Nebenkostenabrechnung 1 Jahr später und Verrechnung der Miete mit Kaution

3. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
lippeee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 1 Jahr später und Verrechnung der Miete mit Kaution

Hallo,
vom 1.7.2008- 31.12.2010 habe ich in Itzehoe in einer Dachgeschosswohnung mit ca 50-60m² gewohnt.
einmalige Kaution: 975 € ( drei montas Kaltmieten)
Miete: 325,00€
Betriebskostenvorauszahlungen ohne Heizung: 40,00
Heizkosten-vorauszahlungen : 30,00€
1 PKW Stellplatz: 15,00€

Gesamtbetrag: 410,00€


Aufgrund des schlechten Zustands der Wohnung, sprich schlechte Isolierung, sämtliche Dachschäden, sowie undichte Fenster mit Wassereintritt und auch ständiger Luft in den Heizkörpern, musste ich die Heizkörper dauerhaft auf maximal Temperatur fahren. Im Winter reichte sogar dies nicht aus, weshalb ich mir einen E-Heizkörper familiär ausleihen musste.
Diese Schäden wurden monatlich beim Vermieter gemeldet, woraufhin er versprach die Mängel zu beheben. Dies jedoch war nicht der Fall, woraufhin ich die Wohnung ordnungsgemäß 3 Monate vor Auszug gekündigt habe.
Nun wohne ich mit meinem Partner seit Januar 2011 in einer neuen Wohnung.
Jetzt habe ich vor kurzem einen Brief per Einschreiben vom alten Vermieter bekommen.
Ich zitiere den Brief:"

Itzehoe, den 23.04.2010 Letzte Mahnung der Neben- und Heizkostenabrechnung 2010

Hallo ***,
da Du Dich null rührst, um wenigstens Zahlungsbereitschaft auch bei Zahlungsunfähigkeit zu signalisieren, muss angenommen werden, Du willst gar nicht für Deine Schulden aufkommen. Ich darf dabei erinnern, dass es größstenteils nicht gezahlte MIeten waren. Nun kommen noch 205,13€ Zinsen hinzu. Ich kann und werde nichtauf meine nun 3825,27€ verzichten!!
Was jetzt folgt: Lohnpfändung, Eiddesstattliche Versicherung mit anschließender Privatinsolvenz; d.h. zukünftig niemlas ein Darlehen zum Hauskauf/-bau, keine Handyverträge, keine Bankkonten ( nur noch Post), nur noch Wohnungen bei alten Dorfbewohnern mieten ( alle anderen lesen Schufaeinträge), usw. Stellst Du Dir so Deine Zukunft vor?

Mit freundlichen Grüßen, Hilmar ***


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Zu dem Satz vom Vermieter : " Ich darf dabei erinnern, dass es größtenteils nicht gezahlte Mieten waren."
Die letzte Miete, sprich Dezember 2010, habe ich nicht gezahlt. Ich habe aber mit dem Vermieter abgesprochen, das er diesen Betrag mit der Kaution verrechnen soll. Dafür gibt es sogar Zeugen!!

Ich kann mir nicht erklären wie dieser große Betrag zusammen gekommen ist. Ich sehe es nicht ein diesen Betrag zu zahlen, da ich mir erstens nicht erklären kann wie diese große Summe, bei so einer kleinen Wohnung die dazu noch in einem extrem schlechten Zustand war und zweitens wusste der Vermieter von allen angesprochenen Mängeln, versprach Verbesserung aber nichts geschah.

Ich bitte um Hilfe!!!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1358x hilfreich)

Tja, eine Verrechnung der Kaution mit Miete ist vom Gesertzgeber her nicht vorgesehen. Da du das mit dem Vermieter nur mündlich vereinbart hast, wird er jetzt Gedächtnisschwund haben. Ob sich die Zeugen nach solch langer Zeit erinnern können?

