Nebenkostenabrechnung 2006 heute bekommen

11. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Olm77
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2006 heute bekommen

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Heute 11.07.2008 lag die Nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Wohnung, aus der ich am 15.12.2006 ausgezogen bin, in der Post. Der Vermieter verlangt nun eine Nachzahlung. Im letzten Jahr hatte ich bereits nachgefragt, wann diese Abrechnung denn nun endlich kommen würde. Daraufhin habe ich meine Kaution (Bankbürgschaft) und einen Brief mit dem Hinweis, das ich eine Rückerstattung erwarten könnte, bekommen. In freudiger Erwartung sendete ich meine Kontodaten wie von mir verlangt und warte bis heute auf die Rückerstattung.
Wie die Nebenkostenabrechnung nun zeigt, bekomme ich nichst, sondern muss nachzahlen.
Die Abrechnung selber trägt das Erstellungsdatum 22.11.07! Eingang bei mir 11.07.08. Ausgezogen bin ich am 15.12.2006.

Muss ich den Betrag zahlen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Seit wann kennt Ihr Ex-Vermieter Ihre neue Anschrift?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Abrechnung hätte spätestens am 31.12.2007 bei Dir sein müssen, wenn der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, damit der VM eine Nachzahlung hätte geltend machen können.
Du solltest den Umschlag wg. des Poststempels behalten, damit Du den verspäteten Zugang nachweisen kannst.

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"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

-- Editiert von Suecologne am 12.07.2008 17:35:45

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#5
 Von 
Olm77
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll ich denn nun machen? Einfach bezahlen odre liegen lassen. Ich finde das eine Frechheit. Abrechnungszeitraum ist der 01.08.06-31.12.06 erstellt im November 2007.

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Abrechnungszeitraum ist immer ein Wirtschaftsjahr, das entspricht in den meisten Fällen dem Kalenderjahr. Ich nehme mal an, Du hast Deinen MV zum 31.12. gekündigt? Dann müsstest Du 5/12 des Abrechnungseitraum 01.08.06 bis 31.07.07 zahlen...
Wie waren also die Abrechnungen der Vorjahre datiert? ggf. 1. August bis 31. Juli?
Dann würde die Ausschlussfrist nämlich erst am 31. Juli 08 enden und der VM kann die Nachzahlung noch fordern.

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"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#7
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Was ist das denn für ein Unsinn?


Das kennen wir doch nicht anders...

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Es sieht für mich so aus, dass der Abrechnungszeitraum vom 01.08.-31.07 eines Jahres läuft.

Damit wäre die Nebenkostenabrechnung noch rechtzeitig erfolgt und die Nachzahlung ist zu leisten.

Dass der Fragesteller am 15.12.2006 ausgezogen ist, spielt für die Berechnung der Frist keine Rolle.

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#10
 Von 
Olm77
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zur Info noch: Ich habe in dieser Wohnung nur vom 31.08.06 - 15.12.06 gewohnt!

Die Nachmieterin kam zum 16.12.06 in die Wohnung. Nach Absprache mit ihr, hat sie mir die Hälfte der Miete inkl. Hälfte der Nebenkosten überwiesen.

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#11
 Von 
Olm77
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, meine natürlich vom 01.08.06 - 15.12.06

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#12
 Von 
Miet_1_2_3
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
Daraufhin habe ich meine Kaution (Bankbürgschaft) und einen Brief mit dem Hinweis, das ich eine Rückerstattung erwarten könnte, bekommen. In freudiger Erwartung sendete ich meine Kontodaten wie von mir verlangt und warte bis heute auf die Rückerstattung.
Wie die Nebenkostenabrechnung nun zeigt, bekomme ich nichst, sondern muss nachzahlen.
Die Abrechnung selber trägt das Erstellungsdatum 22.11.07! Eingang bei mir 11.07.08. Ausgezogen bin ich am 15.12.2006.

Muss ich den Betrag zahlen?


hallo,

Ich würde nichts nachzuzahlen -
im Gegenteil:
ich würde sämtliche Betriebskosten für 2006 zurückfordern; waren nicht fällig, weil VM zu spät zusandte.
Urteile look - auch hier im 123...
~
Wenn es bei Wohnungsübergabe keine Beanstandungen gab, ist die Kaution plus Zinsen zurückzuerstatten.

Gruß

(Sollte ich mich irren, Berichtigung nehm gerne ich an ;-)
.

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#13
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Lieber Pawel,

auch wenn es viele Vermieter nicht wissen und falsch machen: der Abrechnungszeitraum ist immer das Wirtschaftsjahr, was nicht dem Kalenderjahr entsprechen muss.
Wenn ein Mieter nicht das ganze Wirtschaftsjahr Mieter war, berechnet sich sein Anteil von den Gesamtkosten, die während des Wirtschaftsjahres auf die Wohnung entfallen. So kommt es z.B. auch, dass ein Mieter, der im Sommer ausgezogen ist anteilig die Kaminkehrerkosten aus dem Herbst bezahlt.
Sollte also das Wirtschaftsjahr in diesem Fall vom 01.08 bis zum 31.07. des Folgejahres gehen, so zahlt der Mieter, dessen MV zum 31.12. endet, 5/12 der Kosten, die auf die Wohnung während des Wirtschaftsjahres angefallen sind.(und nicht wie fälschlich oft angenommen die Kosten, die von August bis Dezember angefallen sind)


-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Und wenn das Wirtschaftsjahr vom 01.08.-31.07. eines Jahres läuft, dann beginnt die 12-monatioge Frist für die Nebenkostenabrechnung auch dann erst am 01.08., wenn der Mieter bereits am 15.12. auszieht.

Der Vermieter hatte in diesem Fall also bis zum 31.07.2008 Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Da die Abrechnung fristgerecht erfolgt ist, ist die Nachzahlung zu leisten.

Die Aussage von Miet_1_2_3 ist auch dann Unsinn, wenn die Nebenkostenabrechnung verspätet eingetroffen wäre. Eine komplette Rückforderung der Vorauszahlungen ist nur dann möglich, wenn gar keine Nebenkostenabrechnung erfolgt ist. Selbst wenn dann so eine Klage auf Rückzahlung der gesamten Nebenkosten erfolgreich ist, kann der Vermieter die Rückzahlung immer noch dadurch verhindern, dass er die Nebenkostenabrechnung erstellt.

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