Nebenkostenabrechnung 2008

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Amiolotti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2008

Hallo zusammen,

gestern am 10.01.2010 kam ich aus dem Urlaub und hatte die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 in meinem Briefkasten. Datiert ist die Abrechnung auf den 29.12.2009 allerdings wurde die Abrechnung ohne Einschreiben einfach in meinen Briefkasten eingeworfen. Ich bin mir nun nicht sicher, ob die Abrechnng fristgerecht bei mir eingegangen ist. Wie kann man das prüfen? Ich habe den Brief erst am 10.01.2010 in Empfang genommen.

Auch die Abrechnung selbst hat viele unplausibele Passagen. So wurde die Abrechnung z. B. nichtvom Vermieter unterschrieben. Des Weiteren ist lediglich die Rede von der Abrechnungsperiode 2008 die Rede ohne genaue Angabe eines Zeitraums (z.B. 01.01.-31.12.2008).

Zur Abrechnung selbst ist folgendes zu sagen: Ich habe keine Thermostate an meinen Heizungen. Als Bezugsgröße wurden die Wohneinheiten des Hause zur Umlage genommen. Das Haus hat 8 voneinander abgetrennte Wohneinheiten, von denen in 2008 jedoch nur 4 bewohnt waren und 4 ganzjährig leer standen. Aus diesem Grund hat der Vermieter den Faktor 4 als Umlagefaktor verwendet. Ist dies rechtens? Die Heizungen der leeren Wohnungen werden doch sicher auf 1 gestellt worden sein, um ein einfrieren im Winter zu vermeiden. Muss ich dann als Mieter für die Kosten aufkommen? In meinem Mietvertrag steht, dass die mlage afgrundlage der Wohnfläche erfolgt.

Bei den allgemeinen Kosten wie Versicherungen etc. wurde auch jeweils der Umlagefaktor von 4 verwendet anstelle von 8.

Dann der Wasserzähler. Ich besitze einen Wasserzähler in meiner Wohnng und einen im Keller für die Waschmaschine. Die Ablesung erfolgte durch mich an den Vermieter bereits in 2008. Nun berechnete mein Vermieter die Kosten für Wasser für die Waschmaschine auf Grundlage des Zählers und die Kosten für die restlichen Wasserkosten auf Grundlage des Umlagefaktor 4 ohne Berücksichtigung meiner eingereichten Zählerstände. Im Mietvertrag steht jedoch das eine Umlage nur bei verbrauchunabhängigen Nebenkosten erfolgt und das Wasser wegen des vorhandenen Zählers eigentlich ermittelt werden konnte . Ich weiß wirklich nicht, warum diese dann nicht beachtet wurden.

Die Zählerstände für Wasser und Heizung wurden des Weiteren auch nicht in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet, so dass eine Nachvollziehbarkeit neben den aufgeführten Gründen nicht möglich ist.

Bisher hatte ich immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Vermietern und war bisher auch immer sehr zufrieden mit meinem Mietverhältnis. Nun weiß ich nicht wie ich mich in dieser Situation verhalten soll. Ich kenne mich leider auch überhaupt nicht mit den gesetzlichen Gegebenheiten aus, so dass ich für jede Hilfe dankbar wäre. Vielen Dank dafür im voraus.

Viele Grüße aus Berlin

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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Vermieter muss den rechtzeitigen Zugang beweisen. Ob er das Kann, kann man anhand Deiner Darstellung nich beurteilen.

Eine Abrechnung der Heizkosten nach Wohneinheiten ist nicht zulässig. Ich gehe davo aus, dass die Wohneinheiten annähernd gleich groß sind. Dann muss die Umlage natürlich über 8 Wohnungen erfolgen. Außerdem können die so ermittelten Heizkosten noch um 15% gekürzt werden, da keine verbrauchabhängig Abrechnung erfolgt ist.

Wenn der Vermieter nicht verbrauchsabhängig abrechnet, dann ist es sein Problem, dass er für die leer stehenden Wohnungen jeweils 1/8 der gesamten Heizkosten übernehmen muss.

Für Warmwasser gilt sinngemäß das Gleiche.

Für Kaltwasser ist eine Verteilung nach Wohneinheiten zulässig, wobei natürlich alle Wohneinheiten zugrunde gelegt werden müssen.

quote:
Die Zählerstände für Wasser und Heizung wurden des Weiteren auch nicht in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet, so dass eine Nachvollziehbarkeit neben den aufgeführten Gründen nicht möglich ist.


Dann ist die Abrechnung sowieso formell fehlerhaft. Es kommt dann gar nicht darauf an, ob sie rechtzeitig zugegangen ist. Die Frist kann nur mit einer formell korrekten Abrechnung eingehalten werden.

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-- Editiert am 11.01.2010 22:12

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#2
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Amiolotti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!

Für die Abrechnung des Wasserverbauchs sind Zähler installiert. Die Zählerstände von Wohnung und Waschmaschine wurde dem Vermieter auch rechtzeitig durch mich mitgeteilt. Allerdings wurde in der Abrechnung der der Verbauch der Waschmaschine verechnet und der Wasserverbauch der Wohnung mittels des Wohneinheiten Schlüssels, d.h. der Zählerstand wurde nicht in der Abrechnung berücksichtigt. Laut Mietvertrag werden verbauchsabhängige Kosten aber auch so ermittelt. Das bedeutet doch, dass die Ermittlung für die Wasserkosten der Wohnung nicht rechtens ist, oder?

In meiner Abrechnung wurde des Weiteren ledoglich der Posten Wasserkosten mit den Unterpunkten Waschmaschine 120€ / Faktor 4 Wohneinheiten und des Wohnung 637€/ 4 Wohneinheiten berechnet. Eine Angabe der Zählernummern und dessen Stand zu Beginn und Ende der Periode bzw. einem Gesamtverbauch wurden nicht angegeben. Heißt das, dass die gesamte Abrechnung formell ungültig ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Amiolotti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh, das habe ich auch falsch geschildert, weil ich mal wieder zu schnell mit dem abschicken war.
Berechnung wie folgt erfolgt:
Waschmaschine: 120€ / Gesamtverbrauch Haus * Verbrauch meines Zählers (ohne genaue Angabe Zählerstand und Ablesedatum)
Wohnung: 637€/ 4 Wohneinheiten berechnet (ohne Berücksichtigung meines abgelesenen Zählerstandes der Wohnung)

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