Nebenkosten zahlen nach Auszug?

23. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Carolin81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten zahlen nach Auszug?

Ich wohne seit 3 Jahren in einer kleinen Mietwohnung und möchte nun mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen.
Allerdings schon zum 1. 12 was bedeutet ich müsste dann 2 Monate doppelt Miete zahlen. Nun habe ich meinen Vermieter gebeten, schon zum 15. Dez oder 1. Januar einen Nachmieter zu suchen. Ich habe mich auch bereit erklärt die Kosten für die Annoncen zu tragen und Termine zu vereinbaren.
Dies schien meinen Vermieter aber nicht sonderlich zu interessieren („Tja, dann müssen sie halt in den saueren Apfel beißen" ) Also werd ich wohl doppelt zahlen.
Jetzt meine Frage: Muss ich die Nebenkosten trotzdem zahlen, obwohl ich überhaupt nicht mehr da bin?
Danke schon mal für euere Hilfe


-- Editiert von Carolin81 am 23.10.2005 10:32:35

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Vielleicht kannst ja auch du einen Nachmieter suchen und dann deinem Vermieter vorschlagen? Er ist warscheinlich nur zu faul..

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Nebenkosten, die sich dadurch verringern, wenn du nicht mehr wohnst, werden natürlich in deiner Betriebkostenabrechnung entsprechend geringer ausfallen (z.B. Wasserverbrauch, Heizung)

Alle verbrauchsunabhängigen Nebenkosten werden aber dadurch, dass die Wohnung nicht bewohnt wird, auch nicht weniger.

Zu zahlen sind die Nebenkosten genauso wie die Miete.

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Verbrauchsunabhängige Kosten sind z.B. anteilige Grundsteuer, Versicherung, Müll. Auch Heizkosten fallen anteilig an, je nachdem wie der Berechnungsschlüssel ist. Wird zu 30/70% oder zu 50/50% nach jeweils Wohnfläche und Verbrauch berechnet, fallen in jedem Fall die flächenmäßig anteiligen Kosten an. Und da es sich bei den von dir genannten Monaten um die heizintensive Zeit handelt, kann das relativ viel sein.

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#4
 Von 
mortsiefer000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

ich hab mich im April 2007 von meiner Freundin getrennt seit dem wohne ich alleine in der wohnung !!

wir haben schon immer 540 € Miete gezahlt (warm)
doch ich zahle immernoch 540 € Miete Warm obwohl ich alleine in dieser Wohnung lebe

gibt es ein formular was ich der mieterin schicken kann wo ich aus diesem grund die miete kürzen kann / muß .

die Mieterin weiß von der trennung bescheid !!!

bitte um jede hilfe

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
mortsiefer000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

na weil die neben kosten bei einer PERSON doch erheblich weniger ist oder nicht???

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Davon abgesehen, dass es nicht nötig ist, sich an uralte, unpassende Threads dran zu hängen: Nein, Sie haben keinen Anspruch auf Minderung der Miete.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
mortsiefer000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also im mietvetrag steht drin 360 € kaltmiete und ich zahle 540 € warm

dad sind 180 € nebenkosten im monat gewesen für 2 Personen und nun ist es f+r eine Person schon zu viel


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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Nebenkostenreduzierungsformular


Deutschland liebt Bürokratie. Warum nicht auch solch ein Formular? Alternativ oder ggf. zusätzlich bietet sich ein Lebensgefährtinnenauszugsmeldungsformular an. Weiß nicht, ob der eben genannte Verlag das auch führt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 06.02.2008 15:36:39

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

ich hab mich im April 2007 von meiner Freundin getrennt

Wolltest sparen, was ?

Welche Nebenkosten werden bei Euch denn nach Personen verteilt ?

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#14
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
mortsiefer000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ohh man echt edel hier !!!

also ich bin echt dumm was sowas angeht miete usw. aber das ich leute treffe dich noch dümmer sind das ich echt KÄSE
aber ist schon Ok ich werde mich andersweitig umhören

trozdem danke

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#16
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

aber das ich leute treffe dich noch dümmer sind das ich

Was noch zu beweisen wäre.

Wollen mir mal abstimmen lassen ?


Willst Du nicht erstmal meine Frage beantworten ?

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#18
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@mortsiefer

1. Du hast eine Vermieterin und nicht eine Mieterin

2. Die Miete kannst du nicht kürzen, aber: Solltest du bei der NK-Abrechnung sehr viel zurück bekommen, könnte man den NK-Abschlag ggf. senken.

3. Solltest du eine liebe, nette Vermieterin haben, hättest du die Möglichkeit, mit ihr die Personenabhängigen-Nebenkosten durchzurechnen und ggf.zu senken.

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#20
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Auch wenn du € 180 an Betriebskosten-Vorauszahlungen leistet, so dürften ja eigentlich nur Wasser/Abwasser und ggfs. Müll nach Personen abgerechnet werden (oder wird bei dir verbrauchsabhängig abgerechnet? Heizkosten hast du waohl in etwa in gleicher Höhe, egal ob du alleine oder zu zweit auf dem Sofa sitzt. Okay ich höre Mortinghale schon sagen, dass man zu zwei auf dem Sofa evtl. schon Heizkosten sparen könnte, weil man sich dann ja gegenseitig wärmt und so - aber die Thematik lassen wir mal außen vor.

Schau dir die letzten Betriebskostenabrechnungen an und dann siehst du, welche Positionen nach Personen abgerechnet werden. Da könntest du dann eine Person rausrechnen und dir dann überlegen, ob es sich wegen diesem Betrag lohnt die Vermieterin um Reduzierung der Betriebskosten-Vorauszahlungen zu bitten, weil ja deine Freundin nicht mehr bei dir wohnt. Oder warte einfach die Abrechnung 2007 ab. Dann siehst du ja, was du evtl. sparst und dann könnte m.E. eine Angleichung der Vorauszahlungen stattfinden.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

dass man zu zwei auf dem Sofa evtl. schon Heizkosten sparen könnte

Noch mehr Heizkosten kann man sparen, wenn man sich streitet (von wegen erhitzte Gemüter und so).

Ein vorgetäuschter Orgasmus verbraucht auch mehr Kalorien als ein echter.

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