Nebenkostenabrechnung 2018 - Entgelt für Rauchmelder

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
DietmarDaddel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2018 - Entgelt für Rauchmelder

Der Mieter rechnet in der Nebenkostenabrechnung 2018 Miete (45 €) für drei Rauchmelder ab. Neupreis der drei Rauchmelder liegt bei 21 € je Rauchmelder. Jetzt sollen jedes Jahr 45 € Miete für Rauchmelder über die Nebenkosten abgerechnet werden. Kann kein BGH Urteil dazu finden. Überall liest man aber es darf nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. Was ist richtig?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
DietmarDaddel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DietmarDaddel):
Der Mieter rechnet in der Nebenkostenabrechnung 2018 Miete (45 €) für drei Rauchmelder ab. Neupreis der drei Rauchmelder liegt bei 21 € je Rauchmelder. Jetzt sollen jedes Jahr 45 € Miete für Rauchmelder über die Nebenkosten abgerechnet werden. Kann kein BGH Urteil dazu finden. Überall liest man aber es darf nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. Was ist richtig?


Muss natürlich "der Vermieter heissen"

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#3
 Von 
DietmarDaddel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Handelt es sich tatsächlich um Mietkosten, oder um Wartungs-, Kontroll- und Instandhaltungskosten?

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Handelt es sich tatsächlich um Mietkosten, oder um Wartungs-, Kontroll- und Instandhaltungskosten?


Wartungskosten wären umlegbar.

Aber nur wenn explizit vertraglich vereinbart.

15 € pro RWM wären aber utopisch.



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#6
 Von 
DietmarDaddel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es besteht angeblich ein Mietvertrag für die Rauchmelder mit irgend einer Firma. Diese Kosten werden über die Nebenkosten umgelegt. Und ja sehe ich auch so, 45 € ist ein Wucher und eine absolute Frechheit. Wartung fand keine statt bzw. mehr als Batterietausch alle 10 Jahre (oder nach Bedarf) +1x ein Pieptest pro Jahr kanns ja auch nicht sein. Bisher beides nicht eingetreten.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
15 € pro RWM wären aber utopisch.

Kommt drauf an. Ich wüsste niemand seriöses, der für 45€ anreist, seine Arbeit verrichtet, und dann auch noch gewissermaßen mit seinem Namen geradesteht. Ich bin aber auch eher in einer Einkommensstarken Region unterwegs...

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)



Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b BGB. Der Vermieter ist berechtigt die Jährliche Netto-Kaltmiete um 8 % der Anschaffungskosten zu erhöhen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
DietmarDaddel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist die Nettokaltmiete nicht erhöht worden.
Wie angegeben erfolgt die Abrechnung über die Nebenkosten.
Wäre es der Fall, wären es bei einer Anschaffung von 63 € eine Erhöhung von 5,04 € jährlich.

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von DietmarDaddel):
Es besteht angeblich ein Mietvertrag für die Rauchmelder mit irgend einer Firma. Diese Kosten werden über die Nebenkosten umgelegt. Und ja sehe ich auch so, 45 € ist ein Wucher und eine absolute Frechheit. Wartung fand keine statt bzw. mehr als Batterietausch alle 10 Jahre (oder nach Bedarf) +1x ein Pieptest pro Jahr kanns ja auch nicht sein. Bisher beides nicht eingetreten.


Verlange Einsicht in die Originalbelege dazu. Dann weißt Du um was es genau geht.

Signatur:

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ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#11
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b BGB. Der Vermieter ist berechtigt die Jährliche Netto-Kaltmiete um 8 % der Anschaffungskosten zu erhöhen.


Das hat aber Null was mit Nebenkosten zu tun.

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#12
 Von 
DietmarDaddel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von DietmarDaddel):
Es besteht angeblich ein Mietvertrag für die Rauchmelder mit irgend einer Firma. Diese Kosten werden über die Nebenkosten umgelegt. Und ja sehe ich auch so, 45 € ist ein Wucher und eine absolute Frechheit. Wartung fand keine statt bzw. mehr als Batterietausch alle 10 Jahre (oder nach Bedarf) +1x ein Pieptest pro Jahr kanns ja auch nicht sein. Bisher beides nicht eingetreten.


