Hallo, ich bin am 1.6.2022 in meine erste eigene Wohnung gezogen.
Meine Vermieterin hat mir gestern morgen schriftlich mitgeteilt, das sie aus Kostengründen die Nebenkosten von 170€ auf 215€ erhöhen muss!
Ich zahle sonst nur 70€ Umlagen und 100€ für Strom.
Sie verweigert mir die Nebenkostenabrechnung. So etwas stünde mir nicht zu. Ich wäre sehr unfreundlich, von ihr so etwas zu verlangen. Und ich soll ab dem 1.8.2022 ganze 45€ mehr an Nebenkosten zahlen. Sonst kündigt sie mir. Geht das so einfach?
Mir 14 Tage vorher sagen, das sie die Erhöhung gleich ab 1.8. haben will, finde ich sehr knapp bemessen.
Gibt es da Fristen? Bezüglich der Vorlaufzeit?
Wie verhalte ich mich da?
Laut Gesetz steht mir ja eine Nebenkostenabrechnung zu!
Es gab vorher nie Probleme, Miete kommt immer pünktlich. Mit den anderen Mietern im Haus komme ich auch gut klar.
Da ich im Heim aufgewachsen bin, kann ich leider keinen fragen, der mir da weiter helfen könnte!
Vielen Dank für eure Hilfe.
Nebenkostenabrechnung, darf ich die trotzdem verlangen?
16. Juli 2022
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Frage vom 16. Juli 2022 | 04:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung, darf ich die trotzdem verlangen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2022 | 09:23
Von
Status: Senior-Partner (6210 Beiträge, 2278x hilfreich)
Die Fragen sind nach der unzureichenden Schildung nicht zu beantworten. Als wesentlich fehlt erstmal was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist es ein Nebenkostenvorschuß oder eine Pauschale ?
Was für eine Abrechnung ist denn gemeint ? Einzug am 1.6.2022 soll für 16 Tage abgerechnet werden ?
Die gesetzliche Abrechnungsperiode beträgt 12 Monate !!
Außerdem, besteht für die Wohnung Kündigungschutz oder ist die Wohnung davon ausgenommen ?
-- Editiert von Spezi-2 am 16.07.2022 09:25
#2
Antwort vom 16. Juli 2022 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (114499 Beiträge, 39004x hilfreich)
ZitatLaut Gesetz steht mir ja eine Nebenkostenabrechnung zu! :
Nö. Da hilft auch kein Ausrufezeichen ...
ZitatSie verweigert mir die Nebenkostenabrechnung. :
Zu Recht.
ZitatEs gab vorher nie Probleme, :
Dafür war seit dem 01.06.2022 ja auch noch nicht so viel Zeit ...
Ansonsten mal die Fragen des Vorposters beantworten.
ZitatAls wesentlich fehlt erstmal was im Mietvertrag vereinbart ist :
Da dann bitte mal den Wortlaut schreiben.
ZitatMir 14 Tage vorher sagen, das sie die Erhöhung gleich ab 1.8. haben will, finde ich sehr knapp bemessen. :
Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung auch so
ZitatMeine Vermieterin hat mir gestern morgen schriftlich mitgeteilt, das sie aus Kostengründen die Nebenkosten von 170€ auf 215€ erhöhen muss! :
Nun, wenn das alles war was dort drin stand, ist das sowieso nichtig.
Auch wenn das derzeit häufig so praktiziert wird und viele realitätsnahe Mieter das akzeptieren.
ZitatSonst kündigt sie mir. Geht das so einfach? :
Das geht so einfach wie die Nebenkostenerhöhung.
Relevanter wäre die Gültigkeit der Kündigung.
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#3
Antwort vom 16. Juli 2022 | 14:11
Von
Status: Unbeschreiblich (29771 Beiträge, 5355x hilfreich)
Also vor ca 6 Wochen.Zitatich bin am 1.6.2022 in meine erste eigene Wohnung gezogen. :
Da gibt es noch keine NK-Abrechnung und was du verlangst, steht dir jetzt noch nicht zu. Die 1. Abrechnung kannst du erst nächstes Jahr verlangen, aber sie wird vermutlich von allein kommen.
Ganz viele Vermieter schreiben jetzt ihre Mieter an und weisen auf die enorme Preissteigerung bei Energiepreisen hin.
Einfach so kündigen kann sie dir nicht, wenn du die 45,- nicht ab 1.8. zahlst.
Dann leg dir aber schon mal jeden Monat etwa 45,- oder sogar mehr zur Seite. Sonst fällst du in Ohnmacht, wenn die erste NK-Abrechnung kommt.
Was soll das denn? Kannst du keinen deiner netten Nachbarn fragen? Die haben auch so ein Schreiben bekommen.ZitatDa ich im Heim aufgewachsen bin :
Als Einzelperson 100,- für Strom? Wie kommt das? Hast du nicht selbst einen Stromliefervertrag?
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