Hallo,
ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich habe sie unten aufgeführt.
Ich bin mir nicht sicher, ob alle diese Positionen anrechnungsfähig sind.
Könnt Ihr mir helfen? Mir gibt die Abrechnung zu denken. Schaut bitte mal selbst, ich habe es aufgeführt.
-Betriebsstrom Heizung 201,66 Euro
-Wartung Heizungsanlage 243,95 Euro
-Kaminkehrer 62,38 Euro
-Reinigung 54,32 Euro
-Verbrauchserfassung 304,88 Euro
-Zusatzkosten Heizung
Miete B****ta EHKV 165,65 Euro
-Zusatzkosten Wartung Warmwasserzähler 149,94 Euro
-Wartung Kaltwasserzähler 193,38 Euro
-Abrechnung Kaltwasserzähler 122,09 Euro
-Allgemeinstrom /Wohnfläche*Tage 259,51 Euro
-Grundsteuer 944,26 Euro
-Brandversicherung 177,61 Euro
-Haftpflicht 166,62 Euro
-Gemeinschaftsantenne 386,64 Euro
-Müll 1482,30 Euro
Vielen lieben Dank für Eure Antworten!
Nebenkostenabrechnung 2009
24. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2010 | 20:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2009
#1
Antwort vom 24. März 2010 | 22:16
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1144x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. März 2010 | 23:37
Von
Status: Praktikant (573 Beiträge, 169x hilfreich)
Hallo,
den Posten "Gemeinschaftsantenne" würde ich mir vom Vermieter genauer erläutern lassen, weil er mir recht hoch erscheint.
Die Positionen sind insgesamt umlagefähig (siehe auch Mietvertrag).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. März 2010 | 23:58
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1144x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 25. März 2010 | 11:07
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
Scheinbar sind nur die Gesamtkosten für das Haus aufgeführt. Welche Kosten davon auf Deine Wohnung entfallen, ist nicht erkennbar. Sollte das nicht an anderer Stelle aufgeführt sein, dann ist die Abrechnung schon aus formalen Gründen unwirksam.
Die Heizung wird wohl gewartet und Ablesewerte werden erfasst, aber wo sind die eigentlichen Brennstoffkosten?
Ich stimme jedoch den bisherigen Antworten zu, dass alle genannten Kosten umlagefähig sind.
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