Nebenkostenabrechnung 14 Monate

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 14 Monate

Wir haben gestern die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen. Da der Gas- und Wasseranbieter statt wie die Jahre zuvor immer zum Jahresende diesmal erst zum 28.2.2014 abgelesen hat, hat der Vermieter uns für alle Posten 14 Monate berechnet.
Ich weiß dass max. 12 Monate erlaubt sind und kann ja von den meisten Posten einfach die 2 Monate abrechnen, da die auch immer separat aufgeführt wurden. Aber wie ist das bei Gas und Wasser?
Der Vermieter kann ja quasi nichts dafür dass die nun den Abrechnungszeitraum geändert haben. Das also einfach für 14 Monate zahlen oder auf 12 Monate runterrechnen, was dann in Zukunft immer so gemacht werden müsste?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1944x hilfreich)

Ob ein sachlicher Grund im Sinne der Rechtsprechung vorliegt, kann ich anhand der wenigen Fakten nicht sagen. Schau selbst:
http://www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-abrechnungszeitraum-aendern/

Der Vermieter hat sich ja offensichtlich notgedrungen aufgrund eines sachlichen Grundes gemacht, auf den er keinen Einfluss hatte.
Was ist nun eigentlich Dein sachlicher Grund, warum Du nach rechtlichen Gründen suchst, Dich einer einvernehmlichen ausnahmsweisen Verlängerung des Abrechnungszeitraums verweigern, wo Dir daraus schliesslich keinerlei Nachteil entsteht?

Sorry, aber das klingt nach einem, der sich unbedingt um Korinthen streiten möchte ...

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich sehe fast 600€ Nachzahlung schon als Nachteil. Sie nicht? Dann können Sie die Rechnung ja übernehmen. ;)
Wenn ich es auf 12 statt 14 Monate runterrechne sind es immerhin "nur" noch ca. 350€.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Wie du genau von 600 auf 350 € kommst, wenn du von 14 auf 12 Monate runter rechnest erschließt sich mir jetzt nicht. Ich komme da auf 515€

Davon abgesehen musst du das Geld ja so oder so zahlen. Wenn nciht dieses Jahr, dann eben nächstes Jahr bei der nächsten Abrechnung. Wie du es drehst oder wendest. Ausser Streß hast du dadurch nichts gewonnen.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1974 Beiträge, 1534x hilfreich)

quote:
Da der Gas- und Wasseranbieter statt wie die Jahre zuvor immer zum Jahresende diesmal erst zum 28.2.2014 abgelesen hat,


1. Jede Wette, das in den Jahren zuvor kein Ableser am 31.12. oder 1.1. zum Ablesen gekommen ist, vermutlich wurden die Werte geschätzt.

2. Ein Nachteil durch die Ablesung am 28.2. kann nur dann entstehen, wenn man bei der Ablesung nicht mehr in der Wohnung wohnt.

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