Verlange Einsicht in die Originalbelege dazu. Dann weißt Du um was es genau geht.


Habe ich heute angefordert.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Habe ich heute angefordert.


Schicken muss der Vermieter die Belege nicht, sondern Du musst zum Vermieter fahren und dort Belegeinsicht nehmen.

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#14
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b BGB. Der Vermieter ist berechtigt die Jährliche Netto-Kaltmiete um 8 % der Anschaffungskosten zu erhöhen.


Dies nur zur Kenntnis für den TE, dass ausser der NK-Abrechnung auch anderweitig
Kosten entstehen können.

Zitat (von Anitari):
Das hat aber Null was mit Nebenkosten zu tun.


Wie von dir richtig erkannt, hat nichts mit NK zu tun.

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Meine persönliche Meinung.

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#15
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 10x hilfreich)

Anders an die Sache rangehen.
1. Besteht für das haus tatsächlich Rauchmelderpflicht (je nach Bundesland etc verschieden)?

2. Wenn diese Pflicht besteht, dann sind bisher lediglich Wartungskosten umlegbar.
Ob und wie diese umzulegen sind - steht in den einzelnen Mietverträgen (in unserem Haus hat jeder Mieter andere d.h. keine pauschale Aussage möglich)!

3. Mietverträge sind auch nachträglich von jeder Seite her (Vermieter und Mieter) änderbar d.h. man kann z.B. als neue Nebenkosten die Wartungskosten für Rauchmelder ergänzen. Aber - wenn die andere Mietvertrags-Partei damit nicht einverstanden ist - hat sie eine Frist dem zu widersprechen (ich glaub 2 Wochen nach Ankündigung bzw wenn in diesem Vermieterschreiben keine Widerspruchsbelehrung enthalten ist - sogar 1 Jahr + 2 Wochen).
Beispiel wir konkret: Mietvertrag. In der Wohnung waren bei Einzug bereits 2 Rauchmelder installiert und lt Mietvertrag "übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die jährliche Wartung". Somit keine NK-Umlage!
Lachnummer: paar Jahre später ließ der Vermieter direkt daneben von einer Firma weitere Rauchmelder anbauen und verlangt plötzlich für die sowohl Miete als auch Wartung und deklariert die als "neue Nebenkosten". Das geht nicht! Problem: fast alle Mieter waren prompt zu feige zu widersprechen. Sie zahlen seitdem brav obwohl sie es nie gemusst hätten. Eben weil nicht widersprochen. Dummheit darf bestraft sein.
Btw: 6 Rauchmelder - Miete für 2018 knapp €27 (um den Betrag hab ich die Miete gekürzt und erneut widersprochen - weil man JEDES Jahr neu widersprechen muss).

4. Anschaffungskosten für Rauchmelder sind nicht als Nebenkosten umlegbar. Aber solche ERST-Anschaffung kann der Vermieter als Moderniesierungsmaßnahme deklarieren und deswegen die KALTmiete erhöhen.

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#16
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von DietmarDaddel):
Es besteht angeblich ein Mietvertrag für die Rauchmelder mit irgend einer Firma. Diese Kosten werden über die Nebenkosten umgelegt.

Klingt nach Techem als Anbieter.
Aber auch da: wann (Jahr) erfolgte der Einbau dieser Dinger (in 2018?) erstmals? Oder schon früher?
In dem Moment, wo der Mieter seine Tür öffnet und den Monteur rein lässt, gibt er seine Zustimmung.
Die Monteure waren doch vom Vermieter zuvor angekündigt. Widerspruchsfrist somit eh längt vorbei.

Was soll jetzt eine Klage bringen? Die wird abgeschmettert und dann zahlt man erst Recht viel Geld weil verloren!


-- Editiert von Brit2 am 16.01.2020 10:35

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