Hallo
Habe ein kleines Problem. Habe eine Wohnung im Zweifamilienhaus vermietet. Kreisläufe für Wasser und Heizung von beiden Wohnung sind getrennt und mit eigenem Zähler - keine herkömmlichen Ablesegeräte wie z.B. Ista pp. - ausgestattet. Dies hatte ich seinerzeit auch mit den Mietern im Mietvertrag vereinbart, dass die Abrechnung für Heizung, Wasser und Warmwasser zu 100 % nach tatsächlichem Verbrauch erstellt wird. Jetzt wird das nach Jahren und nach Auszug aus der Wohnung moniert. Die Wohnung ist zudem ca. 9 qm grösser, so dass sich die teilweise Verteilung auf Quadratmeter sich gar nicht vorteilhaft auswirken würde.
Kann mir jemand sagen, ob es tatsächlich unzulässig ist, nur nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen?
Schon jetzt lieben Dank für Rückantwort(en).
-- Editiert von IrisK am 30.06.2006 14:29:43
Nebenkosten - unzulässig, nur nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen?
30. Juni 2006
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Frage vom 30. Juni 2006 | 11:07
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten - unzulässig, nur nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2006 | 14:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ja, das ist unzulässig, da es einen Verstoß gegen die Heizkostenverordnung darstellt.
Wie hast Du denn den tatsächlichen verbrauch ermittelt? Mit welcher Zählerart?
#2
Antwort vom 30. Juni 2006 | 14:34
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für Dein Feedback. Dort sind normale Zähler von einer Installationsfirma installiert worden. Genau solche, die von Gas- und Wasserwerken eingesetzt werden. Diese sind als Zwischenzähler integriert worden. Aber es war doch der ausdrückliche Wunsch der Familie, dass nach Verbrauch abgerechnet wurde und in den Jahren waren sie immer damit einverstanden. Sind die dann trotzdem im Recht?
Gruss Iris
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