Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt:
Man kauft in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung, in der ein Mieter wohnt, dessen Miete vom Jobcenter gezahlt wird. Nach einiger Zeit stellt man als Eigentümer=Vermieter fest, dass die monatlichen Warmwasserkosten des Mieters ungewöhnlich hoch sind (auf das gesamte (!) Haus "gerechnet" verbraucht allein dieser Mieter fast 1/3 des Warmwassers!!). Der Eigentümer=Vermieter zahlt eine Zeitlang monatlich aus eigener Tasche rund 200 € allein für den Warmwasserverbrauch des Mieters, um zunächst diesbezüglichen Problemen vorzubeugen, wechselt aber gleichzeitig auch die Warmwasseruhr und lässt die Leitungen überprüfen. An den Leitungen liegt es wohl - wie es sich herausgestellt hat - nicht, also lebt der Mieter anscheinend "auf großem Fuß", was seinen Warmwasserverbrauch angeht. Ein Gesprächsversuch mit dem Mieter hat leider nichts gebraucht, wobei es sich hierbei herausgestellt hat, dass der Mieter ein recht messihaftes Leben führt. Der Eigentümer=Vermieter kündigt dem Mieter ordentlich, um weiteren Schaden an der Wohnung zu begrenzen (was der Mieter auch akzeptiert) und hilft ihm sogar bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Außerdem schildert er dem Jobcenter die Situation und macht eine Aufstellung über die bereits aus eigener Tasche gezahlten Mehrnebenkosten für Warmwasser. Allerdings weigert sich das Jobcenter, dieser Mehrnebenkosten anzuerkennen und zu zahlen und beruft sich hierbei auf die Höchstgrenze für Mietzahlungen. Nicht desto trotz hat der Mieter nachweislich diese hohen Warmwasserkosten verursacht und der Eigentümer=Vermieter diese Extrakosten monatlich aus eigener Tasche gezahlt, um Problemen mit dem Wasserzulieferer vorzubeugen.
Frage: Es handelt sich mittlerweile um ca. 3.500 €, die extra vom Eigentümer=Vermieter gezahlt wurden und die nachweislich der Mieter verursacht hat. Gibt es einen "Schlupfloch", um diese Kosten vom Jobcenter erstattet zu bekommen?
Für konstruktive/hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Liebe Grüße
Simona
-- Editiert von oglinda am 01.06.2022 13:51
Nebenkosten werden vom Jobcenter nicht übernommen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Ich habe das hier gefunden: https://www.hartziv.org/nebenkosten/nebenkostennachzahlung-bei-hartz-iv/#nebenkostennachzahlung-wird-nicht-vollstndig-vom-jobcenter-bernommen
Zitat:Nebenkostennachzahlung wird nicht (vollständig) vom Jobcenter übernommen
Wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Nebenkostennachzahlung nicht erfüllt werden, der Bedürftige verschwenderisch mit seinem Bedarf umgegangen und/oder einer Kostensenkungsaufforderung nicht nachgekommen ist, wird das Jobcenter die Nebenkostennachzahlung nicht (oder nicht vollständig) übernehmen.
Doch was wird dann aus dem Hilfebedürftigen – Die Nebenkostenabrechnung muss schließlich in jedem Fall gezahlt werden? Bei einer sehr geringen Nachforderung wird es dem betroffenen Mieter vermutlich selbstständig möglich sein, den Betrag in kleineren Raten abzustottern. Doch wenn die Nebenkostennachzahlung höher ausfällt und der Betrag nicht einfach selbst abgestottert werden kann, steht der Bedürftige vor einer finanziellen Herausforderung.
Der letzte Absatz deutet m. E. darauf hin, dass du die Nachzahlung beim Mieter eintreiben müsstest.
Was hat der Vermieter mit dem JC zu tun? Nichts.ZitatAußerdem schildert er dem Jobcenter die Situation und macht eine Aufstellung über die bereits aus eigener Tasche gezahlten Mehrnebenkosten für Warmwasser. :
Das JC weigert sich auf jeden Fall, auf Zuruf eines Vermieters diesem irgendwas auszuzahlen.ZitatAllerdings weigert sich das Jobcenter, dieser Mehrnebenkosten anzuerkennen und zu zahlen und beruft sich hierbei auf die Höchstgrenze für Mietzahlungen. :
Und hat der Vermieter zwischenzeitlich eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellt und dem Ex-Mieter zukommen lassen? Der ist nämlich für die Nachzahlung verantwortlich. Und falls dieser zur Zeit ALG II bezieht, kann er die Nachzahlung bei dem JC einreichen, in dessen Zuständigkeitsbereich er jetzt wohnt. Aber auch in diesem Fall wird - in der Regel - die NK Nachzahlung an den Ex-Mieter ausgezahlt, damit dieser an den Vermieter zahlt.ZitatNicht desto trotz hat der Mieter nachweislich diese hohen Warmwasserkosten verursacht und der Eigentümer=Vermieter diese Extrakosten monatlich aus eigener Tasche gezahlt, um Problemen mit dem Wasserzulieferer vorzubeugen. :
3.500 Euro? Und das soll ein Mieter in max 12 Monaten verbraucht haben? Schließlich muss ja vor spätestens 12 Monaten schon mal eine NK Abrechnung durch den Vermieter erstellt worden sein.ZitatEs handelt sich mittlerweile um ca. 3.500 €, die extra vom Eigentümer=Vermieter gezahlt wurden und die nachweislich der Mieter verursacht hat. :
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Mir ist keines bekannt.ZitatGibt es einen "Schlupfloch", um diese Kosten vom Jobcenter erstattet zu bekommen? :
Das JC kann aus sozialhilferechtlicher Sicht nicht anders. Es steht in keinem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter.ZitatAllerdings weigert sich das Jobcenter, :
Der Mieter hätte-hätte während der Mietzeit uU mit dem JC dazu etwas vereinbaren können (Sozialrechtliches Problem, kein Mietrechtliches.)
Das war das unternehmerische Risiko.ZitatDer Eigentümer=Vermieter zahlt eine Zeitlang monatlich aus eigener Tasche rund 200 € allein für den Warmwasserverbrauch des Mieters, um zunächst diesbezüglichen Problemen vorzubeugen, :
Versuch: Zivilrechtlich gegen den Mieter/Verursacher vorgehen.
200,- monatlich NUR für WW? 1 Person?
Zitat200,- monatlich NUR für WW? 1 Person? :
Ja, leider. Wie schon erwähnt - der Mieter (der eigentlich schon Ende April aus der Wohnung hätte raus sein müssen, aber immer noch darin wohnt) lebt in messiähnlichen Verhältnissen. Als der Eigentümer da war, um die Sache mit dem Mieter zu besprechen, hat er festgestellt, dass der Mieter alles - Klamotten, Geschirr, sich selbst und alles Andere - in der Badewanne wäscht/spült und die Wanne wohl sehr oft mit Warmwasser vollgemacht wurde (laut Aussagen von Nachbarn, die den Mieter regelmäßig besucht haben). Dies zu ändern ist der Mieter allerdings auch nicht bereit.
Dann trägt man als Vermieter diese Kosten. Vergeblich dürfte auch der zivilrechtliche Weg sein, wenn jede Einsicht fehlt und dauerhaft Sozialleistungen bezogen werden.ZitatJa, leider. :
Ob der Mieter Xmal täglich selbst heiß badet oder anders so viel WW verbraucht, ist hier nebensächlich.
Wie will man den Mieter nun aus der Wohnung kriegen? Die vereinte Suche nach neuer Wohnung war nicht erfolgreich?
ZitatWie will man den Mieter nun aus der Wohnung kriegen? Die vereinte Suche nach neuer Wohnung war nicht erfolgreich? :
Na ja - mehr oder weniger vereinte Suche. Dem Mieter scheint es egal zu sein, dem Jobcenter sowieso, Hauptsache, die Miete wird nicht erhöht - beträgt zurzeit 290 € warm für 35 m² in Duisburg - und der Vermieter kann nicht immer lügen, wenn er von anderen (möglichen neuen) Vermietern nach dem Wohnverhalten des Mieters gefragt wird. Momentan kümmert sich NUR der Vermieter um die Suche, aber......
ZitatUnd hat der Vermieter zwischenzeitlich eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellt und dem Ex-Mieter zukommen lassen? :
Zitat3.500 Euro? Und das soll ein Mieter in max 12 Monaten verbraucht haben? Schließlich muss ja vor spätestens 12 Monaten schon mal eine NK Abrechnung durch den Vermieter erstellt worden sein. :
Der Vermieter sollte sich mehr mit dem Thema Räumungsklage beschäftigen als mit Wohnungssuche für den unwilligen Mieter. Der sitzt bzw. badet das aus...
In Duisburg liegt die max. Bruttokaltmiete für 1 Person bei 396,- , d.h. dazu kämen noch die Heiz-/WWkosten.Zitatbeträgt zurzeit 290 € warm für 35 m² :
https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/KdU%20Duisburg%20-%2001.08.2021.pdf
Offenbar macht man als Vermieter hier etliches ziemlich falsch.
Der Vermieter sollte sich erstmal mit dem Thema einer NK Abrechnung beschäftigen, bevor er irgendwas vom Mieter haben will.ZitatDer Vermieter sollte sich mehr mit dem Thema Räumungsklage beschäftigen als mit Wohnungssuche für den unwilligen Mieter. :
Zitat(der eigentlich schon Ende April aus der Wohnung hätte raus sein müssen, aber immer noch darin wohnt) :
Ich denke auch, dass ihr eventuell den Druck etwas erhöhen müsst und falls nichts passiert, tatsächlich eine Räumungsklage in Betracht ziehen solltet. Natürlich besser, wenn er auch so auszieht, das kostet ansonsten ja auch nochmals Geld und von heute auf morgen geht das auch nicht.
Es gab übrigens mal ein Fall, da gingen bei einem Mieter sowohl die Strom-/und Wasser/Abwasser durch die Decke, es stellt sich heraus, dass diese Personen in ihrer Wohnung eine Wäscherei betrieben haben... Zum Glück sind wir hier noch ein Stück davon entfernt.
-- Editiert von CarstenF am 02.06.2022 18:45
Was mir bei der Sachschulderung fehlt -> Mit welchem wirksamen Grund hat der Vermieter gekündigt? Messi ist allein kein ausreichender Kündigungsgrund.
Der Hinweis, dass der Mieter die Kündigung akzeptiert hätte, hat mich aufhorchen lassen. Bei Kündigungen ist es egal, ob die Gegenseite die Kündigung akzeptiert oder nicht.
-- Editiert von vundaal76 am 02.06.2022 23:37
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