Nebenkostenabrechnung 2004-2006

16. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2004-2006

Hallo,

ich habe mit Poststempel 03.01.2007 von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 01.06.2004 bis 30.10.2006 ( unser Auszug aus der Wohnung ) bekommen. Dieses ist nicht nach Jahren seperat aufgeteilt. Jetzt meine Frage. Was davon ist verjährt?
Muss der Vermieter für die Jahre eine seperate Abrechnung machen oder ist es zulässig, über 2,5 Jahre abzurechnen?
Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüsse

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sukram71
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Über einen längeren Zeitraum als 1 Jahr abzurechnen ist nicht erlaubt.

Auch ist es am 03.01.2007 nicht mehr gestattet eine Nachzahlung für 2005 zu verlangen. Das wäre nur bis zum 31.12.2006 möglich gewesen.

Zunächst mal muss der Vermieter getrennte Abrechnungen für jeweils ein Jahr erstellen. Dann kann man immer noch sehen, in welchem Jahr ne Nachzahlung und in welchem Jahr ein Guthaben rauskommt.

Solange würde ich gar nix zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4099 Beiträge, 626x hilfreich)

die Frage wäre hier, ob der 3.1. noch als Zustelltermin gilt. In einem anderen Thread kam auch diese Frage auf. Der 31.12. war ein Sonntag, der 1.1. ein Feiertag. Bei einer Wohnungskündigung zählt der 3. Werktag.

Auf jeden Fall ist für 2004 keine NK-Zahlung vorzunehmen, für 2005 bin ich mir nicht ganz sicher, wegen der Zustellung am 3.1.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Brief ist von der Post am 03.01. abgestempelt und ging uns am 04.01. zu. Im Gesetz steht doch aber, das die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten zugegangen sein muss, also noch in 2006 oder verstehe ich das falsch?

Grüsse angel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sukram71
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie verstehen das richtig. Eine formal richtige Abrechnung 2005 muss Ihnen bis zum 31.12.2006 zugegangen sein. Der Poststempel vom 03.01.2007 beweist eigentlich das Gegenteil.

Allerdings würde die Einhaltung der Frist in diesem Fall auch nichts helfen, weil für jedes Jahr eine getrennte Abrechnung erstellt werden muss. Ne Abrechnung über nen Zeitraum von über zwei Jahren ist natürlich nicht zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich werde jetzt die Abrechnung erst mal ablehnen und Ihn bitten, mir für jedes Jahr eine seperate Abrechnung zukommen zu lassen.

Grüsse angel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.293 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.094 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen