Hallo zusammen,
ich wohne in einem Reihenhaus mit vier Parteien. In zwei wohnen die Eigentümer selbst und die beiden anderen sind vermietet. Einer von uns vier Besitzern macht den Verwalter, dafür bekommt er auch Geld von den anderen drei Eigentümern.
Nun ist es so das der "Verwalter" etwas zerstreut ist, man muß ihn ab mitte des Jahres sagen das er die Abrechnung erstellen soll. Viel Lust hat er dazu scheinbar nicht, aber er hat es ja vor ca. 10 Jahren so gewollt das es das machen will. Wie lange darf es sich Zeit lassen für die Nebenkosten-Abrechnung. Wir haben die von 2010 noch nicht erhalten. Gib es da Fristen ?
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NebenkostenAbrechnung 2010
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Das kommt darauf an wann das "Geschäftsjahr" endet.
siehe 556,(3) BGB
Wenn also das vom 01.01.2010-31.12.2010 geht, muss die NK Abrechnung spätestens bis 31.12.2011 erstellt sein !
Danach ist sie für den Vermieter verjährt, d.h. er kann vom M nichts mehr nachfordern (Nachzahlung).
Eventuelle Guthaben muss der VM dem Mieter aber erstatten.
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-- Editiert Barni Gröllheimer am 22.03.2012 10:04
Hi,
soweit ich informiert bin könnten die Mieter Ihre NK Vorrauszahlungen sogar vom VM zurückfordern, da keine Berechnungsgrundlage existiert. Hier aber nochmal nachforschen/nachfragen.
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Vorauszahlungen einstellen kann man als ultima ratio/letztes Mittel.
Wahrscheinlich ist der "Verwalter" schlicht nur "verschnarcht" und deswegen sollte man ihn konkret auffordern bis (Termin) die Abrechnung zu erstellen !
Nach verstreichen des Termins ein zweites mal zur Abrechnung auffordern, dann allerdings mit Androhnung der Einstellung der Vorauszahlungen !
Wenn er dann immer noch nicht reagiert, Zahlung einstellen !
Wenn er dann immer noch nicht reagiert, Zahlung einstellen !
Das kann sehr gefährlich sein, noch dazu in einer so kleinen Gemeinschaft
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Was soll da gefährlich dran sein ?
Ich denke schon, dass das (den Verwalter und gegebenenfalls die anderen beteiligten Parteien, die man zeitgleich informiert und damit den "Druck" erhöht), aufrüttelt..................
aber wenn angekündigt, dass das legitim sein kann.
Wie soll man sonst "Bescheid" sagen ?
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Das Geld gehört doch nicht dem Verwalter, sondern der WEG.
Auch mit einer Ankündigung wird das nicht legitim.
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