Nebenkosten zahlen, wenn Einzug später

31. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lili0312
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten zahlen, wenn Einzug später

hinsichtlich der Nebenkostenvorauszahlung habe ich folgende Frage:
Unser Mietvertrag beginnt zum 01.08.2006, der tatsächliche Einzug in die Wohnung ist erst der 20.09.2006.
Muss für die Zeit ab dem 01.08.2006 trotzdem die volle Höhe der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung geleistet werden? Es entstehen ja keine Verbrauchskosten und den Schlüssel für die Wohnung bekommen wir auch erst zum 01.09.2006.
Leider ist die monatliche Nebenkostenvorauszahlung nicht in Verbrauchskosten (Gas, Wasser, etc.) und Festkosten (Steuern, Versicherung, etc.) aufgeschlüsselt.

Vielen Dank bereits im voraus
Lili0312

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, ihr müsst die Nebenkosten ab 01.08. vorauszahlen.
In der Abrechnung nach der 1. Nebenkostenperiode müssen aber die Kosten aufgeschlüsselt und evtl. Überzahlungen rückerstattet werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 31.07.2006 10:49:27

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Moment mal:
Ihr habt einen Mietvertrag zum 01.08. bekommt aber den Schlüssel erst zum 01.09. ??

D.h., ihr könnt erst zum 01.09. in die angemietete Wohnung? Oder habe ich etwas falsch gelesen?
Wenn ihr erst zum 01.09. den Schlüssel bekommt und somit erst zu diesem Zeitpunkt eure Wohnung betreten könnt, dann braucht ihr eure 1. Miete auch erst am 01.09. zu bezahlen.

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#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Mit dem Schlüssel hat das nichts zu tun: Sie schreibt doch, dass der MV am 1.8. beginnt, sie aber erst zum 20.09. einziehen.

Die Nebenkostenvorauszahlung ist, wie im MV vereinbart, zu leisten. Wenn ihr keine Kosten verursacht habt, dann wird sich bei der Jahresendabrechnung schon bemerkbar machen.

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)


Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-))

Sorry, ICH habe überlesen, dass der Schlüssel erst ab September dem Mieter ausgehändigt wird! Das ist natürlich nicht richtig. Er hat Anspruch auf die Schlüssel, sobald sein MV beginnt. Er muss in diesem Fall nicht nur keine NK-Vorauszahlung leisten, sondern auch keine Miete!!!

-- Editiert von HeHe am 01.08.2006 13:01:12

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#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das ist natürlich richtig, die Schlüsselübergabe hatte ich überlesen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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