Hallo,
wie lange hat ein Vermieter zeit dem Mieter die Nebenkostenabrechnung zuzustellen?
Mieter zog zum 15.12.2005 aus und Heitung sowie Wasser wurde von der Ablesefirma abgelesen.
Danke
Nebenkosten - wie lange hat ein Vermieter zeit dem Mieter die Nebenkostenabrechnung zuzustellen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



hi, der VM muß die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.06 an Dich geschickt haben, wenn der Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember ist. Sollte bis dahin keine Abrechnung erfogt sein, was ja bei dir der Fall ist, so kann er keinerlei Nachforderungen mehr stellen.
Solltest Du eine Rückzahlung erwarten, solltest Du Ihn schriftlich auffordern, die Abrechnung für 2005 zu erstellen, eine Rückforderung wäre in diesem Fall noch nicht verjährt. Bedenke also, was Du machst.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
Hallo,
der Vermieter beruht sich auf §193BGB, in dem steht :
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Trifft das auch auf Mietverträge zu??
Danke
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Dieser § hat nichts damit zu tun, daß die Frist bis zum 31.12.06 lief, und heute bereits der 07.02.07 ist. Die Frist ist auf jeden Fall abgelaufen, da er dann bis zum 02.01. die Abrechnung liefern mußte. Das hat er nicht getan, also nicht mehr rellevant für Dich, außer Du willst eine Rückerstattung.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
Hallo,
er behauptet das er den Brief am 28.12.2006 abgeschickt hat. Ich habe ihn aber erst am 3.1.2007 aus dem Briefkasten geholt und am 4.1 geöffnet. Zählt der Tag an dem ich den Brief öffne und lese oder wann er im Birefkasten liegt. Es könnte ja sein das jemand im Ulaub oder im Krankenhaus ist. Meiner Meinung sollte jemand wenn die die Frist in 3 Tagen abläuft den Bruef Persönlich zustellen oder zumindest per Einschreiben schicken und nich auf den letzten Drücker zur Post geben.
Gruß
Welches Datum trägt denn der Poststempel auf dem Briefumschlag? Sollte der Brief tatsächlich am 28.12.06 abgestempelt worden sein, dann hätte er (gem. Werbung der Post) am Freitag oder Samstag ankommen müssen. Dass du ihn aus dem Briefkasten holst und erst einen Tag später liest, dafür kann der Vermieter nichts.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Den Umschlag hab ich leider nicht mehr. Mein Anwalt sagte mir das selbst wenn der Brief per Einschreiben an mich geschickt wurde und ich die Annahme verweigert hätte, dann müsste ich auch nichts zahlen. Es zählt der Tag an dem ich davon in Kentniss gesetzt wurde und da spielt es keine Rolle wann der Vermieter den Brief zur Post bringt. Mir hätte bis zum 31.12.2006 bekannt sein müssen das eine Nachzahlung bestünde, ansonsten pech für den Vermieter.
Was hälst du von der Aussage?
Gruß
Na, ich glaube, dass die Aussage des Anwaltes wohl nicht so richtig sein kann. Das hieße ja im Umkehrschluss, wenn ich befürchten muss unangenehme Nachrichten per Einschreiben zu bekommen, dann lehne ich die Annahme einfach ab??!!
Ich meine aber auch, dass ich gelesen habe, wenn der 31.12. auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, dann der nächste Werktag als spätesteter Zustellungstag gilt. Dies wäre dann der 02.01.2007 gewesen.
Aber mal ehrlich. Die Betriebskosten, die der Vermieter dir in Rechnung stellt sind doch auch durch dich verursacht worden. Warum willst du das nicht bezahlen? Letztendlich dreht es sich doch nur um 1-2 Tage.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Hi,
der Anwalt sagte mir, das wenn es um fristen geht er nur noch die Briefe durch den Gerichtsvollzieher zustellen läßt, da die Schuldner die Briefe nicht annehmen und auch nicht auf der Post holen.
Warum ich nicht zahlen möchte, in dem Haus wurden die Umlagen nicht richtig abgerechnet es wohnten mehr Leute in einer Wohnung als bei der Verwaltung angegeben, deshalb sind die allgemeinen Umlagen nicht richtig verteilt worden. Dann wurde sich um nichts gekümmert von seiten des Vermieters und der Verwaltung nicht.
Und wenn das Gesetzt sagt das nach 12 Monaten der Anspruch nicht mehr besteht, dann hat der Vermiter pech gehabt, andersum würde mir auch niemend was schenken.
Gruß
Da hast du natürlich Recht, dass einem heute keiner mehr was schenkt. Aber enn die Betriebskosten-Abrechnung nicht korrekt ist, dann hast du immer noch die Möglichkeit auf eine korrekte Abrechnung zu bestehen. So lange, bis sie richtig ist. Vielleicht gibt der Vermieter dann von alleine auf??
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Hallo astrid, wenn die Abrechnung wirklich nicht Formal korrekt ist, hat der VM schlechte Karten, da er nun keine Möglichkeit mehr hat eine Formal korrekte Abrechnung zu erstellen. Dies hätte er bis 31.12. machen nüssen. Liegt allerdings nur ein Berechnungsfehler vor, dann kann er die Abrechnung noch korrigieren.
Der VM muß allerdings auch den rechtzeitigen Zugang beweisen. Da ist es unerheblich, ob der TE den Briefumschlag noch hat oder nicht.
Schreibe dem VM, daß Du die Nebenkostenabrechnung nicht anerkennst, da sie Dir zu spät zugegangen ist. Der VM hat keine Chance etwas anderes zu beweisen. Kenne das selbst zur genüge. Hatte mal eine Kündigung bei meiner VM eingeworfen, die behauptete ganz frech sie hätte keine bekommen. Vor Gericht hatte ich Pech, und mußte noch drei Monatsmieten bezahlen.
gruß
avalon 2006
Hallo,
ich sitze jetzt an dem Brief, ahbe keine Idee wie ich es noch formulieren sollte. Da mir der Brief wirklich erst am 4 in die Hände kam, möchte ich auch nicht zahlen. Falls der Exvermiter zum Anwalt geht, muss ich auch einen Anwalt nehmen? Oder wird ein Rechtsanwalt überhaupt in so einer Sache etwas unternehmen wenn er die Situation sieht? DEnn er müsste ja wissen das er vor Gericht keine Chance hat.
Gruß
Peter
Schreibe einfach folgendes:
Sehr geehrter Herr xxx,
am 04.01.07 erhielt ich von Ihnen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005. Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß ich Ihre Forderung nun nicht mehr anerkennen kann, da die Frist am 02.01.07 abgelaufen ist.
Bei der Nebenkostenabrechnung kommt es nicht darauf an, wann Sie den Brief abgeschickt haben, sondern wann mir dieser zugegangen ist. Und dies war eben der 04.01.07. somit können sie nach derzeitiger Rechtslage auch keine Ansprüche mehr stellen.
Es bleibt Ihnen überlassen, die Forderung auf gerichtlichem Wege einzuklagen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, daß ich dann diese Sache an meinen Rechtsanwalt übergeben werde, mit der Folge, daß die Kosten für Sie dann noch höher ausfallen werden.
mit freundlichen Grüßen
So in etwa würde ich das schreiben.
Auf keinen Fall würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, bevor eine Klage kommt. Mahnbescheid würde ich mit Hinweis auf Verjährung in vollem Umfang widersprechen. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte, mußt Du Deinen RA hinzuziehen.
Gruß
avalon 2006
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