Nebenkostenabrechnung, Einsicht der Rechnungen

10. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung, Einsicht der Rechnungen

Hallo zusammen,

ich habe auch mal eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung.
Wie lange hat ein Mieter Anspruch auf die Einsicht in die jeweiligen Rechnungen für die Nebenkostenabrechnung?
Kann ich jetzt noch Einsicht in die Rechnungen für 2004 und 2005 fordern oder bin ich schon zu spät?

Danke schon mal für Eure Antwort.



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"MfG briwie"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Asylbewerber
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo briwie,

ich bin zwar kein Jurist, glaube aber trotzdem, Deine Frage in etwa beantworten zu können:

Meines Wissens kannst Du fehlerhafte NK-Abrechnungen bis zu 2 (oder 3) Jahren rückwirkend beanstanden.
Demzufolge müsstest Du also auch für denselben Zeitraum Einsicht in die Rechnungen gewährt bekommen.



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"Gruß
Asylbewerber"

-- Editiert von Asylbewerber am 10.01.2007 23:51:12

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#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Nach Bezahlung der Nachforderungen hast Du keine Möglichkeit mehr etwas an der Forderung zu ändern. Mit der Bezahlung der Nachforderung gilt die NK Abrechnung als akzeptiert.

War jedenfalls bei mir so, trotzdem ich nachweisen konnte, daß da gemauschelt wurde. Deshalb sollte man bei unsicherer Lage unter Vorbehalt zahlen, oder gleich die ganze Abrechnung anzweifeln. Problem ist dann aber nur, daß bei Richtigkeit der Abrechnung auch noch die Gerichtskosten dazu kommen.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich zweifle nicht die Nebenkostenabrechnung an (ich musste bisher noch nicht nachzahlen), sondern möchte nur nachvollziehen für wieviel m² die Gebäudevers und Grundsteuer berechnet wurde, das wurde leider bisher nicht ausgeführt, in der Nebenkostenabrechnung steht immer nur eine Pauschalsumme pro Monat.


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"MfG briwie"

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Kannst Du das nicht evtl. selbst ausrechnen? Bei mir war es bisher immer so, daß in der Abrechnung die m² zahl des kompletten Hauses meinen gegenübergestellt wurde. hieraus lies sich dann leich ausrechnen, ob da alles richtig berechnet wurde.

Ansonsten gehe einfach mal bei dem VM vorbei, und schau dir die Abrechnungsunterlagen an. Sollte er Dir die Einsicht verweigern, teile ihm mit, daß Du diese Kosten für die Du keine Einsicht erhälst zukünftig nicht mehr bezahlst, bis er Dir Einsicht gewährt. In diesem Falle solltest Du Dir dann auch gleich die anderen Unterlagen ansehen. Wer weiss was da dann noch gemauschelt wurde.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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