Nebenkostenabrechnung 2011

21. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2011

Hallo liebe Mitmenschen,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Folgendes, habe im Dezember die Nebenkostenabrechnung von 2011 erhalten, der ich Widersprochen habe, da die Vermieterin meine Vorauszahlungen in Höhe von 1606,44 € auf 1140 € gesetzt hat. Demnach sollte ich 170,60 € nachzahlen. Laut meiner Rechnung hätte ich 295,84 € zurück bekommen.

Ich habe mehrfach mit ihr auch telefoniert und beim letzten Telefonat sagte sie mir, das ich einen Kontoauszug von meiner Bank für März 2011 anfordern soll, da angeblich diese Miete nicht gezahlt worden wäre, da sie den Eingang nicht in ihren Unterlagen hat. Wo ich wusste, dass es nicht sein kann, da ich immer gezahlt habe. Dies habe ich dann auch getan und habe ihr den zukommen lassen mit der Bitte, sie möge die 9,99 € verrechnen, die ich für diesen Auszug bezahlt habe.

Nun kommt heute die korrigierte NK-Abrechnung und sie hat mich von 365 Personentage auf 730 Personentage gesetzt, obwohl ich seitdem ich da eingezogen bin mit meiner Tochter (bis zum Auszug 5 Jahre alt) gewohnt habe und immer diese 365 Personentage hatte.
Darf sie einfach die Personentage abändern, nur weil sie mir noch 295,84 € eigentlich zahlen müsste?
Nun bekomm ich nach ihrer Rechnung nur noch 2,03 € zurück.

Bitte um Hilfe.

Gruß
Schnubi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
sie möge die 9,99 € verrechnen, die ich für diesen Auszug bezahlt habe.


Das muss VM aber nicht bezahlen, denn du musst beweisen, dass die Miete gezahlt wurde. Und wenn du die Kontoauszüge schon entsorgt hast, muss du dafür an deiner Bank bezahlen.

quote:
365 Personentage auf 730 Personentage gesetzt, obwohl ich seitdem ich da eingezogen bin mit meiner Tochter (bis zum Auszug 5 Jahre alt) gewohnt habe und immer diese 365 Personentage hatte.


Auch Kinder zählen bei den Nebenkosten als volle Person. Freu dich, dass du 4 Jahre lang hast zu wenig bezahlt.

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#2
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Na aber dennoch, die erste Abrechnung bevor ich sie bemängelt habe waren es auch 365 Personentage. Ist mir schon klar, das ein Kind normal auch zahlen muss, aber ich wollte halt wissen, ob dies so rechtens ist, erst so und jetzt einfach so.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sie schon gesagt, freu dich, du hast in der Vergangenheit weniger gezahlt als du gemußt hättest.

9,99 Euro für einen Kontoauszug? Wechsel die Bank.

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#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Sie regen sich über einen dreistelligen Betrag auf und haben in den vergangegnen Jahren einen vierstelligen Betrag gespart - Respekt - darauf muss man erstmal kommen.

Zahlen und Freuen.

Wehe, wenn es der VM so machen würde....

-- Editiert Barni Gröllheimer am 21.01.2013 16:46

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#5
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Wenn ich mich nicht ganz dumm grade anstelle soll das neben Gesamtkosten wo Gesamt steht die Grundstücksfläche sein?
Die hat sie in der ersten Abrechnung auf 2371 gehabt und in der Korrektur auf 2736 - allein das kann doch schon nicht stimmen!

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#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wenn ich mich nicht ganz dumm grade anstelle


Das kann hier niemand kommentieren

quote:
allein das kann doch schon nicht stimmen!



Auch das solltest du nicht hier, sondern deiner Vermieterin erzählen. Woher sollen wir denn wissen, welche Zahlen in deinen Abrechnungen stehen.

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