Hallo!
Seit Juli 2010 habe ich einen kleinen Laden gemietet.Für 2011 und den Rest von 2010 habe ich im Januar 2012 eine Nebenkostenabrechnung erhalten und musste nachzahlen.Bis jetzt ist die Nebenkostenabrechnung für 2012 aber noch nicht bei mir eingetroffen.Jetzt stellt sich die Frage bis wann muss diese Abrechnung da sein,falls ich noch zahlen muss.Kommt sie später muss ich dann noch zahlen oder nicht mehr ?Wie sieht es aus für den Fall das ich Geld zurück bekomme? Gibt es da auch eine Frist oder verfällt der Betrag dann?Danke für Antworten.
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Nebenkostenabrechnung 2012
29. Juli 2013
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Frage vom 29. Juli 2013 | 21:23
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2012
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#1
Antwort vom 29. Juli 2013 | 23:11
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1466x hilfreich)
Da gib dich mal keinen Hoffnungen hin. Im Wohnungsmietrecht hat der Vermieter ab Ende des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit für die Abrechnung - davon sind erst knapp 7 Monate rum. ABER diese Frist gibt es so im Gewerbemietrecht nicht. Da kann der Vermmieter sogar noch später abrechnen, ohne dass er die Frist verpaßt.
Guthaben verfallen nicht.
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