Hallo meine liebe Community,
Vermieter schickt am 15.05.2019 eine NK-Abrechnung, per Einschreiben an einem Mieter.
In der Abrechnung setzt der Vermieter
eine Frist von 14 Tagen, weist allerdings vorsorglich auf §286 III BGB hin & den 30 Tagen, in der der Betrag beglichen werden muss.
Mieter reagiert nur per SMS über den Erhalt der Abrechnung.
Am 26.04.2019 schickt der Vermieter eine Erinnerung.
Kann der Vermieter nun jetzt (nachdem 30 Tage verstrichen sind) einen Mahnbescheid zusenden oder hat er etwas missachtet?
Grüße
Nebenkostenabrechnung, Mahnbescheid, Frist
13. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2019 | 07:09
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung, Mahnbescheid, Frist
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#1
Antwort vom 13. Mai 2019 | 07:30
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatIn der Abrechnung setzt der Vermieter eine Frist von 14 Tagen, weist allerdings vorsorglich auf :§286 III BGB hin & den 30 Tagen, in der der Betrag beglichen werden muss.
Dann ist eine Mahnung nicht nötig. Der Mahnbescheid kann erlassen werden.
#2
Antwort vom 13. Mai 2019 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47454 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:schickt am 15.05.2019 eine NK-Abrechnung
Zitat:Am 26.04.2019 schickt der Vermieter eine Erinnerung.
Die Erinnerung wurde vor der Abrechnung verschickt?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2019 | 12:04
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 6x hilfreich)
Huch! Tippfehler, die NK-Abrechnung ging am 15.04.
Die Erinnerung am 26.04.
'Danke für den Hinweis!
#4
Antwort vom 13. Mai 2019 | 15:55
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatHuch! Tippfehler, die NK-Abrechnung ging am 15.04. :
Die Erinnerung am 26.04.
'Danke für den Hinweis!
Entscheidend ist wann dem Mieter die Abrechnung zugegangen ist. Ab da zählen die 30 Tage.
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