Nebenkostenabrechnung + Modernisierende Instandsetzung!?

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung + Modernisierende Instandsetzung!?

Sehr geehrte Community,

mein Vater hat ein Uralt Vertrag von vor der Wende (BRD) und dort steht unter Betriebskosten/Nebenkosten weder Grundsteuer (dies wurde sogar gestrichen aus dem Vertrag) und es kommen auch keine Versicherungen im Vertrag vor.

Jetzt ist es so, dass der alter Vermieter verstorben ist und sein Sohn alles geerbt hat. In der Nebenkostenabrechnung wurden aber die Grundsteuer und Versicherung genannt. Bei Nachfrage wurde von der Grundsteuer abstand gehalten, also der neue Vermieter berechnet es nicht mehr.
Kann er die Versicherungen auf die Nebenkosten umlegen auch wenn Versicherungen nicht im Vertrag erwähnt wurden?

Und da die Heizung ebenfalls uralt ist und jetzt nicht mehr repariert werden kann, da die Ersatzteile fehlen, will der Vermieter eine neue Heizung einbauen die effizienter ist als der alte Schinken, was wegen dem technischen Fortschritts ja logisch ist, dass die neue Heizung effizienter ist. Darf er deshalb von einer Modernisierung sprechen bzw. von einer modernisierenden Instandsetzung? Der Vermieter wäre doch verpflichtet die Heizung instand zu setzen, da es Teil des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung ist. Müsste er nicht zum Mindest die Kosten abziehen, die bei einer normalen Instandsetzung auch entstanden wären?

In der Ankündigung ist auch nicht angesprochen, wie lange diese Modernisierung dauert und auch der Hinweis auf die Härtefallregelung ist nicht zu finden. Kann man die Ankündigung wegen Formfehlers zurückweisen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Kann er die Versicherungen auf die Nebenkosten umlegen auch wenn Versicherungen nicht im Vertrag erwähnt wurden?


Kann er nicht umlegen.

Zitat (von Sep87):
Darf er deshalb von einer Modernisierung sprechen bzw. von einer modernisierenden Instandsetzung? Der Vermieter wäre doch verpflichtet die Heizung instand zu setzen, da es Teil des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung ist.


Eine verbrauchte Heizungsanlage, die ohnehin raus muss, kann nicht als Modernisierung umgelegt werden.
Was ist eine modernisierende Instandsetzung, wenn es nötige Ersatzteile nicht mehr gibt?

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Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Kann er die Versicherungen auf die Nebenkosten umlegen auch wenn Versicherungen nicht im Vertrag erwähnt wurden?


Um die Frage beantworten zu können mußte man den genauen Wortlaut kennen bzw. den Vertrag sehen.

Stell den doch bitte mal, ohne persönliche Daten, ein.

Das geht via https://www.bilder-upload.eu/

Zitat (von Sep87):
Müsste er nicht zum Mindest die Kosten abziehen, die bei einer normalen Instandsetzung auch entstanden wären?


Muß er.

Zitat (von Sep87):
Darf er deshalb von einer Modernisierung sprechen bzw. von einer modernisierenden Instandsetzung?


Wenn durch die neue Heizung Heizkosten gespart werden ist es eine Modernisierung.

8 % der reinen Modernisierungskosten.

Infos dazu : https://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/Modernisierungsmieterhoehung/Berechnung/Mieterhoehung-nach-Modernisierung-Berechnung-ab-1.1.2019-E3394.htm

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ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)



Instandhaltung und Instandsetzung sind keine Modernisierungsmaßnahmen. In beiden Fällen trägt der Vermieter die Kosten. Er gewährleistet damit den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Mieter braucht nichts zu zahlen. Er bekommt das, wofür er Miete bezahlt.

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Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Kann er nicht umlegen.


Das weißt Du woher ganz genau? Kennst Du den Mietvertrag?

Zitat (von Leo4):
Instandhaltung und Instandsetzung sind keine Modernisierungsmaßnahmen.


Richtig.

Den Teil muß der VM auch aus den Modernisierungskosten raus rechnen.
Spart die neue Heizungsanlage Energiekosten ist das sehr wohl eine Modernisierung die zu einer Mieterhöhung berechtigt.

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#5
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Hier der Vertrag bezügl. Betriebskosten:
https://www.bilder-upload.eu/bild-0b3822-1578995998.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-4324c5-1578996083.jpg.html

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

"und einmal jährlich die Betriebskosten" die zwar völlig dusselig aber dennoch deutlich abgrenzbar genannt wurden.

Hier hat ein besonders cleverer Vermieter eine Formularmietvertrag händisch zu seinen Ungunsten abgeändert. Damit wird auch der Erbe leben müssen.
Lediglich neue, nach der Vertragsunterzeichnung neu hinzugekommene Betriebskosten, wie zum Beispiel die Wartung der Rauchmelder können zusätzlich angefordert werden.
Für Versicherungsbeiträge außer für die Feuerversicherung, denn die war auch damals schon Pflicht, könnte neu hinzu gekommen auch gelten. Wäre im Einzelfall zu prüfen.

Berry

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#7
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Laut LG Berlin 64 S 63/17 nein
https://www.fr.de/ratgeber/wohnen/wann-mieterhoehung-nach-heizungsaustausch-gerechtfertigt-11032768.html

Habe das Urteil bei LG Berlin angefordert.

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Hier der Vertrag bezügl. Betriebskosten:
https://www.bilder-upload.eu/bild-0b3822-1578995998.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-4324c5-1578996083.jpg.html


Hätte der ehemalige Vermieter nicht soviel im dem Vertrag rumgestrichen und gekritzelt wäre das wasserdicht, zugunsten des neuen Vermieters.

In dem Vertrag sind die Begriffe Vorauszahlung und Pauschale durchgestrichen. Demnach zahlst Du, meiner Meinung nach, eine Pauschalmiete in der alle NK enthalten sind.

Signatur:

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#9
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Es ist auch die Frage, ob ein Vermieter umlegen kann, obwohl er der Vorvermieter die Versicherungen aus eigener Tasche gezahlt hat.

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Es ist auch die Frage, ob ein Vermieter umlegen kann, obwohl er der Vorvermieter die Versicherungen aus eigener Tasche gezahlt hat.


Wer die gezahlt ist irrelevant.

Entscheidend ist ob die Umlage vertraglich vereinbart ist.

Und das ist sie, laut deinem Vertrag, nicht.

Laut deinem Vertrag, wie schon geschrieben, zahlst Du eigentlich eine Pauschalmiete.

Heißt es gibt keine Abrechnungen, keine Nachforderungen und keine Gutschriften.

Es sei denn der ehemalige Vermieter hat schon mal abgerechnet und Du hast das akzeptiert.

Signatur:

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Was genau schreibt/will denn der neue Vermieter jetzt überhaupt?

Was er ankündigt, sollte lesbar sein.

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