Nebenkosten zu hoch

30. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Nebenkosten zu hoch

Hallo Community,

ich bin Mieter in einem 6 Parteien Haus wo bisher die Treppenhausreinigung, Hofdienst und Mülltonnendienst durch die Mieter erledigt wurde. Nun hat der Vermieter hierfür einen Hausmeisterservice engagiert und die Kosten sollen für die sechs Parteien bei 230€ ca liegen.

Meine Frage hierzu, 1x Treppenhausreinigung, 2x Mülltonnen rein und rausstellen sowie 1x Hofreinigung (150m^2) pro Woche verursachen 230€ im Monat, auf die Parteien anteilig pro Wohnfläche sind das bei mir dann rund 45€ im Monat.

Ist das nicht ein bisschen zuviel des guten?

Wieso soll sowas auch noch anteilig auf die Wohnfläche berechnet werden, wenn es um allgemeine Dienstleistungen geht wie Hofdienst, Mülltonnen etc.

Hat hierzu jemand hilfreiche Informationen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Zuerst mal wäre die Frage, ob das überhaupt so ohne Weiteres zulässig ist. Was sagen dazu die Mietverträge? Ist dort geregelt, dass die Mieter das im Wechsel machen, oder ist geregelt, dass das vergeben wird?
Wenn es durch die Mieter passieren soll, ist es auch vernünftig gemacht worden? Wenn nein, kann der Vermieter natürlich (nach Androhung / Ankündigung) eine Firma / Hausmeisterservice damit beauftragen, und die Kosten über die Nebenkosten umlegen. Dazu Auszug aus der Betriebskostenverordnung:
"9. Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb und Aufzug.
10. Die Kosten der Gartenpflege
Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielgeräten ein-schließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen."
Wenn die Mieter das bislang zuverlässig selbst entsprechend geregelt bekommen haben, sehe ich keinen Raum für den Vermieter, hier einfach eine Fremdfirma zu beauftragen und "unnötige Kosten" zu produzieren.

Zur Höhe selbst: Im Zweifel Einsicht in die Abrechnungen verlangen. Aber: Selbst bei nur 15 € / Std. (netto) reden wir hier über gerade mal knapp 13 Std. monatlich. Treppenhaus und Flure 1-2 Std./Wo. Hofreinigung 150 qm auch 1-2 Std., Mülltonnen rein raus 5 Min. (aber evtl. gesonderte Anfahrt), da kommen schon gerne diese Stunden / Monat zusammen, zzgl. Material und Umsatzsteuer ist das nicht übertriebene, vorausgesetzt, die geschätzten Zeiten werden auch tatsächlich geleistet.

Zum Umlageschlüssel: Wonach sollte den aufgeteilt werden? Es gibt ja vom Grundsatz her nur drei Möglichkeiten, nach Anzahl der Parteien, nach Personenzahl oder nach qm Wohnfläche. Personenzahl könnte passen für Treppenhaus, nicht aber für Hofreinigung. Jeder pauschale Aufteilungsmaßstab ist für eine der Parteien ungerecht. Meine Erdgeschoss-Mieter nutzen den Aufzug auch weniger als die im 2. OG, müssen aber trotzdem die Wartung und den Notruf bezahlen. Da eine 100%-ige verursachungsgerechte Aufteilung nun mal nicht möglich ist, muss man eine pauschale Aufteilung vornehmen, und warum sollen die anderen Möglichkeiten gerechter sein als diese?

P.S. Dieser Post beinhaltet keine § oder feine juristische Beurteilungen, sondern entspringt m.E. schlicht dem gesunden Menschenverstand.

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