Der schlechte Zustand der Wohnung hat mit der Pflicht zur Mietzahlung wohl nichts zu tun. Das sieht mir eher nach einer schlechten Ausrede aus.

Verlange vom Exvermieter eine Aufstellung der Forderung nach Euro und Cent, denn nur bei der Nennung einer Gesamtsumme muss du nicht das Scheckheft zücken.



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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 788x hilfreich)

Zunächst einmal wäre ja überhaupt zu klären, ob für den Zeitraum bis 31.12.2010 überhaupt eine Betriebskostenabrechnung beim Themenstarter eingegangen ist?? Und wenn ja, wann?? Alles weitere wird man dann beantworten können.
(Und ich vermute mal, dass das Schreiben vom 23.04.2012 und nicht 23.04.2010 ist!?)

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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zunächst einmal wäre ja überhaupt zu klären, ... <hr size=1 noshade>


Das kann man wohl abkürzen.

Nach §§ 548 , 556 III BGB sind alle (theoretischen) Ansprüche des Vm. längst verjährt/verfristet.

Da wird Hilmar nicht daran vorbeikommen.

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 997x hilfreich)

quote:
Der Brief liest sich doch so, als ob er nicht der erste wäre.

Es klingt aber im Eingangsbeitrag so, als hätte der TE die Schreiben nie erhalten oder würde es zumindest nicht zugeben, dass er sie erhalten hat.
Wenn vorhergehende Schreiben also nicht gerichtsfest zugestellt worden sind, dann ist das Problem auf Seiten des Vermieters und der TE ist aus dem Schneider.

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#6
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Zuerst mal ist die Frage zu klären ist dir die Nebenkostenabrechnung jemals zugestellt worden oder hörst du jetzt das erstmal davon?
Hätte das Problem mit meinem alten VM auch der meinte er hat mir die Abrechnung 2mal gesendet, angekomm bei mir ist bis heute nichts und er ist hier in der Beweispflicht!
Ebenso muss dein ehemaliger VM dir eine Auflistung senden wie sich die Kosten berechnen einfach mal eine Summe sagen ist nicht

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45058 Beiträge, 16032x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach §§ 548 , 556 III BGB sind alle (theoretischen) Ansprüche des Vm. längst verjährt/verfristet. <hr size=1 noshade>


Das ist aber ein gewaltiger Irrtum. Ansprüche auf nicht gezahlte Mieten unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Das gilt auch für Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen, sofern denn die Abrechnung rechtzeitig eingetroffen ist.



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" "

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 424x hilfreich)


Und? Was hemmt die Verjährung?

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Und? Was hemmt die Verjährung?




Das spielt hier gar keine Rolle. Laut TE basdiert die Forderung nur auf " ... Letzte Mahnung der Neben- und Heizkostenabrechnung 2010 ... ", wenn bislang keine NK-Abrechnung einging ist das verjährt.

Offen ist nur 1 Monatsmiete. Falls Vm. die entgegen der Absprache auch noch geltend macht, könnte TE einfach die Aufrechnung mit dem fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch erklären, Forderung erlischt dann.

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#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 424x hilfreich)


Naja, der Eingangsthread ist schon eigenartig.

Das Schreiben des VM hört sich so an, als hätte er eine NKAbrechnung gemacht und auf die Nachzahlung gewartet. Von den angeblich nicht bezahlten Mieten ist aber überhaupt nicht die Rede.

Warum nur erklärt uns die TE eingangs so genau, was die Wohnung für Mängel hatte und wie genau die Heizung nicht funktioniert hat, dass elektrisch beigeheizt werden musste.
Wurde hier ggf. die Miete gemindert, was er VM nun als nicht gezahlte Mieten darstellt. (man bedenke, dass bei Heizungsausfall im Winter bis zu 100% gemindert werden darf)
Abschließend finde ich auch befremdlich, dass sich die TE nicht mehr meldet und mehr Infos gibt.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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