Nebenkosten zusätzliche Kosten

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
babebabee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten zusätzliche Kosten

Hallo Hilfe,
habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Die ersten Jahre wurde nur ein Pauschalbetrag verlangt (150€). Seit dem Jahr 2012 gab es nun eine jährl. Nebenkostenabrechnung (Stromverbrauch, Wasserverbrauch, Heizung 40%, Müll, Gemeinschaftsantenne)die vereinbart wurde. Den Mietvertrag habe ich im Dez 13 gekündigt und nun wurde wieder eine Nebenkostenabrechnung für 2013 erstellt, allerdings mit allen möglichen Versicherungen (Sach-, Wohngebäude-,Glas) Grundsteuer, ??neues Hauswasserwerk anteilig. auf 5 Jahre???, Kaminkehrer, Heizungswartung, die ich zuvor noch nie zahlen musste und im Mietvertrag nicht explizit vermerkt sind. Es liegt eine Differenz zum Vorjahr über 500€ vor?

Kann mir jemand weiterhelfen?

LG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Kann mir jemand weiterhelfen?


Mit Sicherheit nur jemand, dem du deinen Mietvertrag und die Nebenkstenabrechnung vorlegen kannst Mieterverein, Anwalt für Mietrecht). Ich blicke bei deinen Angaben nämlich nicht durch. Aber vielleicht haben andere User ja eine funktionierende Glaskugel.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Fangen wir doch einmal damit an, was in dem Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten vereinbart wurde.

Steht da drin, dass du nur eine Pauschale jährlich zu zahlen hast, oder steht da drin, dass du mtl. eine NK-Vorauszahlung leistest und dir 1 x im Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, nach der du dann Nachzahlung leisten musst oder dir ein evtl. Guthaben erstattet wird?

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#3
 Von 
babebabee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das alles steht in dem Mietvertrag für NK drin.
Der erste Mietvertrag ist ein Formular, dort ist angekreuzt : Änderung der Miete und der Nebenkosten(5) Der Vermieter ist berechtigt, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen. (5)Miete und Nebenkosten müssen im Falle des §15UStG gemäß § 14 Abs. 4 Satz1 Nr. 7 und Nr. 8 UStG aufgeschlüsselt werden. Der Mietvertrag ist ggf. um diese Vertragsbestandsteile zu ergänzen.

zusatzvereinbarung(2Jahre später 2011)

Sämtliche Husnebenkosten ab dem 1.1.11 werden ohne gesonderte Abrechnung des Vermieters mit einer Pauschale von monatlich 150€ abgegolten. Der Mieter verzichtet auf eine Abrechnung der Hausnebenkosten.

zusatzvereinbarung (+ 1 Jahr später, gleichzeitig die Nebenkostenabrechnung 2012) Die Nebenkosten werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet Umlagefähige Betriebskosten gem. Aufstellung im Mietvertrag

Abrechnung Wasser,Abwasser, Kanal ...2012...
Abrechnung von Strom ..2012..
Abrechnung Heizkosten ..2012..
B: sonstige Vereinbarungen

1 Müll 2 Antenne 3 Schönheitsreparaturen

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wurde die Zusatzvereinbarung vom Mieter unterschrieben?

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#5
 Von 
babebabee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es wurde alles Unterschrieben was ich oben aufgelistet habe.

Was noch komisch ist ich muss ein neues Wasserwerk (700€) anteilig auf meine Wohnfläche und auf 5 Jahre mitzahlen...

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#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ja es wurde alles Unterschrieben was ich oben aufgelistet habe.


Und das war dein Fehler!

quote:
Was noch komisch ist ich muss ein neues Wasserwerk (700€) anteilig auf meine Wohnfläche und auf 5 Jahre mitzahlen...


Und das hast du wohl auch akzeptiert? Warum beschwerst du dich, wenn du doch alle Kosten abgenickt hast?

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie deine Vermieter haben ein Wasserwerk gekauft? Wo gibt es denn sowas?

