NebenkostenAbrechnung 2010

22. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)
NebenkostenAbrechnung 2010

Hallo zusammen,

ich wohne in einem Reihenhaus mit vier Parteien. In zwei wohnen die Eigentümer selbst und die beiden anderen sind vermietet. Einer von uns vier Besitzern macht den Verwalter, dafür bekommt er auch Geld von den anderen drei Eigentümern.
Nun ist es so das der "Verwalter" etwas zerstreut ist, man muß ihn ab mitte des Jahres sagen das er die Abrechnung erstellen soll. Viel Lust hat er dazu scheinbar nicht, aber er hat es ja vor ca. 10 Jahren so gewollt das es das machen will. Wie lange darf es sich Zeit lassen für die Nebenkosten-Abrechnung. Wir haben die von 2010 noch nicht erhalten. Gib es da Fristen ?

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 280x hilfreich)

Das kommt darauf an wann das "Geschäftsjahr" endet.

siehe 556,(3) BGB

Wenn also das vom 01.01.2010-31.12.2010 geht, muss die NK Abrechnung spätestens bis 31.12.2011 erstellt sein !

Danach ist sie für den Vermieter verjährt, d.h. er kann vom M nichts mehr nachfordern (Nachzahlung).

Eventuelle Guthaben muss der VM dem Mieter aber erstatten.

-----------------
""

-- Editiert Barni Gröllheimer am 22.03.2012 10:04

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 68x hilfreich)

Hi,
soweit ich informiert bin könnten die Mieter Ihre NK Vorrauszahlungen sogar vom VM zurückfordern, da keine Berechnungsgrundlage existiert. Hier aber nochmal nachforschen/nachfragen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 280x hilfreich)

Vorauszahlungen einstellen kann man als ultima ratio/letztes Mittel.

Wahrscheinlich ist der "Verwalter" schlicht nur "verschnarcht" und deswegen sollte man ihn konkret auffordern bis (Termin) die Abrechnung zu erstellen !

Nach verstreichen des Termins ein zweites mal zur Abrechnung auffordern, dann allerdings mit Androhnung der Einstellung der Vorauszahlungen !

Wenn er dann immer noch nicht reagiert, Zahlung einstellen !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 633x hilfreich)

Wenn er dann immer noch nicht reagiert, Zahlung einstellen !

Das kann sehr gefährlich sein, noch dazu in einer so kleinen Gemeinschaft


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 280x hilfreich)

Was soll da gefährlich dran sein ?

Ich denke schon, dass das (den Verwalter und gegebenenfalls die anderen beteiligten Parteien, die man zeitgleich informiert und damit den "Druck" erhöht), aufrüttelt..................

aber wenn angekündigt, dass das legitim sein kann.

Wie soll man sonst "Bescheid" sagen ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 633x hilfreich)

Das Geld gehört doch nicht dem Verwalter, sondern der WEG.
Auch mit einer Ankündigung wird das nicht legitim.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.402 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.477 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen