen beantworten.

Zitat (von Ich1982123):
Jetzt habe ich einen schreiben vom Amtsgericht bekommen das ich die kompletten erhaltenen nebenkosten zurückzahlen soll.
Was genau schreibt das Amtsgericht?
Für welchen Zeitraum ? 1.11. bis 30.11.2018---?
----------------------------------------------------
Zitat (von AltesHaus):
Anwalt
ist ein Beruf, ist ein Substantiv, und was soll der Brocken?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@Anami

Das Ding ist vor Gericht. Da ist ein Anwalt involviert. Das wird ein Forum nicht stemmen können, dazu ist es auch nicht da. Meine Empfehlung lautet hier uneingeschränkt: Anwalt!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Grund kenne ich leider nicht.
Ich vermute weil ich die frist nicht eingehalten habe.
Ust in meinen Augen sinnlos weil sie ja 10 Monate in der Wohnung gewohnt haben und haben ja Wasser Strom usw genutzt dafür waren 160 Euro monatlich an nebenkosten fällig.
Jetzt wird 10x 160 Euro zurück gefordert.
Das war vom 01.01.2018 bis 30.10.2018
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie stehen meine Chancen vor gericht?
Werde ihr natürlich die nebenkostenabrechnung von 2018 überreichen und das Guthaben von 125 Euro überweisen.
Kenne ja jetzt auch die Adresse.
Aber was für Kosten kommen dann noch auf mich zu

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ich1982123):
Ich vermute weil ich die frist nicht eingehalten habe.
Pech gehabt!
Gem BGH, Az.: VIII ZR 315/11 ist der Rückforderungsanspruch rechtens.

Zitat (von https://www.nebenkostenabrechnung.com/):

Dabei braucht der Mieter nicht vorab auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung zu klagen. Vielmehr kann er den Vermieter sogleich auf Rückzahlung der Vorauszahlungen verklagen. Im Prozess kann der Vermieter dann eine Nebenkostenabrechnung vorlegen, mit der Folge, dass der Mieter den Prozess für „erledigt" erklären kann. Da der Vermieter die Klage provoziert hat, wird er regelmäßig zur Zahlung der Prozesskosten verpflichtet.


Zitat (von https://www.mietrecht.org/):

Der Vermieter hat die Möglichkeit die geforderten Nebenkostenabrechnungen noch im Prozess nachzureichen. Bei den Nebenkostenabrechnungen bei denen die einjährige Abrechnungsfrist mittlerweile abgelaufen ist, unterliegt der Vermieter zwar insoweit bei Nachzahlungsansprüchen einem Anspruchsausschluss, aber er kann den Anfall der Nebenkosten belegen und von den Vorauszahlungen abziehen.

Die Rückforderungsansprüche mit den tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu verrechnen. Sollten Guthaben zu Gunsten des Mieters entstehen ist dieses auszuzahlen. Nachzahlungen zu Lasten des Mieters können für die Abrechnungszeiträume bei denen die Abrechnungsfrist bereits abgelaufen ist nicht mehr geltend gemacht werden.


=> Welcher Art ist dieses Schreiben vom Amtsgericht? Mahnbescheid? VB? Urteil?

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#8
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedeutet das,dass ich dann nur das Guthaben und die Prozesskosten zurückzahlen muss und nicht die kompletten nebenkosten.
Das wäre ja unfair.
Sie haben ja die nebenkosten verbatucht

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Ich1982123):
ist,mir aufgefallen dass ich die Adresse von der ex Mieterin nicht habe.

Und dagegen hat man was genau unternommen?



Zitat (von Ich1982123):
Das wäre ja unfair.

Wer die Klage verursacht hat, muss dem Gegner die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die kosten ja
Aber warum die gesamten 10 Monate an nebenkosten die sie bei mir gewohnt hat und die nebenkosten verbraucht hat.
Kann ja nicht für die von ihr verbrauchten Strom Wasser usw bezahlen

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Ich1982123):
Die nebenkostenabrechnung war ja erstellt hab sie zur alten Adresse geschickt in der Hoffnung das sie eine Brief Umleitung bei der Post hinterlegt hat.


Wenn du die NK-Abrechnung nachweisbar an die alte Adresse geschickt hast
dann hat die Mieterin diese Abrechnung auch bekommen. Ansonsten wäre
der Brief an dich zurückgeleitet worden. In diesem Fall bist du deiner Verpflichtung, die NK-Abrechnung rechtzeitig zu liefern- nachgekommen.
Oder gibt es für das ganze Prozedere keinen Beweis?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn du die NK-Abrechnung nachweisbar an die alte Adresse geschickt hast
dann hat die Mieterin diese Abrechnung auch bekommen. Ansonsten wäre
der Brief an dich zurückgeleitet worden.

