Nebenkostenabrechnung 2007 - muss ich aufgrund der Fristversäumnisse nicht mehr zahlen?

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
FireFly
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Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2007 - muss ich aufgrund der Fristversäumnisse nicht mehr zahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte Mitte 2008 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 erhalten. Soweit, so gut.
Es stellte sich nun durch Gespräche mit anderen Mietern heraus, dass die Nebenkostenabrechnung so nicht richtig war und es wurde uns geraten Einspruch einzulegen, was ich auch tat. Nicht korrekte Punkte waren

1. Umlage von nicht umlagefähigen Hausmeisterkosten
2. Es gibt in der Wohnanlage Mieter die einen anderen Quadratmetergrundpreis für die Nebenkosten zahlen - dies sind Mieter die immer wieder im Streit mit der/den Gesellschaften lagen und daher wohl stillschweigend einfach die geringeren Grundpreise behalten wurden, damit die Gesellschaften da ihre Ruhe hat. Soweit ich weiß ist das rechtlich aber nicht möglich!?

Bei zwei Einzelabrechnungen zu Betriebskosten - Heizung und Strom - also den Kosten der Anlage, nicht den privaten für die Wohnung, war nicht die korrekte Adresse angegeben.

Ich habe dann Einspruch eingelegt, ein Schreiben erhalten, dass ich mich nicht mehr melden soll, man wird sich nach Prüfung melden.

Jetzt habe ich dann vor 3 Wochen, also 1,5 Jahre später, einen Brief bekommen, dass man dem Einspruch nicht stattgibt und ich doch bitte die 1.296,- zahlen soll. Die ursprüngliche Nachzahlung betrug 806,-

Da habe ich mal wieder widersprochen, darauf hingewiesen, dass die nicht korrekten Punkte keinesfalls geändert wurden, man mehr als 1,5 Jahre Zeit hatte und nun auch noch einen anderen Betrag fordert und ich, aufgrund der Frist (das eine korrekte Abrechnung spätestens 12 Monate später vorliegen muss) eigentlich gar nichts mehr zahlen werde.

Nun schreibt man zurück, dass alles formell richtig war, die Abrechnung fristgerecht zugestellt wurde, dem Einspruch ja nicht statttgegeben wurde und man kullanterweise 6,- Nachlass gewährt auf die Materialkosten des Hausmeisters, die abgerechnet wurden und ich nun 800,- zahlen soll.
Des Weiteren sind die beiden Einzelabrechnungen nun mit der korrekten Adresse dabei - allerdings keine korrigierte Gesamtabrechnung.

Meine Frage, klar, habe ich Recht und muss ich eigentlich aufgrund der Fristversäumnisse (das ich mittlerweile bei drei Mitteilungen drei verschiedene Beträge genannt bekommen habe geht meiner Meinung nach so auch nicht, vor allem, da ich nur eine Abrechnung über einen Betrag habe) gar nichts mehr zahlen, oder hat die Gesellschaft Recht und ich muss die jetzt 800,- zahlen?

Vielen Dank schon einmal für alle hilfreichen Informationen

Grüße


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28 Antworten
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#1
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guest-12318.12.2009 09:34:13
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Frischling
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#2
 Von 
Laird Mortimer
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Lehrling
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quote:
Es gibt in der Wohnanlage Mieter die einen anderen Quadratmetergrundpreis für die Nebenkosten zahlen


Den Satz habe ich ohnehin nicht verstanden.
Was ist ein Quadratmetergrundpreis ?



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#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
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#4
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
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Frischling
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#5
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
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Frischling
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#6
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
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Frischling
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#7
 Von 
FireFly
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Frischling
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Na ja okay, also danke .... lese ich halt heraus dass ich die 800,- zahlen sollte....

Grüße

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#8
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
Status:
Frischling
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#9
 Von 
FireFly
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Frischling
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Nun ja,

die ausgewiesenen 6,47 Materialkosten Hauswart haben sie ja großzügigerweise nach meinem Einspruch abgezogen.
Ansonsten haben sie es halt versucht schlau zu machen.

Lohnkosten Hauswahrt sind aufgeführt und umgelegt - was meines Wissens nach OK ist!? Die muss man wohl zahlen.

Lohnkosten für die Pflege der Außenanlage (nebenbei 50.000,-) haben sie gesondert aufgeführt und umgelegt. Was vermutlich ebenfalls okay wäre .... wenn nicht der Hausmeister halt auch einen Teil davon erledigt hat.

Verstehe ich es also richtig. Sie hätten den Anteil des Hausmeisters an der Pflege der Außenanlage gesondert rausrechnen müssen, was sie nicht getan haben!?
Und dagegen könnte ich wohl schon Einspruch erheben, oder?

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#10
 Von 
FireFly
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Frischling
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Das ist ja genial, sehe ich jetzt erst.

Die haben genau 806 Euro Hausmeisterkosten geltend gemacht und das entspricht genau meiner Nachzahlung. Ich hatte mich eh über die Höhe gewundert - die haben das im Vorjahr nicht falsch abgerechnet und im Folgejahr schon.

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#11
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
Status:
Frischling
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#12
 Von 
FireFly
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Er hat den Rasen gemäht und ein bisschen in den Büschen rumgewuselt. Dann kam halt gelegentlich noch eine Firma die die Büsche geschnitten hat und so nen Krams - alles in allem ist jedem Klar, dass da zuviel Geld geschoben wurde und die Gesellschaft sicherlich einen Teil davon in ihre Tasche gesteckt hat.

Also jetzt aber mal zusammengefasst:

Die Kosten von 806 Euro für die Pflege der Außenanlage brauche ich nicht zu bezahlen, weil der Hausmeister nachweislich auch Außenpflege betrieben hat und diese horrenden Kosten gesamt als neue Position auftauchen, obwohl ja die Lohnkosten für den Hausmeister als eigene Position auftauchen - und diese Pflege und Instandhaltungskosten ja eben nicht in den Lohnkosten enthalten sind und auch nicht umlagefähig. Oder liege ich da falsch?

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#13
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 10x hilfreich)

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#14
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Ja.



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#15
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
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Praktikant
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#16
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#17
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
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Praktikant
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#18
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#19
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
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Praktikant
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#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#21
 Von 
FireFly
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Klasse Leute, danke für die Hilfe soweit.

Ich zahle dann mal die 800,- und gut ist - nützt leider nicht viel wenn auf Fragen Diskussionen folgen - mag zwar unterhalten, holft aber nicht weiter.

So Far

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#22
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Im Herbst muss dann das Blattlaub entfernt werden

Oder man ersetzt es durch Blattgold (sieht auch schöner aus).



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#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
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#24
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
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#25
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
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#26
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#27
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
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#28
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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