Nebenkostenabrechnung, Kautionsverrechnung und rückwirkende Nachzahlung

19. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
j_borka02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung, Kautionsverrechnung und rückwirkende Nachzahlung

Ich habe meinen Mietvertrag beendet und bin Ende letzten Monats ausgezogen. Nun habe ich eine Nebenkostenabrechnung für ein vergangenes Jahr erhalten, aus der sich eine Nachzahlung ergibt. Ist es rechtlich zulässig, den Vermieter zu bitten, diesen Betrag mit meiner Kaution zu verrechnen, anstatt ihn separat zu überweisen?

Außerdem wurde ich jetzt darüber informiert, dass die Nebenkosten im laufenden Jahr gestiegen sind und ich die Differenz rückwirkend zahlen soll. Bin ich rechtlich verpflichtet, eine solche Nachzahlung zu leisten, obwohl ich während meiner Mietzeit nicht über die Erhöhung informiert wurde?

Vielen Dank!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 47x hilfreich)

Da Du für die Betriebkosten nur eine Vorauszahlung geleistet hast, über die jährlich abgerechnet wird, musst Du eine evtl. Nachzahlung selbstverständlich leisten. Über Erhöhungen einzelner Komponenten dieser Betriebskosten muss der Vermieter meines Wissens nicht vorab informieren - nur über die tatsächlich angefallenen Kosten nach Ende der Abrechnungsperiode abrechnen.
Ob der Vermieter die Rückzahlungen zusammen oder getrennt überweist, kann er meines Erachtens selbst entscheiden. Für Dich kommt es ja letztlich auf das gleiche raus.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von j_borka02):
Ist es rechtlich zulässig, den Vermieter zu bitten, diesen Betrag mit meiner Kaution zu verrechnen, anstatt ihn separat zu überweisen?

Ja. Aber der Vermieter kann das unter Umständen ablehnen.



Zitat (von j_borka02):
Bin ich rechtlich verpflichtet, eine solche Nachzahlung zu leisten, obwohl ich während meiner Mietzeit nicht über die Erhöhung informiert wurde?

Ja - sofern die Erhöhung rechtlich zulässig war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40239 Beiträge, 6553x hilfreich)

Zitat (von j_borka02):
Ist es rechtlich zulässig, den Vermieter zu bitten, diesen Betrag mit meiner Kaution zu verrechnen, anstatt ihn separat zu überweisen?
Ja.
Zitat (von j_borka02):
Bin ich rechtlich verpflichtet, eine solche Nachzahlung zu leisten, obwohl ich während meiner Mietzeit nicht über die Erhöhung informiert wurde?
Es dürfte § 560 BGB gelten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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