Nebenkosten zurückfordern?

19. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lispro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten zurückfordern?

Hallo,
wir wohnen seit fast 5 Jahren in unserer Wohnung und zahlen monatlich einen Nebenkostenabschlag von 50 Euro für alle NK außer Gas und Strom. So wurde es auch im Mietvertrag vereinbart. Im Mietvertrag steht auch, dass der Vermieter jährlich eine NK-Abrechnung zu erstellen hat. Bisher (5 Jahre!!) haben wir aber keine einzige Abrechnung bekommen. Im vergangenen Jahr wollte er die NK erhöhen, dies haben wir mit dem Hinweis auf die fehlenden Abrechnungen abgelehnt. Seit dem haben wir nichts wieder gehört. Haben wir einen Rückzahlungsanspruch an den Vermieter über die NK? Falls ja, aufgrund welcher Rechtsquelle?

Viele Grüße,

Michael

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

***Haben wir einen Rückzahlungsanspruch an den Vermieter über die NK***

??? Hä?.... wenn ich das richtig verstehe, willst du auf Grund fehlender Abrechnungen deine kompletten NK Zahlung der letzten zurück fordern?

Ich weiß zwar nicht mit wievielen Personen ihr dort wohnt, aber ich denke mit 50 Euro monatl. bist du noch gut bedient. Zumindest besser als nachzuzahlen, denn die Kosten haben sich ja nun erhöht.

Auch wenns vertraglich vereinbart ist, denke ich keine Abrechnung ist immer noch besser als nachzuzahlen.

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:

http://www.wohninfo24.de/-datenbanken-/index.php?anforderung=einzeln&ID=0000312&BID=nebenkosten&w=U

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ob man die gesamten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen kann aufgrund fehlender Abrechnung, ist auch in der Rechtsprechung höchst umstriten. Die Tendenz geht eher dahin, daß dies nicht möglich ist. Allerdings gibt es auch Entscheidungen, in denen die Möglichkeit bejaht wurde.
Es kommt sicherlich hier sehr auf den Einzelfall an.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Man kann die Nebenkosten komplett zurückfordern. Siehe:
http://www.123recht.net/article.asp?a=12688

Wenn man das Urteil genau liest, bringt das für den Fall, dass man eigentlich hätte nachzahlen müssen, nichts außer beidseitgem Ärger.

Durch eine nachträgliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter die Rückzahlung nämlich abwenden.

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#5
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Danke hh! der artikel ist echt mal hilfreich!!!
Aber so wie ich das verstanden habe muss
1. das mietverhäldniss gekündigt sein.
2. ist die Dauer der ausbleibenden Rechnung von wichtigkeit. Hier 5 Jahre rückfordern wird wohl nicht gehen.
3. Wird evtl. im Mietvertrag unterschieden in Abschlags/Vorschuss zahlungen und Pauschale. was rechtlich völlig anders bewertet werden dürfte.

nebenbei könnte ich mir aber auch durchaus vorstellen das die gezahlten 50 euro kaum zuviel gezahlt waren - bei den Preisen der Städte und Gemeinden.
Um Kosten und Ärger zu sparen würde ich weiter auf die faulheit des Vermieters hoffen. Erstellt dieser eine richtige Abrechnung für den richtigen Zeitraum kann man nicht meckern. Unberechtigte Nachforderungen würd ich natürlich ablehnen. Eine Erhöhung der Nebenkosten kann der Vermieter nur aufgrund einer richtigen Abrechnung vornehmen. Die muss der erstmal erstellen. So wie es aussieht hat er daran kaum intresse.
Um festzustellen ob die 50 euro hinkommen kann man ja mal in der Nachbarschaft fragen wieviel da so zu bezahlen ist. Wenn das weniger währe könnte man über eine Rückforderung nachdenken.

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#6
 Von 
Biene Maja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Strom und Gas bei diesen 50 € nicht mit inbegriffen sind ist es ZU VIEL!!!
Der VM dachte sich wahrscheinlich schön, die melden sich nicht , behalt ich die Kohle, mal sehen könnte ja auch noch mehr rausspringen, ich versuch es mal.Sch..., die wollen Abrechnungen sehen, ja jetzt verhalt ich mich lieber ganz still und geb mich mit dem zufrieden was immer übrig bleibt......
AUF JEDEN FALL ANFORDERN.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn Strom und Gas bei diesen 50 € nicht mit inbegriffen sind ist es ZU VIEL!!!

Woher nimmst Du denn diese Erkenntnis? In einer Vielzahl von Wohnungen liegen die sonstigen Nebenkosten bei über 50€. Selbst Beträge von 100€ wären nicht außergwöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Biene Maja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

AHA.Mag sein.Bei mir sieht es anders aus.Das Teuerste ist ja nun mal Gas...Aber die Tatsache das der Vermieter seit 5 Jahren keine NKA erstellt scheint mir schon verdächtig.Mit Faulheit des VM hat das bestimmt nichts zu tun.Wer verzichtet schon freiwillig auf das ihm zustehende Geld?Da wird doch jeder aktiv, oder nicht?Warum sollte der VM das aus eigener Tasche bezahlen?!

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