Diese Theorie ist lebensfern und wird daher vor Gericht allenfalls ein müdes Lächeln erzeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab sie auf dem normalen Postweg verschickt.
Leider ohne Einschreiben
Aber warum muss man die kompletten NK zurückzahlen.
Ist doch nicht logisch
Sie hat doch diese NK benutzt.
Ich habe ihr ja kein Wasser abgedreht oder so.
Dieses Grsetzt versteh ich nicht
Das ist einfach nur bestrafung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ich1982123):
ist,mir aufgefallen dass ich die Adresse von der ex Mieterin nicht habe.

Und dagegen hat man was genau unternommen?
Was hätte ich den Unternehmen sollen
Hatte keine Adresse und keine Telefonnummer
Handy Nummer habe ich noch nie gehabt und frstnetzt funktionierte ja nicht mehr durch den umzug


Zitat (von Ich1982123):
Das wäre ja unfair.

Wer die Klage verursacht hat, muss dem Gegner die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Weis den jemand die genaue Rechtslage?
Muss ich nur die ausstehenden NK und Prozesskosten zurückzahlen oder die kompletten 10 Monate also das gesamte Jahr obwohl sie Wasser usw benutzt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Die Mieterin behauptet keine Abrechnung erhalten zu haben. Das Gesetz zwingt den Vermieter die Abrechnung bis zu einemTermin vorzunehmen und dem Mieter zukommen zu lassen. Und diese Pflicht führt laut aktueller Rechtsstechung dazu, dass der volle Vorschuss zurückverlangt werden kann, wenn sich ein Vermieter nicht daran hält. Ist eine Bestrafung als Zwang Mit Unfair oder Ungerecht hat dies nichts zu tun.

Es wird daher darauf ankommen, ob nachgewiesen werden kann dass die Abrechnung fristgerecht erfolgt ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Ich1982123):
Was hätte ich den Unternehmen sollen

Die neue Anschrift ermitteln und die Abrechnung dorthin zustellen wäre das mindeste.



Zitat (von Ich1982123):
Dieses Grsetzt versteh ich nicht
Das ist einfach nur bestrafung

Falsch. Wer Geld nimmt ohne die Pflichten dafür zu erfüllen, dem steht das Geld schlicht und einfach nicht zu.



Zitat (von Ich1982123):
Weis den jemand die genaue Rechtslage?

Die wurde in #7 ja schon erläutert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Und die neue Adresse kann man übers Einwohnermeldeamt herausfinden, wenn man schon nicht so schlau ist sie vorher zu erfragen.

Berry

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#19
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Begriff Datenschutz bekannt
Da bekommt man keine Auskunft mehr

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Ich1982123):
Begriff Datenschutz bekannt

Klar.



Zitat (von Ich1982123):
Da bekommt man keine Auskunft mehr

Das ist schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Leo4):
Wenn du die NK-Abrechnung nachweisbar an die alte Adresse geschickt hast
dann hat die Mieterin diese Abrechnung auch bekommen. Ansonsten wäre
der Brief an dich zurückgeleitet worden.

Diese Theorie ist lebensfern und wird daher vor Gericht allenfalls ein müdes Lächeln erzeugen.


Also ich habe es erlebt, dass ein Gericht, o. k. ein Amtsgericht, eine solche Vorgehensweise der dortigen Stadtwerke gegen einem Mieter anerkannt hat, und das obwohl der Mieter nachweislich dort zum Zustellungszeitpunkt nicht mehr gewohnt hat. Eine Berufung hat sich aus dieser Sache wohl nicht ergeben, da die Klageforderung unterhalb des Beschwerwertes lag.

-- Editiert von AltesHaus am 22.03.2020 21:56

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Also ich habe es erlebt, dass ein Gericht, o. k. ein Amtsgericht, eine solche Vorgehensweise

Ja, bei den Amtsgerichten habe auch ich schon einiges abenteuerliche erlebt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ich1982123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht's nicht darum das Guthaben auszuzahlen oder die Prozesskosten,dass sehe ich ja ein.

Mir geht es um die 160 € monatlich für 10 Monate also insgesamt 1600 € zurückzuzahlen.
Sie hat ja 10 Monate da gewohnt und hat diese ja auch verbraucht.
Wenn sie das Geld von mir fordert dann hätte ich ja 10 Monate lange ihre Nebenkosten bezahlt.
Und das verstehe ich nicht!!!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

In Antwort #7 steht doch, dass Sie nur das Guthaben + Prozesskosten (Anwalt + Gericht) zahlen müssen, wenn Sie im Prozess eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorlegen können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Vielleicht hilft Dir dieser Link.
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/rueckforderung-nebenko

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Lesen Sie eigentlich die Antworten? Und auch die Fragen? Nochmal: was genau ist vom Amtsgericht gekommen? Was steht in dem Schreiben? Evntuell ist der "Drops gelutscht", wenn es schon zum Urteil gekommen ist. Dann ist nämlich nix mehr mit "Nebenkostenabrechnung im Gerichtsverfahren vorlegen".

0x Hilfreiche Antwort

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