Hallo,
habe eben einen Schock bekommen, als ich meine Nebenkostenabrechnung gelesen habe. Soll 241 Euro nachzahlen und dass bei einer Einraumwohnung von 22 Quadratmetern. Der fehler war schnell gefunden. Die Heizkosten wurde anscheinend falsch berechnet, da mein alter Zählerstand mit Null angegeben wurde und ich somit einen Verbrauchswert von 835 habe. Ein bisschen viel für ein Zimmer von 16Qzadratmetern, zumal ich gut ein halbes Jahr nicht hier wohne. Leider habe ich im letzten Jahr für die Abrecnung von 2005 nicht bemerkt, dass mir das Gleiche passiert ist, da ich nur 5 Euro nachzahlen musste. Dieser Wert ließ mich nicht stutzig werden. Offenbar hätte ich auch hier eher was zurückbekommen müssen. Nun meine Frage: Kann ich auch noch ein Jahr später zuviel gezahlte Nebenkosten zurückerstatten lassen oder zählt bei Rückforderungen meinerseits auch die Verjährungsfrist? Durch die erhöhten Kosten habe ich wahrscheinlich auch zuviel Miete gezahlt!
Danke für eure Hilfe!
Nebenkostenabrechnug
24. März 2007
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Frage vom 24. März 2007 | 12:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnug
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. März 2007 | 18:58
Von
Status: Praktikant (533 Beiträge, 144x hilfreich)
1. ja
2. nein
#2
Antwort vom 24. März 2007 | 19:25
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 252x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 25. März 2007 | 19:32
Von
Status: Schüler (197 Beiträge, 25x hilfreich)
Hallo
wenn die Abrechnung für das Vorjahr nachweislich falsch ist, muss diese berichtigt werden - Einspruchsfrist m.E. 1 Jahr nach Erhalt.
Das mit der zu viel gezahlten Miete verstehe ich jetzt auch nicht.
Gruß
Und jetzt?
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