Nebenkosten/Mahnbescheid

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten/Mahnbescheid

Hallo nochmal...
Gibt es einen § zur Einstellung eines Verfahrens, aufgrund fehlender Verträge? Ich versuche eine Klageerwiderung zu schreiben, und suche nach einem §, um mir das mal genau durchzulesen...
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten, in dem man Nebenkosten einfordert. Allerdings gibt es weder mündliche noch schriftliche Verträge...

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Was steht denn überhaupt in der Klage ?

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#2
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Folgendes:
Ich habe 8 Monate in einer Wg gewohnt. Eine Wohnraumüberlassung, nenne ich das mal. Die eigentlichen Hauptmieter befanden sich im Ausland. Es gibt keine Verträge, keine klaren Absprachen. Alle Verträge laufen über 3 Hauptmieter. Im Nachhinein werden hier nun zB die Begleichung von Telefonrechnungen gefordert, die ich nicht vorliegen haben und somit nicht einsehen kann. Es wird gefordert einen Abschlag der Jahresabrechnung für Wärme zu zahlen, diese liegt auch nicht vor... Der Mahnbescheid ist insofern unbegründet, als dass der Antragsteller keine Rechnungen bzw Mahnungen an mich versandt hat. Ich habe meinerseits Zahlungswilligkeit gezeigt, bzw eine gütliche Einigung gefordert, auf diese wurde nicht reagiert. Ich möchte nun in der Klageerwiderung schreiben, dass das Verfahren einzustellen ist aufgrund der fehlenden mündl. sowie schriftlichen Verträge. Und zudem ist der Mahnbescheid ja unbegründet, dass es vorher keine Mahnung in irgendeiner Form gab....
ich hoffe, dass ich es einigermaßen erklären konnte...

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#3
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 173x hilfreich)

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Sowie ich das jetzt verstanden habe, liegt Dir noch gar keine Klage, sondern lediglich ein Mahnbescheid vor.

Dem kannst Du ohne Begründung widersprechen.

Anschließend müßte die Gegenseite dann das Klageverfahren betreiben und dazu diesen seltsamen Sachverhalt erstmal in eine Klageschrift fassen. Das würde ich an Deiner Stelle ganz gemütlich abwarten.

Wichtig ist nur, daß Du dem Mahnbescheid rechtzeitig widersprichst.

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#5
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Kommentar... das ich Kosten zu zahlen habe ist mir schon klar. Aber ohne Rechnungen würdest Du wohl auch kaum eine Rechnung zahlen oder?
Und Kosten über die vorher nie ein Wort verloren wurde, wohl auch nicht...

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#6
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Mortinghale...
die Anspruchsbegründung kam nun schon...Hier werden Kosten aufgelistet für die aber keine Rechnungen (zB detaillierte Telefonrechnung und Jahresabrechnung) gibt.
Bzgl der Jahresabrechnung: diese ist vom Vermieter ja auszurechnen... qm, Zeitraum etc., auch das liegt nicht vor...
Ich schreibe nun an der *Verteidigung*, dass ist das was das Amtsgericht nun innerhalb der nächsten 14 Tage haben will...verstehst Du, was ich meine?

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#7
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 173x hilfreich)

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Ach Finchen,

hast Du nun eine Klage zugestellt bekommen oder ist das nur der Mahnbescheid ?
An der Frist kann man das nicht erkennen.
Was steht drauf ?

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#9
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

also mal in Details: Mahnbescheid kam, ich habe widersprochen, nun ein brief mit folgendem inhalt:


in der Zivilsache x gegen Y wird Ihnen die anliegende Abschrift der Anspruchsbegründung zugestellt.
Ein schriftliches Vorverfahren soll stattfinden.
Falls Sie beabsichtigen, sich gegen die Klage zu verteidigen, werden Sie aufgefordert, dies innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Anspruchsbegründung anzuzeigen oder mitzuteilen, ob Sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennen.
Für den Fall, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, wird Ihnen ferner aufgegeben, innerhalb einer Frist von weiteren 2 Wochen auf die Klage zu erwidern...etc

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#10
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

@l§§l :
Wir haben eine Wohnraumüberlassung für 7 Monate vereinbart. Bei den Rechnungen (Telefon) wurde die Grundgebühr geteilt, durch die Anzahl der Mitbewohner und dann hat jeder seine Gespräche gezahlt...
Nach 7 Monaten wollte der Hauptmieter nicht wieder, wie vereinbart in die Wohnung einziehen... wollte uns einfach drauf sitzen lassen, wir sind dann aber zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezogen...schliesslich war es nicht unsere Wohnung und wir hatten auch schon neue Zimmer gemietet...haben sogar noch, aus Freundschaft, einen Monat Miete gezahlt, damit dieser nicht verarmt...

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

wird Ihnen die anliegende Abschrift der Anspruchsbegründung zugestellt.

Und was steht da drin ?
Wie sollen die Ansprüche unter Beweis gestellt werden ?


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#12
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 173x hilfreich)

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#13
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Am liebsten würd ich Euch mal anrufen. Höchstkompliziert das Ganze... ;)

Also: Der Antragsteller weisst hier nur auf mündliche Aussagen hin.
Es war eine 3 Mann WG. Grundgebühren, Nebenkosten sind jeweils zu einem Drittel zu tragen. Dann wurde 1 Mitbewohner entlassen( der einzige Hauptmieter, der sich vor Ort befand). Dann waren die 2 anderen Hauptmieter der Meinung, wir könnten ja nun zu zweit alle Kosten tragen. Dies war nicht abgesprochen und wurde auch nie akzeptiert.
Also blieb das eine Drittel der Kosten offen.
Miete wurde monatlich bezahlt, meine Telefonrechnungen wurden auch immer bezahlt. Die fehlenden Anteile der 3., nicht vorhandenen Person, habe ich nicht ausgeglichen. Das wussten die Hauptmieter auch. Im Nachhinein geht es jetzt um ein Jahresabrechnung Gas/Wasser, die mir nicht zugesandt wird und eine Telefonrechnung, die im Nachhinein kam, als ich dort schon nicht mehr gewohnt habe, wie das bei Telefonrechnungen so ist. Diese hat er mit der Anspruchsbegründung auch nicht zugesandt. Ich weiss also nicht, was davon meine Gespräche sind. Zudem möchten die Antragsteller, dass ich die Posten der 3. Person ausgleiche... Aber warum sollte ich das tun? Für den Nachmieter ist der Hauptmieter zuständig...

Von meiner Seite aus, gibt es 3 Schreiben, in denen ich die Hauptmieter/Vermieter aufgefordert habe, mit Rechnungen zu schicken, um die Höhe der Summe zu belegen. Das geschah aber nicht, sondern es gab nur ein Schreiben, indem Summen gefordert wurden. Wofür und ob berechtigt nicht....

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#14
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich jetzt sage, ich zahle einen Teil der Kosten... (es gibt ja bisher keine Rechnungen und keine Aufstellung der Jahresabrechnung).... sende ich diese ans das Gericht oder an ihn persönlich???

Ansich ist mir das nicht möglich, ich möchte ja, aber ich habe ja keine Übersicht...
Nur Auszüge des Kontokorrent des Telefonanbieters sind vorhanden. Keine detaillierten Rechnungen, die es gibt!!!, denen ich entnehmen kann, was ich zu zahlen habe...

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#15
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 173x hilfreich)

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#16
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ein Untermieter. Es gibt keine Verträge mit mir...

Gesamtschuldner...nein, ich würde sagen, dass das hier nicht zutrifft. Die Absprachen bzgl der Telefonrechnungen zB ist nie zusammen getroffen worden. Mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Drittel der Grundgebühren zu tragen habe sowie die einzelnen Gespräche. Kann man das so begründen??

Den Zugang hat er in einem Antwortschreiben bestätigt und mein Vater hatte ein Gespräch mit ihm, in dem er mein Schreiben, in dem ich Rechnungen forderte, erwähnte. Ich habe die Schreiben persönlich, mit Zeugen direkt in den Briefkasten der Wohnung geworfen...

Ich habe auch diverse Auszüge aus einen Messengerprogramm in dem man lesen kann, das die Briefe angekommen sind.
Nach der letzten Aufforderung hat der Antragsteller mehr als 5 Monate nichts mehr von sich hören lassen.


Mit ihm eine außergerichtliche Einigung zu finden ist wohl kaum möglich. Er hat mich bedroht, so schlimm, dass ich sogar bei der Polizei war... DIe konnten nichts machen, weil er mir *nichts* getan hat, die einzige Möglichkeit wäre eine Anzeige wegen Stalking...war damals die Aussage...
die Bedrohungen habe ich auch schriftlich teilweise....

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