Nebenkostenabrechnug

24. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Karina Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnug

Hallo,

habe eben einen Schock bekommen, als ich meine Nebenkostenabrechnung gelesen habe. Soll 241 Euro nachzahlen und dass bei einer Einraumwohnung von 22 Quadratmetern. Der fehler war schnell gefunden. Die Heizkosten wurde anscheinend falsch berechnet, da mein alter Zählerstand mit Null angegeben wurde und ich somit einen Verbrauchswert von 835 habe. Ein bisschen viel für ein Zimmer von 16Qzadratmetern, zumal ich gut ein halbes Jahr nicht hier wohne. Leider habe ich im letzten Jahr für die Abrecnung von 2005 nicht bemerkt, dass mir das Gleiche passiert ist, da ich nur 5 Euro nachzahlen musste. Dieser Wert ließ mich nicht stutzig werden. Offenbar hätte ich auch hier eher was zurückbekommen müssen. Nun meine Frage: Kann ich auch noch ein Jahr später zuviel gezahlte Nebenkosten zurückerstatten lassen oder zählt bei Rückforderungen meinerseits auch die Verjährungsfrist? Durch die erhöhten Kosten habe ich wahrscheinlich auch zuviel Miete gezahlt!

Danke für eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

1. ja
2. nein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

wenn die Abrechnung für das Vorjahr nachweislich falsch ist, muss diese berichtigt werden - Einspruchsfrist m.E. 1 Jahr nach Erhalt.

Das mit der zu viel gezahlten Miete verstehe ich jetzt auch nicht.

Gruß

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