Nun mal eins nach dem anderen. Da die Zusatzvereinbarungen von dir akzeptiert und unterschrieben worden sind, wirst du wohl die Nebenkosten zahlen müssen.

Wasser, Schmutzwasser, Kanalgebühren, Müll, Versicherung dürfte wohl auf der Hand liegen und nach Einsichtnahme in die Belege unstreitig sein. Wie wird denn abgerechnet? Nach qm oder prozentual? Wie wurden die Heizkosten abgerechnet? Hast du eine Therme oder Zentralheizung? Wenn du Zentralheizung hast, dann muss ja eine Firma gekommen sein, die den Verbrauch an den Verbrauchsmessern abliest ... oder Kristallkugel? Strom denke ich mal ist der Allgemeinstrom, oder auch dein Wohnungsstrom?

Wasserwerke muss du nicht bezahlen, Heizwerke auch nicht. Alles was der Vermieter erneurt muss er selber bezahlen. Aber die Sache mit dem Wasserwerk finde ich nun schick ;)

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#8
 Von 
babebabee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In Endeffekt war die letzte Vereinbarung zugleich auch die Abrechnung 2012, die ich Unterschrieben hab. Da steht ja nichts von den ganzen Versicherungen drauf?

Er hat mir eine Rechnung von einen neuen Hauswasserwerk dazugeheftet (aktuelle Rechnung) jährl. ca 55€.
Die ist Neu da hab ich noch gar nichts unterzeichnet.

-- Editiert babebabee am 05.01.2014 16:56

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also ich weiß jetzt wirklich nicht, was ein Hauswasserwerk ist, ich kenne nur solche Wasserwerke

http://www.hamburgwasser.de/tl_files/hamburgwasser/bilder/wasserwelten/der_weg_des_wassers/wasseraufbereitung/wasserwerk_schnelsen.jpg

Das mit dem Wasserwerk - was auch immer das ist - kann er mMn nicht in Rechnung stellen.

Also nochmal von vorne. Wenn du nur den Empfang der NK-Abrechnung bestätigt hast, dann hast du nix von einer Zusatzvereinbarung bestätigt. Da das hier wirklich nicht so zu klären ist, solltest du den Mieterverein deiner Stadt aufsuchen, mir scheint alles etwas nebulös und fragwürdig, aber die Sache mit dem Wasserwerk fasziniert mich immer noch :)

-- Editiert AltesHaus am 05.01.2014 17:44

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

für Dich > AltesHaus ;-)
http://www.hauswasserwerktest.org/
wird gebraucht bei Regenwassernutzungsanlage oder eigenem Brunnen

Eine Ersatz- oder Neuanschaffung fällt aber keinesfalls unter umlegbare Betriebskosten, sondern unter Instandhaltungspflicht des Vermieters.

@babebabee
Im Mietvertrag oder einer der Zusatzvereinbarungen müssten entweder alle einzelnen Betriebskostenarten, die umgelegt werden, aufgeführt sein oder es müsste z.B. dort stehen "umgelegt werden die umlegbaren Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung"

Daneben ist aber auch zu beachten, dass der Vermieter einseitig von Pauschale auf Abrechnung umstellen darf, wenn er auf Verbrauchserfassung umstellt (Zähler/Messgeräte bei verbrauchsabhängigen Kosten - z.B. Heizung, Wasser, Strom) [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html]> BGB § 556a (2)[/URL]

Handelt es sich um ein Mietverhältnis für Nicht-Wohnraum?
(wegen der Umsatzsteuer/UStG)

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#11
 Von 
babebabee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das seh ich nämlich auch so. Er kann ja nicht von heute auf morgen alles drauf schlagen was geht, nur weil wir gekündigt haben. Ich glaube mit der Kaution gibt es auch nochmal richtig ärger...

Ich hoffe nur die Kosten für Mieterschutzbund und ggf. Anwalt wenn nicht anders geht, übersteigen nicht die Kosten die wir evtl. einsparen konnten...

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